Hallo zusammen!
Hat von Euch jemand Erfahrung mit der Behandlung von Erwerbsunfähigkeitsrenten bei der Unterhaltsberechnung und geltend gemachten Abzügen für die Altersversorgung?
Der Fall: Meine Ex bezieht EU-Rente in Höhe von ca. 1200 Euro nach Abzug der KV. Hiervon macht Sie gemäß SüdL 10.1 noch einen Abzug von 24% für Altersversorgung geltend, was in die Tilgung eines Immobiliendarlehens fliesst. Die Immobilie ist ihr Alleineigentum.
Ich halte das für etwas fraglich, da aus Zeiten des Bezugs von EU-Rente automatisch Anrechnungszeiten in der Altersrente werden und der Rentenanspruch aufgrund der Annahme errechnet wird, man hätte bis zum 60. Lebensjahrs gearbeitet. Meiner Meinung wäre hier nur eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens anzusetzen.
Hoffe es kennt sich damit jemand aus ...
Viele Grüße
Gerhard
Hat von Euch jemand Erfahrung mit der Behandlung von Erwerbsunfähigkeitsrenten bei der Unterhaltsberechnung und geltend gemachten Abzügen für die Altersversorgung?
Der Fall: Meine Ex bezieht EU-Rente in Höhe von ca. 1200 Euro nach Abzug der KV. Hiervon macht Sie gemäß SüdL 10.1 noch einen Abzug von 24% für Altersversorgung geltend, was in die Tilgung eines Immobiliendarlehens fliesst. Die Immobilie ist ihr Alleineigentum.
Ich halte das für etwas fraglich, da aus Zeiten des Bezugs von EU-Rente automatisch Anrechnungszeiten in der Altersrente werden und der Rentenanspruch aufgrund der Annahme errechnet wird, man hätte bis zum 60. Lebensjahrs gearbeitet. Meiner Meinung wäre hier nur eine zusätzliche Altersversorgung in Höhe von 4% des Bruttoeinkommens anzusetzen.
Hoffe es kennt sich damit jemand aus ...
Viele Grüße
Gerhard
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