Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo Epheseus,

      danke für die Info.
      Hier geht es um den (alten) Titel für den älteren Sohn. Das heißt also im Klartext, dass die KM den alten Titel von 2002 noch hat und dieser nach wie vor Gültigkeit besitzt?!
      Beim jüngeren sieht es hingegen so aus, wie oben beschrieben; nämlich dass dieser nächsten Monat ausläuft...
      Danke!
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo,

      irgenwie wird das hier jetzt auch lustig. X(

      @Ernst:

      Würdest Du bitte bestätigen, dass das Original der JA-Urkunde von 2002 (die mit der Unterschrift von Thomas) im JA aufbewahrt wird. Eine vollstreckbare Ausfertigung haben entweder die Mutter oder der Sohn. Und dass es keinen rechtsverbindlichen Verzicht dafür gibt, nicht von Mutter, nicht vom damaligen Beistand und auch nicht vom volljährigen Sohn. Diese Urkunde ist somit uneingeschränkt gültig. Zur Zeit muss es aber niemanden interessieren, weil sich alle einig sind mit den 205 Euro. Aber wenn das Ergebnis einer zukünftigen Neuberechnung des Unterhalts für den heute 20jährigen Sohn z.B. 250 Euro (oder mehr) ist, dann hat man den Titel dafür heute schon, gelle!
    • _Ernst_ schrieb:

      Die Abänderung einer Urkunde richtet sich nach den Vorgaben des BGB, d.h. es kann rückwirkend ab dem Zeitpunktes der Einkommensüberprüfung oder ab dem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung die Abänderung beantragt werden.

      Hallo Ernst,

      für mich ist das noch nicht präzise genug. Ich meine, dass ich auch dann rückwirkend bis zur Volljährigkeit abändern kann, wenn weder Einkommensüberprüfung noch Zahlungsaufforderung erfolgt sind. Allein die Tatsache der Volljährigkeit dürfte ausreichen (313 BGB).

      Also kann ein Elternteil, dem klar ist, dass aufgrund der Einkünfte des Kindes ein "anderer" Unterhaltsanspruch besteht, die Zahlungen ab Volljährigkeit ganz einfach reduzieren oder ganz einstellen. Völlig Wurscht, wie die JA-Urkunde aussieht. ;)

      @Thomas: Das betrifft Dich jetzt nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo nochmal,

      nun habe ich mal alle alten Brief des JAs durchgelesen und bin bezüglich des Titels auf folgende Zeilen gestoßen (ich zitiere):
      Allgemein sind Verwandte in gerader Linie einander ohne Altersbegrenzung zu Unterhalt verpflichtet, sofern Bedürftigkeit
      des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten besteht. ...In diesem Zusammenhang teile ich mit, dass der o.g.
      Unterhaltstitel ohne Altersbegrenzung ist, weswegen ich die Urkunde auch an Ihren Sohn übersandt habe (Ende Zitat).

      Nun ist es wohl so, wie bereits erwähnt, dass die KM diesen in Besitz hat, da mein großer Sohn nichts davon weiß...
      Ergo besteht der Titel weiter.

      Und Montag geht das Schreiben ans JA mit der Bitte, mir eine Schulbescheinigung zukommen zu lassen.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • ..ergänzend die Frage nach dem Titel für den jetzt vj-werdenden Sohn..
      dieser Titel läuft ja mit seiner VJ aus (Urkunde vom 02.10.12 über die Abänderung einer Verpflichtung zur Unterhaltsleistung). So muss ich BIS zum 15.10.14 monatlich 110% KU bezahlen.
      Wird es einen neuen Titel geben?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hi,

      Du könntest Deinen Sohn ja auffordern, das er die Herausgabe des Originaltitels von seiner Mutter verlangt. Für den Fall das er vollstreckt, müste es ja dann den Gerichtsvollzieher die Originalurkunde vorlegen. Das er die Originalurkunde hat, würde ich auch voor diesem anzweifeln. Eine Kopie ist auch nicht ein Orginal.

      Einen Titel würde ich nur unterschreiben, wenn ich den alten erhalte und dann nur noch begrenzt. Beispielsweise wenn die Ausbildung beendet ist.
    • Hallo Thomas,

      jeder Unterhaltsberechtigte hat Anspruch auf Titulierung, siehe 258 ZPO . Deshalb wirst Du auf Verlangen des 2. Sohnes auch wieder einen "freiwilligen" Titel schaffen müssen, sonst droht Klage.

      Wenn Du das Verhältnis zum 1. Sohn wieder verschlimmern möchtest, dann spreche ihn immer wieder auf den Titel von 2002 an. X( :evil:

      tompi13 schrieb:

      Ich möchte darauf hinweisen, dass durch diesen Oberkack-Titel das Verhältnis zu meinem Sohn nachhaltig beeintgrächtigt worden ist, ich meinen Sohn liebe und selbstredend bereit bin, KU zu bezahlen. Es kann aber nicht sein, dass ich weiterhin (alleine) bluten muss, weil ich diesen doofen Titel nicht zurück bekomme und die Mutter un/bewusst Druck auf Sohn ausübt- und das JA das Übrige dazu tut...
    • Hallo Clint,
      das mit dem Titel ist reine Spekulation, da hier keine Schreiben aus der Zeit der Volljährigenberechnung vorliegen. Vor dem 18. Geburtstag konnten Mutter und auch der Beistand wirksam auf Ansprüche aus dem Titel verzichten, nach dem 18. Geburtstag das Kind selbst. Es könnte also gut sein, dass der Titel durch damalige Schreiben begrenzt wurde.

      Der Eintritt der Volljährigkeit macht einen Titel anfechtbar, da aus den Titeldaten meist nicht die geänderte Unterhaltspflicht ab Volljährigkeit hervorgeht. Das ist richtig. Eine rückwirkende Abänderung einer Urkunde ist jedoch nur unter Vorgabe des § 1613 BGB möglich. Im vorliegenden Fall ist dies jedoch kein Problem.
      Gruß
      ernst
    • _Ernst_ schrieb:

      das mit dem Titel ist reine Spekulation, da hier keine Schreiben aus der Zeit der Volljährigenberechnung vorliegen. Vor dem 18. Geburtstag konnten Mutter und auch der Beistand wirksam auf Ansprüche aus dem Titel verzichten, nach dem 18. Geburtstag das Kind selbst. Es könnte also gut sein, dass der Titel durch damalige Schreiben begrenzt wurde.

      Hallo Ernst,

      reine Spekulation ist das nicht von mir. Der User hat offenbar keine weiteren Schreiben oder findet sie nicht. 8)

      Bin gespannt, ob der Beistand in einem Gespräch mit ihm auch auf den Unterhalt des volljährigen Sohnes eingehen wird.
    • Hallo Clint, hallo Ernst,

      danke für eure Ausführungen!

      Ich kann zum Titel nur wiederholen, dass es einen für den jetzt bald vj Sohn gibt, der mit seiner VJ auslaufen wird. Die Frage war eben, ob es dann einen neuen geben wird / geben muss- was ja bereits bejaht wurde..
      Einen Titel aus der Zeit von 2002 besteht beim älteren vj Sohn; dieser Titel wird wohl bei der Mutter liegen. Sohn weiß von nix, er hat mir nur die Berechnung gezeigt, die mir auch vorliegt.
      Indes sind meine Gehaltszettel mit der Bitte um Zusendung einer Schulbescheinigung beim JA angekommen. Nach der Berechnung werde ich dann um Vorlage der Unterlagen der Mutter ersuchen.
      Und ob das JA dann auch den KU des älteren vj Sohnes neu berechnen will, glaube ich nicht, da dieser dies wohl selbst beantragen müsste.. und da er einen kleinen Zusatzverdienst hat, wird er dies sicherlich nicht forcieren.

      Und der vj Sohn wird mit Sicherheit nicht die Herausgabe des Titels fordern; er wohnt ja noch bei ihr...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Tompi,

      dein Sohn hat das Recht auf einen Titel, er muss sein Recht aber auch durchsetzen. Bis zur Volljährigkeit kann es das JA für ihn tun, diese zwei Wochen kannst du locker aussitzen. Danach könnte dein jüngerer Sohn klagen.

      Ich würde immer sagen, du bist bereit, einen Titel zu unterschreiben, bestehst aber auf deinem Recht, die Einkommensnachweise der KM in Kopie zu erhalten. Bis dahin bezahlst du den Unterhalt, wie vom JA errechnet. Ich glaube nicht, dass dein jüngerer Sohn einen Titel einklagen wird. Dein Sohn hat nur dann ein Recht auf Unterhalt, wenn er das Einkommen der Mutter nachweist, denn anders kann deine Quote nicht berrechnet werden. Ob die Vorlage der Belege beim Jugendamt, ohne dass du sie überprüfen kannst als Nachweis ausreicht, weiß ich nicht, kann es mir aber eigentlich nicht vorstellen.

      Bevor du unterschreibst, informiere uns doch über die weitere Entwicklung.

      Gruß Adler
    • Hallo Clint,

      bisher noch nix gehört; heute ist der Stichtag und ich bin gespannt wann was kommt...
      der Titel ist ausgelaufen und Sohn ist nun vj.

      @Adler: wie meinst du das mit "Bis dahin bezahlst du den Unterhalt, wie vom JA errechnet".
      Soll ich das anweisen, was das JA ausgerechnen wird, ohne die Belege der Mutter zu haben?
      Ich ging eigentlich davon aus, dass ich den vj Sohn, resp. das JA nach Erhalt der Berechnung
      auffordern möchte, mir die Belege der Mutter zukommen zu lassen, bevor ich Geld anweise..

      Im Ürbigen habe ich mit dem älteren Sohn vereinbart, dass er mir bei seinem nächsten Besuch
      den Titel mitbringen wird. Der müsste, wie bereits erwähnt, bei der Mutter in der Schublade
      liegen und ich bin gespannt, ob Sohn den so ohne weiteres bekommen wird (obwohl der Titel
      ja ihm gehört!)
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hallo tompi,

      ich denke, du hast das Recht, die Zahlungen einzustellen, solange bis du die Unterlagen erhalten hast, zumal der Unterhalt deines Jüngeren aufgrund des Einkommens der Mutter ja nicht gefährdet ist. Es ist halt die Frage, wie sehr und aus welchem Grund du den Konflikt eskalieren möchtest. Verstehen kann ich dich gut, da wird ständig außerhalb des Gesetzes gehandelt, ein Titel nicht zurückgegeben, Einkommensnachweise nicht vorgelegt.

      Mein Vorschlag, den vom Jugendamt errechneten Betrag zu zahlen war auf Deeskalation ausgerichtet, auch mit dem Ziel, das Ausstellen eines Titels zu vermeiden. Am Ende wirst du kaum darum herumkommen, an beide Söhne einen Unterhaltsbetrag von etwas mehr als 200€ zu bezahlen. Klar, dass das leichter fällt, wenn man alle Nachweise gesehen hat und die Berechnung nachgeprüft hat.

      Gruß Adler
    • Hallo Adler,

      also habe ich das Recht, vor der Zahlung Einblick in die Vemögensverhältnisse zu nehmen? Dann werde ich das auch tun,
      da ich ja nun weiß, dass ich nicht alles kommentarlos hinzunehmen brauche. Die KM soll ruhig merken, dass nicht alles so
      läuft wie sie es gerne hätte; sie hat mir im Bezug auf meine Kinder bereits genügend Steine in den Weg gelegt und immer
      und überall gegen mich gehetzt. Und dem jetzt vj gewordenen Sohn ist das eh alles egal: der Kontakt ist abgebrochen und
      ich denke, dass das auch noch eine lange Zeit so bleiben wird. Ein Verhältnis besteht seit Jahren nur noch auf dem Papier.
      So werde ich alle 6 Monate um eine Schulbescheinigung beim Amt bitten, um zumindest hierüber zu erfahren, ob er noch KU
      erhalten kann, wenn er denn die Schule besucht.

      Ob ein Titel angestrebt wird, weiß ich nicht; es kann sein, dass gleich einer mit der Ausrechnung kommt, kann aber auch sein,
      dass das bei denen untergegangen ist und ich somit befreit bin, was ja nicht wirklich so ist. Ich werde den Sohn, genau wie den
      älteren selbstredend finanziell so unterstützen, wie es das Gesetz vorsieht und wie ich es auch kann. Der ältere erhält jetzt von
      mir zum Kauf eines Laptops fürs Studium 100 Euro, sodass er auch hier merkt, dass ich hinter ihm stehe und der Titel reine Makulatur
      ist. Nun sehe ich ihn ja in zwei Wochen und er hat mir ja versprochen, den Titel dann mitbringen zu wollen. Das wäre für mich der
      richtige Schritt hin zu einer gemeinsamen Verantwortung und Sohn scheint zu merken, dass ich -ob mit oder ohne Titel- voll und ganz
      hinter ihm stehe und der Titel hier nur wie ein Fremdkörper wirkt, der alles unsicher macht.

      Aber wem sage ich das? Ich denke, da draußen gibt es genügend Väter, die um die Kinder kämpfen, oftmals nicht wissen wie und sich
      nur noch hilflos fühlen, weil alles was sie tun, gegen eine Mauer zu prallen scheint. Ich habe meinen Frieden mit mir gemacht, was das
      Nicht-Verhältnis zum jüngeren Sohn anbelangt. Ich erreiche ihn nicht mehr und das tut weh; doch kann ich das nicht ändern und so
      lasse ich das alles so stehen, wie es ist und hoffe, dass er vielleich in ein paar Jahren älter und reifer gworden ist. Dann kann ich ihm
      all die Briefe zeigen, die ich hier noch rumliegen habe. Ich bin sehr froh, dass der Kontakt zum älteren fortbesteht...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Thomas,

      ich habe das Gefühl, dass bei Dir einige Dinge schon nach kurzer Zeit in Vergessenheit geraten. :P

      tompi13 schrieb:

      also habe ich das Recht, vor der Zahlung Einblick in die Vemögensverhältnisse zu nehmen?

      Ja, das wurde hier und auch an anderen Stellen im Forum quasi gleichzeitig immer wieder durchgekaut.

      tompi13 schrieb:

      So werde ich alle 6 Monate um eine Schulbescheinigung beim Amt bitten, um zumindest hierüber zu erfahren, ob er noch KU
      erhalten kann, wenn er denn die Schule besucht.

      Das JA ist ab Volljährigkeit "draußen", kann junge Volljährige bis zum 21. nur noch beraten und unterstützen. Schulbescheinigungen und Zeugnisse kannst Du ab dem 18. nur noch vom Sohn selbst verlangen, nicht vom JA. :!: :!: :!:
    • Hai Clint,

      das war eigentlich auch eher eine rethorische Frage nach dem Recht, die Vermögensverhältnisse der KM einzusehen...

      Ich dachte, dass das JA auch dann für den vj Sohn da ist, wenn es darum geht, eine Schulbescheinigung zu bekommen... dass ich ihn direkt anschreiben muss, ist mir nicht bewusst, da ich ja nun dort auch nach der jetzigen Schulbescheinigung angefragt habe.
      Wie läuft denn das rechtlich ab? Ich frage alle Schulhalbjahre nach und wenn nix kommt, kann ich die Zahlungen einstellen?

      Und so nebenbei:
      Der ältere Sohn will ja bald kommen und wir hatten vereinbart, dass er mir den Titel bringt. Nun teilt er mir mit, dass dieser bei der Mutter liegend, von dieser nicht herausgerückt wird... ich bin sprachlos, wütend und verärgert und kann nur sagen, dass es hier wohl um erneute Machtspielchen geht und ich mal wieder derjenige bin, der hier den Kürzeren ziehen soll. Soviel zum Thema "Deeskalation und Konflikt eskalieren"... Dieses Verhalten muss ich seit vielen Jahren ertragen...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • tompi13 schrieb:

      Wie läuft denn das rechtlich ab? Ich frage alle Schulhalbjahre nach und wenn nix kommt, kann ich die Zahlungen einstellen?

      Hallo Thomas,

      diese Frage möchte ich erstmal "vertagen". ;) Zunächst muss der 2. Sohn substantiiert darlegen und beweisen: Was er derzeit genau macht und was die Mutter an Einkünften hat. Sonst gibt es keinen Unterhalt!

      Und was den Titel für den 1. Sohn betrifft, liest Du Dir bitte diesen Thread mal ganz genau und vollständig durch. Letztmals: Pfeif auf den Titel. :D
    • Benutzer online 1

      1 Besucher