Volljährigkeit Titel

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    • Hallo Ephesus,

      bitte halte Dich an die Forenregeln.
      Das mit dem einen Euro ist schlichtweg Unfug.
      Wenn das Forum hier durch die guten Beiträge korrektiv eingreift solltest Du diese Korrektur annehmen und Dich darüber informieren wie es sich wirklich verhält.
      Ansonsten sind Deine Beiträge nicht nur wenig hilfreich sondern auch für den Themenstarter mit Risiken belastet. Ich hoffe dass JO1 dass erkannt hat.
      Mein Ratschlag für Dich. Lies erstmal einfach mit und wenn Du so eine Idee wie mit dem Euro hast kann mann ja das auch als Frage reinstellen.

      In diesem Sinne

      Forenadmin
    • Hi, die Unterlagen habe ich jetzt wieder.
      Ich besitze einen unbefristeten Titel.
      In 6 Wochen wird unsere Tochter volljährig. Bis jetzt kam nichts vom Beistand. Wie gehe ich am besten vor, um nicht das harmonische Zusammenspiel zu gefährden.
      Was benötige ich von unserer Tochter, um aus der Zwangsvollstreckung herauszukommen & das am besten ohne Anwalt, da 1. kein Geld & 2. sorgen Anwälte nicht dafür, den Frieden aufrecht zu erhalten.

      lg
    • Volljährigkeit Titel 2

      Hi, ich benötige bitte Auskunft.


      Meine Unterlagen habe ich jetzt wieder.
      Ich besitze einen unbefristeten Titel.
      Ich bin aufstockender Hartz IV - Empfänger, bezahle 334,- € KU & habe ein tolles Verhältnis zu KM & Tochter.
      In 5 Wochen wird unsere Tochter volljährig. Bis jetzt kam nichts vom Beistand.
      Wie gehe ich am besten vor, um nicht das harmonische Zusammenspiel zu gefährden.
      Was benötige ich von unserer Tochter, um aus der Zwangsvollstreckung herauszukommen & das am besten ohne Anwalt, da 1. kein Geld & 2. sorgen Anwälte meiner Meinung nach nicht dafür, den Frieden aufrecht zu erhalten.

      lg
    • KU bei Volljährigkeit

      Hi, ich benötige bitte Auskunft.


      Ich besitze einen unbefristeten Titel.
      Ich bin aufstockender Hartz IV - Empfänger, bezahle 334,- € KU & habe ein tolles Verhältnis zu KM & Tochter.
      In 4 Wochen wird unsere Tochter volljährig. Bis jetzt kam nichts vom Beistand.
      KM ist Vollzeitlehrerin & unsere Tochter verdient schon ca.200 - 300 €, im Monat um für ihren Führerschein + Studium zu sparen.
      Wie gehe ich am besten vor, um nicht das harmonische Zusammenspiel zu gefährden.
      Was benötige ich von unserer Tochter, um aus der Zwangsvollstreckung herauszukommen & das am besten ohne Anwalt, da 1. kein Geld & 2. sorgen Anwälte meiner Meinung nach nicht dafür, den Frieden aufrecht zu erhalten.



      lg
    • Hallo jo1,


      Ich habe dieses neue Thema von dir hier eingefügt.

      Ich denke du bekamst schon einige Antworten.

      Du solltest dir überlegen was du willst.

      Wenn du vom Gericht verpflichtest wurdest 1200€ in einem Job zu verdienen, was wurde daraus?

      Wenn der Titel von Tochter/Mutter nicht herausgegeben wird, musst du dich schon um diesen 1200€ Job bemühen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hi edy,

      danke für die Antwort, ich dachte schon, es antwortet niemand mehr, da mein Thema wahrsein zu lange geht deshalb probierte ich ein neues Thema.

      Mit diesem Urteil bin ich zum Arbeitsamt gegangen mit meinem Wunsch meine Selbständigkeit aufzulösen, wenn ich stattdessen einen Job bekomme, indem ich 1200,- € verdienen kann (damals verdiente ich noch bis 1000 & 1100,- €), was das Arbeitsamt ablehnte mit der Begründung, das es für mich keine Arbeit gibt mit diesen Verdienstaussichten, da sollte ich besser in meiner Selbständigkeit bleiben & wenn es nicht reicht, aufstocken.

      Hier möchte ich nur wissen, wie ich am besten vorgehe, wenn unsere Tochter 18 wird ohne das harmonische Miteinander zu stören.
      Da ich lange auf das Dokument "Titel" gewartet habe, da ich dieses verloren hatte, weiss ich jetzt endlich, das ich einen unbefristeten Titel besitze, da ich hier verstanden habe, das keine klaren Angaben gegeben werden konnte, da man nicht wusste, ob mein Titel befristet oder unbefristet ist.

      lg
    • Hi,

      ich habe keine Befürchtung, das unsere Tochter eine Vollstreckung veranlassen würde, aber so steht es in meinem Urteil.

      Da vom Beistand noch nichts gekommen ist, frage ich nochmal, was ich am besten tun kann?

      Das Thema wird jetzt kommen & ich bin mir sicher, das die KM noch nichts davon weiss, das ihr Einkommen in Zukunft mitberechnet wird, sonst hätte mich schon längst darauf angesprochen.

      Ich würde gerne weiterhin den vollen KU zahlen, weiss aber nicht, ob der Jobcenter mir das so auch genehmigt oder ob dieser von mir eine Neuberechnung verlangt.

      Alles etwas kompliziert & deshalb suche ich guten Rat.

      lg
    • Hallo Jo,

      wie wäre es, einfach nach Recht und Gesetz zu verfahren? Frage im Jobcenter (am besten heute noch) nach, ob sie nach Eintritt der Volljährigkeit weiter für den Unterhalt aufkommen werden. Wenn nicht, teilst du das der Tochter und Mutter unverzüglich mit, der Unterhalt muss dann neu berechnet werden. Wenn die Tochter eine neutrale Stelle in Anspruch nehmen möchte, kann sie sich an das Jugendamt wenden, das wird bis 21 beratend tätig. Dann wird ihr auch von neutraler Stelle bestätigt, dass die Rechtslage wirklich so ist, das entlastet euer Verhältnis.

      Selbst mit 1200€ bereinigtem Netto müsstest du keinen Unterhalt bezahlen. Auch den Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind hättest du nach aktueller Rechtssprechung mit 1200€ nicht bezahlen müssen, wenn die KM als Lehrerin mehr als doppelt soviel verdient wie du.

      Ich rate dringend von irgendwelchen krummen Touren ab, auch davon, etwa zu hoffen, dass dem Jobcenter nicht auffällt, das die Tochter volljährig wird. Irgendwann kommt es heraus, in aller Regel haben die Behörden die Möglichkeit, zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückzufordern, meistens ist das auch eine Ordnungswidrigkeit, für die es Bußgelder gibt. Wenn das Verhältnis zu Mutter und Tochter wirklich gut ist, dann werden sie dich kaum zu gesetzwidrigem Handeln drängen.

      Warum sollte die Allgemeinheit für den Unterhalt deiner Tochter aufkommen, wenn die Mutter leistungsfähig ist? Sozialleistungen sind für Bedürftige.

      Wenn du etwas für euer Verhältnis tun möchtest, dann informiere sie rechtzeitig, dass sich eine Änderung ergibt.

      Gruß Adler
    • Hallo Jo,

      wie bereits geschrieben, ändert sich mit dem Eintreten der Volljährigkeit sehr viel:

      Der Volljährige ist nicht mehr quasi "per Definition" bedürftig, sondern muss seine Bedürftigkeit grundsätzlich nachweisen, des Weiteren wird das Kindergeld voll verrechnet, der Selbstbehalt steigt (von 1000 € auf 1200 €, es sei denn, es liegt ein Mangelfall vor), und, was in deinem Fall am allerwichtigsten ist: Auch die Kindsmutter wird barunterhaltspflichtig. Da sie mit ihrem Einkommen den Unterhalt für die Tochter theoretisch alleine stemmen könnte, gilt für dich auf jeden Fall der angemessene SB in Höhe von 1200 € (bereinigt).

      Den jetzt bestehenden Titel kannst du folglich aufgrund der mit der Volljährigkeit sich ergebenden wesentlichen Änderungen mit einer Abänderungsklage ändern lassen: dejure.org/gesetze/ZPO/323.html

      Eventuell entfiele die Zahlung von KU für dich in dieser Konstellation komplett.

      Meines Wissens nach ist es so, dass im Falle einer Nicht-Bedienung eines Titels nicht automatisch vollstreckt wird, sondern die Vollstreckung "aktiv" beantragt werden muss, derzeit wäre das noch durch die Kindsmutter, mit Beginn der Volljährigkeit durch die Tochter. Oder was genau steht dazu im Urteil?

      Was spricht dagegen, sich mit Mutter und Tochter an einen Tisch zu setzen und offen über alles zu reden? Man könnte auch gemeinsam zum JA gehen und dort eine kostenlose Neuberechnung veranlassen.
      Wenn das Verhältnis so gut ist, wie du schreibst, dann sollte man doch über dieses Thema reden können, und dann sollte sich eine einvernehmliche und vor allem faire Lösung finden lassen, oder nicht?

      Vom Beistand wird da nichts kommen, wenn er nicht von der Kindsmutter oder später der Tochter beauftragt wird. Die Beistandschaft endet automatisch mit der Volljährigkeit, danach kann das JA beratend tätig werden.

      Gruß, HT
    • Hallo Jo,

      ich bin kein Experte für Sozialrecht, aber ich habe schon Briefe von Behörden gesehen, da stand drin: Sie haben zu Unrecht folgende Leistungen bezogen.... sie sind verpflichtet, uns alle wesentlichen Änderungen mitzuteilen.... Wenn Sie dies nicht tun, kann dies eine Ordnungswidrigkeit sein, die ein Bußgeld nach sich zieht... Bitte zahlen Sie die zuviel erhaltenen Leistungen bis zum... zurück,,

      Ich würde nicht abwarten, bis ein Jobcenter-Mitarbeiter aufwacht und feststellt, dass deine Tochter volljährig ist. Ich würde das Jobcenter wahrheitsgemäß informieren und fragen, ob sich mit eintretender Unterhaltspflicht der Mutter die Zahlungen des Jobcenters ändern.

      Wenn du das weißt, kannst du auch besser gegenüber Tochter und Mutter argumentieren.

      Gruß Adler
    • Hallo Adler,
      nee - Du hast schon Recht. Edy aber auch :rolleyes:

      Bei "besonderen Fallgestaltungen" kann auch ein Abzug von 1.000 Euro gerechtfertigt sein. In den süddeutschen Leitlinien ist dies so formuliert:
      "Bei volljährigen Schülern, die in § 1603 II 2 BGB minderjährigen Kindern gleichgestellt sind, wird der Sockelbetrag bis zum notwendigen Selbstbehalt (800 €/ 1.000 €) herabgesetzt, wenn der Bedarf der Kinder andernfalls nicht gedeckt werden kann."
      Diese Alternativberechnung wäre aber besonders zu begründen - was wegen der fehlenden Berechnung hier im Fall noch nicht beurteilt werden kann.

      Edy hätte daher besser "höchstens 100 Euro" schreiben können.

      Gruß
      ernst
    • Hallo Ernst,

      habe ich doch geschrieben - wenn kein Mangelfall vorliegt. Und da die KM Vollzeit-Lehrerin an einer Gesamtschule ist, wird kein Mangelfall vorliegen.

      Jo, meiner Ansicht nach eierst du hier rum - du musst das Jobcenter informieren, dass die Mutter unterhaltsverpflichtet ist und Mutter und Tochter über die Rechtslage aufklären. Ich hätte weniger Angst, dass die Tochter pfändet als das das Jobcenter sich zu Unrecht erhaltene Leistungen von dir zurückholt.

      Was der Beistand sagt, kann dir (fast) egal sein, er kann ab Eintritt der Volljährigkeit nur noch beratend tätig sein, und das ist in wenigen Wochen. Unabhängig davon wird es schon richtig sein, dass er sich auf das Urteil beruft, wenn du es abändern lassen willst, müsstest du aktiv werden.

      Gruß Adler
    • Adler72 schrieb:

      Warum sollte die Allgemeinheit für den Unterhalt deiner Tochter aufkommen, wenn die Mutter leistungsfähig ist? Sozialleistungen sind für Bedürftige.

      Hallo Adler,

      war die Beamtin damals leistungsfähig? Wenn ein Anwalt § 1603 Abs. 2, Satz 3 (HT bekannt) geltend gemacht hätte, wäre es hier nicht zu einem Anerkenntnisurteil gekommen ... (nix Aufstockung)

      Jo (damals ohne Anwalt) hat sich eine Kopie vom Beistand besorgt...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hi,
      die ehemalige Beistand-Mitarbeiterin hat unseren Fall an eine Kollegin weitergegeben.
      Unsere Tochter ist schon genervt, da ich sie dazu dränge, mir bitte eine Neuberechnung vorzulegen und sie diese beim Jugendamt ausrechnen lassen soll.
      Ich erkläre ihr, das ich zuviel gezahlten KU an den Jobcenter zurückgeben muss und sie mir natürlich dies zurückgeben muss, was ich bis zum Ausrechnen erstmal zuviel bezahle.
      Das Jugendamt schaut sich unsere Sachlage erst wieder in 14 Tagen an, wie das Jugendamt unserer Tochter mitteilte, nächste Woche ist sie 18.
      Meine Papiere habe ich alle abgegeben, die KM verbietet, das ich sehen darf, was sie verdient, da sie auch nicht sehen möchte, was ich verdiene.
      Unsere Tochter steht irgendwie dazwischen, da ich auch wissen muss, was die KM verdient und natürlich die KM auch wissen darf, was ich verdiene.
      Ich bin verunsichert wegen der Berechnung, aber ich gehe davon aus, das das Jugendamt richtig rechnet.

      lg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von jo1 ()

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