Hi,
unsere Tochter wird im Dezember 18, ich besitze einen Titel, zahle im Moment 345,- € Mindestunterhalt, bin selbständig und bekomme aufstockende Hartz IV.
Da ich ein tolles Verhältnis zur Mutter und Tochter habe, möchte ich keinen Anwalt beauftragen, da ich dieses gute Verhältnis nicht kaputt machen möchte.
Mutter ist Beamtin und Tochter verdient schon jetzt zwischen 200 und 300,- € im Monat, sie spart für ihre Ausbildung, was wir echt toll finden
Sie lebt bei der Mutter und macht nächstes Jahr Abitur.
Wird der KU neu berechnet, wenn ja, wie und was ist mit dieser Abänderungsklage?
Ich wäre dankbar für Ratschläge und Infos.
unsere Tochter wird im Dezember 18, ich besitze einen Titel, zahle im Moment 345,- € Mindestunterhalt, bin selbständig und bekomme aufstockende Hartz IV.
Da ich ein tolles Verhältnis zur Mutter und Tochter habe, möchte ich keinen Anwalt beauftragen, da ich dieses gute Verhältnis nicht kaputt machen möchte.
Mutter ist Beamtin und Tochter verdient schon jetzt zwischen 200 und 300,- € im Monat, sie spart für ihre Ausbildung, was wir echt toll finden
Sie lebt bei der Mutter und macht nächstes Jahr Abitur.
Wird der KU neu berechnet, wenn ja, wie und was ist mit dieser Abänderungsklage?
Ich wäre dankbar für Ratschläge und Infos.