Volljährigkeit Titel

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    • Hallo Jo,

      lies doch mal die letzten Beiträge bei tompi nach, da geht es auch um die Funktion des Jugendamtes. Es ist beratend für deine Tochter tätig und handelt zivilrechtlich. Das heißt es bestimmt nicht wer wieviel Unterhalt bezahlen muss, sondern es erstellt eine Berechnung für deine Tochter. Das Jobcenter nimmt diese Information dann als Grundlage für weitere Entscheidungen. Die "Drohung" gegenüber dem JA Mitarbeiter bewirkt natürlich, dass er weiß dass seine Arbeit überprüft wird, also gibt er sich etwas mehr Mühe.

      Dein Problem mit dem Anwalt ist, dass du nicht das Jugendamt, sondern deine Tochter verklagen müsstest, also das letzte was du willst. Deshalb: Eine Rechtsberatung beim Anwalt ist immer gut, einfach dass du deine Rechte und mögliche nächste Schritte kennst. Auf keinen Fall schon ein Mandat erteilen, mit dem er Briefe an deine Tochter schreiben kann, Anwaltsbriefe sind selten freundlich.

      Ansonsten würde ich dem Rat von Susanne folgen und abwarten, was das Jobcenter von dir fordert. Das kannst du direkt an deine Tochter weitergeben, dann weiß sie dass das Jobcenter dahinter steht und du nicht aus eigenem Antrieb ihren Unterhalt kürzen willst.

      Gruß Adler
    • schwierige Frage

      Hallo Clint,
      diese Frage
      als Steuerzahler frage ich mich schon seit vielen Wochen, wie ich mit diesem Thread umgehen soll...

      kannst du vermutlich nur dir selbst beantworten. Vielleicht nimmst du dafür professionelle Hilfe in Anspruch? Andererseits ist doch jeder (auch Steuerzahler) mal in der Situation, dass er mit schwierigen Menschen, Tatsachen, gesellschaftlichen Zuständen oder auch gesetzlichen Bestimmungen nicht umgehen kann. Was kann man tun?

      Man kann sich damit abfinden. Das ist in der Regel der einfachste Weg - zumindest bei gesetzlichen Bestimmungen. Infos einholen über eben diese gesetzlichen Bestimmungen ist durchaus hilfreich. Du kannst auch versuchen, bestimmte Dinge zu ignorieren. Das klappt z.B. bei mir ganz gut. Nicht immer. Es gibt Dinge, die ignorier ich nicht mal. 8)

      Natürlich gibt es auch den Weg der Veränderung. Wenn ich richtig vermute, was dir an diesem Mammutthread als Steuerzahler nicht gefällt,* könntest du erst einmal klagen. Oder du gehst gleich in die Politik und machst Nägel mit Köpfen. Risiko: Es müssten dich genügend Leute wählen.

      Wenn das alles nicht geht - tja, dann wirst du still vor dich hin leiden müssen, vielleicht in einem der vielen Foren hin und wieder laut aufschreien... Boxen oder Trampolinspringen soll auch helfen, wenn der Frust überhand nimmt.

      Viel Erfolg auf dem einen oder anderen Weg wünscht dir
      Susanne

      *

      Meine Vermutung ist, dass es bei ALG II-Empfängern um die Anrechnung von tituliertem und gezahlten Unterhalt an Kinder geht. Der Gesetzgeber nennt das 'nicht bereites Einkommen'. Das SGB II und die dazu ergangenen Hinweise wirst du sicher selbst im Netz finden.
    • Hi alle zusammen,

      Weihnachten steht vor der Tür und der Jobcenter wartet auf die Berechnung des Jugendamtes seit fast 4 Wochen, heute geht keiner ans Telefon beim Jugendamt.
      Ich frage unsere Tochter und sie sagt nur, das das Jugendamt sich bei ihr meldet.
      Es passiert hier nichts und ich sitze auf heissen Kohlen.
      Den kompletten KU von 334,- € habe ich auf ihr Konto schon überwiesen mit der Bitte, dieses Geld bis zur Berechnung nicht anzufassen wegen Rückforderung.

      Zu gern wüsste ich endlich den KU-Betrag, der unserer Tochter zusteht und alle zufrieden sind...

      lg
    • Hallo Jo,

      nimm doch den Stress raus. Deine Tochter bewahrt das Geld auf, im Zweifel könnt ihr zurückzahlen.

      Lies noch mal die letzten Beiträge bei tompi, da siehst du, dass das Jugendamt keinen amtlichen Bescheid erlässt, sondern nur eine Berechnung mit den Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen durchführt. Genauso gut könnten wir das tun oder irgendjemand sonst. Für deine Tochter hat das den Vorteil, dass der Unterhalt von jemand halbwegs Neutralem errechnet wird dem sie damit leichter glauben kann, und dass es kostenfrei ist. Stell dir mal vor, du müsstest ihr erzählen, dass sie in Zukunft keinen Unterhalt mehr von dir bekommt.

      Niemand ist verpflichtet, sich nach dem zu richten, was das Jugendamt schreibt.

      Der notwendige Selbstbehalt steigt im Januar auf 1080€, wenn mit diesem gerechnet und dir ein fiktives Einkommen von 1100€ angerechnet wird, verbleiben 20€ für die anteilige Haftung am Gesamtunterhalt.

      Spätestens wenn sie aus der Schule ist (Mitte nächsten Jahres?) steigt dein Selbstbehalt auf 1300€, dann bist du rechtlich aus der Unterhaltspflicht raus. Die Frage ist nur, ob das Jobcenter von dir verlangt, gegen den Titel anzugehen. Dann müsstest du deine Tochter um einen Vollstreckungsverzicht bitten, andernfalls gegen Sie klagen.

      Die Ursache für den Stress bist nicht du, sondern die Mutter, die sich gesetzwidrig verhält indem sie sich weigert, ihre Einkünfte offenzulegen. Meiner Meinung nach, und da gebe ich Clint recht, entzieht sich die Mutter damit auf Kosten der Allgemeinheit ihrer Unterhaltspflicht.

      Gruß Adler
    • Hallo Clint,

      da magst du recht haben, dass die KM noch nicht rechtswirksam aufgefordert wurde. Aber sie macht ihrer Tochter klar, dass sie Einkünfte (entgegen dem BGB) nicht gegenüber Jo offenlegen will. Sie profitiert halt indirekt davon, dass das Jobcenter zahlt. Bleibt nur zu hoffen, dass das Jobcenter dem Einhalt gebietet.

      Gruß Adler
    • Ein frohes neues Jahr dem ganzen Team hier.

      Der aktuelle Stand ist:
      Heute musste ich leider nochmals unsere Tochter fragen wegen Berechnung JA, bis jetzt nichts.

      Beim Jobcenter liegt mein Weiterbewilligungsantrag seit Ende November und sollte bis Ende Dezember für 1. Halbjahr 2015 berechnet werden. Das erste Mal, das bis jetzt nichts gemacht worden ist wegen Umstellung.
      Ich rufe dort 2 mal die Woche an. Zum Glück habe ich einen Dispo, der noch 1,5 Monate geht.

      lg
    • Hallo Jo,

      bist du sicher, dass es nur um die Frage der Berücksichtigung des KU geht? Das kann eigentlich nicht sein. Im schlimmsten Fall würde man eine vorläufige Berechnung ohne Anrechnung des KU machen. Diese Entscheidung würde dann ggf. abgeändert, sobald das klar ist.

      Ich vermute, es gibt einen anderen Grund. Hast du mit deinem Sachbearbeiter gesprochen? Hast du die Möglichkeit, persönlich vorbei zu gehen? Irgendwas stimmt da nicht.

      Viel Erfolg!

      Gruß
      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hi,

      seit diesen Monat zahle ich gar keinen Unterhalt, solange bis die Berechnung vorliegt, ist so auch mit meiner Tochter besprochen.
      Ich hab zum Glück noch einen Dispo, der noch 2 Monate hält, sonst müsste ich für jeden Euro rennen und was Auftritte angeht gehe ich in Vorkasse, sonst müsste ich diese absagen.

      Seit Ende Dezember rufe ich beim Jobcenter an, zwei Tickets sind schon raus ohne Reaktion von der Leistungsabteilung.
      Vor 2 Wochen sagte man mir, das daran gearbeitet wird aber noch nicht fertig wird. Es gibt eine neue Berechnungsmaschine oder so, auf jeden Fall wurde was umgestellt.
      Heute wurde ein Brief an den Teamchef geschrieben.
      Wenn bis Montag nichts passiert, sollte ich nochmals anrufen und dann auch vorbeigehen, wenn es nicht anders geht.
      Heute wollte ich mir einen Termin geben lassen in der Leistungsabteilung, was aber nicht geht.

      Bin gespannt.

      lg
    • So,

      die Bewilligung vom Jobcenter ist endlich da.
      Seit 2 Tagen probiere ich und meine Tochter das Jugendamt zu kontaktieren, emails kommen zurück, da die Verantwortliche nicht zu erreichen ist, alles ohne Erfolg.

      Wie ist das eigentlich mit dem Selbstgehalt?
      Da das bei mir vorher nie eine Rolle gespielt hat, da ich Mindestkindesunterhalt zahlen musste, egal wie wenig ich hatte, interessiert mich natürlich, wie die rechtliche Lage jetzt aussieht.
      Mit meinem Einkommen liege ich unter dem Selbstgehalt von momentan 1200,- €.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo1 ()

    • Hallo Jo,

      guckst du mal hier, Leitlinien 2015, Kap. 13.3:

      olg-koeln.nrw.de/infos/unterhaltsleitlinien/

      Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig, bei der Berechnung der Anteile wird nur der Anteil am Einkommen über 1300€ berücksichtigt. Jede/r kann ausrechnen, dass auf dich da nichts mehr entfällt, es sei denn man könnte dir ein fiktives Einkommen von 2000€ brutto anrechnen. Dazu braucht es kein Jugendamt. Die Berechnug durch das Jugendamt dient nur dazu, euch allen die Auseinandersetzung zu ersparen.

      Solange allerdings das Jobcenter den Unterhalt in seine Berechnung einfließen lässt und dir überweist, musst du ihn an deine Tochter weiter leiten.

      Gruß Adler
    • Vielen herzlichen Dank Adler 72,

      da ich Selbständiger mit aufstockender Hartz IV bin, habe ich gesamt unter 1200,- € und laut Dokument müsste ich nichts zahlen.

      Da ich immernoch den Titel besitze, aber das weiss das Jugendamt auch und ich auch dem Jugendamt mitgeteilt habe, das hier eine Abänderung erfolgen muss, ist es eine Unverschämtheit von der Mitarbeiterin vom Jugendamt, die auch wiederholt krank ist, wofür natürlich keiner etwas kann, aber im Dezember ist dies auch geschehen und bei einer Arbeitszeit von 2 Tagen die Woche...
      Warum kann Sie uns dies nicht umgehend mitteilen, anstatt hier in diesem Fall mich (der endlich wissen möchte, was ich meiner Tochter zahlen muss), die wartende KM (die auch finanziell planen muss) und vor allem unserer Tochter (die leider in diesem Fall gestresst ist, da nur sie die Information vom Jugendamt bekommt) und natürlich das Jobcenter (das seit Januar den KU gestoppt hat, solange bis die Berechnung vorliegt) fast 2 Monate warten zu lassen.

      Alles sehr nervig aber ich hatte gestern mit einem Mann vom Jugendamt ein Gespräch und dieses nochmals zur Sprache gebracht. Dieser zeigte Verständnis und laut ihm, ruft die Mitarbeiterin am Montag endlich unsere Tochter an.

      Mal sehen.

      lg
    • Hallo jo,

      das Jugendamt kann deinen Titel nicht abändern, das kann nur ein Gericht. Oder aber Du und deine Tochter finden eine einernehmliche Lösung und sie erklärt den Verzicht auf den Titel. Dieser Titel ist doch mal entstanden - wenn ich das richtig erinnere - weil man dir mehr Einkommen auferlegt zugemutet hat. Die Frage ist doch, ob man dir das bei einer juristischen Überprüfung weiterhin zumuten würde.

      Normalerweise ist das JobCenter auch in der Pflicht, die Rechtmäßigkeit des Titels zu überprüfen. Es kann dir auch zugemutet werden, dich um Abänderung zu bemühen. Scheinbar sind die ja sehr gelassen und verlassen sich auf die Auskunft des JA. Ob Unterhaltszahlungen einkommensmindernd beim ALG II berücksichtigt werden, richtet sich schlicht und einfach nach den ganz normalen familienrechtlichen Voraussetzungen und danach, ob ein Titel besteht und auch bedient wird. Wenn dein Sachbearbeiter im JobCenter über jedes Stöckchen springt, dass das JA ihm hin hält - Glück gehabt. Der Steuerzahler hat das Nachsehen.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      ich verfolge den Thread seit Anfang an, auch die menschliche Seite. Die Tochter hat als 14jährige dafür gesorgt, dass die Eltern wieder miteinander klarkommen, jetzt ist sie mit 18 rechtlich in der Situation, dass sie sich mit einer Abänderung des Titels einverstanden erklären muss und damit für die nächsten Jahre die Unterhaltspflicht auf die Mutter verlagern. Ziemlich viel verlangt für eine 18jährige, meine Tochter war froh, dass wir Eltern das unter uns geklärt haben. Alternativ wäre Jo in der Situation, dass er vor dem FamG gegen seine Tochter die Abänderung des Titels betreiben müsste.

      Aus Sicht des Steuerzahlers, da hast du natürlich recht, sollte das Jobcenter genau das von den Beteiligten verlangen.

      Gruß Adler
    • Hallo Adler,

      ja, da bin ich deiner Meinung. Es ist sicher schwer für die Tochter - volljährig hin oder her. Dennoch darf man die Allgemeinheit nicht außen vor lassen. Auch Jo nicht. Ich weiß ja nichts über die Gründe des niedrigen Einkommens. Bei Selbständigen ist das immer so eine Sache. Böse Leute könnten das auch Liebhaberei und nicht existenzsicherndes Einkommen nennen.

      Wie lange soll das denn noch gehen? Die weitere Ausbildung kann ja noch Jahre dauern. Vielleicht ersetzt dann BAFÖG irgendwann die SGB II-Leistungen. Das wären dann zumindest Leistungen, die genau für diesen Zweck eingerichtet wurden. Ich glaube auch nicht, dass das in der jetzigen Form noch lange gutgehen wird.

      Gruß
      Susanne
    • Hi, ihr zwei, erstmal einen herzlichen Dank.

      Für mich hier auch nicht so einfach.
      Meine Geschichte nochmals in Kurzform:
      Das OLG entscheidete vor 11 Jahren, das ich 1100,- € verdienen muss + Titel.
      Ich zum Arbeitsamt damit, beschrieben, das ich selbständig bin und meine Selbständigkeit aufgebe und gerne einen Job mit diesem Verdienst annehme.
      Diese legten mir nahe, das es keinen Job mit dem Einkommen für mich gibt und ich bitte die Selbständigkeit nicht aufgebe, da ich dort ein besseres Einkommen hätte, aber wenn zu wenig, dann aufstockende Hartz IV.
      Seit 11 Jahren bin ich als Arbeitssuchend mit 40 % Behinderung angemeldet.
      Mit diesem Bescheid ging ich zum Beistand, der mir aber mit Anzeige und daraus resultierend Gefängnis drohte, wenn KU innerhalb eines Monats nicht gezahlt wird, für mich eine enorme Lebensbedrohung...
      Ich mit diesem Infos zum Amt, daraufhin akzeptierten die den KU, aber nicht zu 100 %, das dauerte noch 2 Jahre bis der KU auch zu 100 % akzeptiert worden ist, weswegen über 2000 € KU Rückstand entstanden ist, den ich meiner Tochter schulde.

      Seitdem fühle ich Ruhe, der Beistand und KM sind zufrieden und ca. seit 3 Jahren besteht ein gutes Verhältnis zur KM, heute schon freundschaftlich.

      Letztendlich bin ich froh, das ich Arbeit habe und wenn es wirklich so sein sollte, das ich wenig oder keinen KU mehr zahlen müsste, bräuchte ich fast gar keine aufstockende Hartz IV mehr zum Überleben.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo1 ()

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