Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

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    • Clint schrieb:

      tompi13 schrieb:

      im Schreiben steht kein Termin zur Abgabe des Prüfbogens.

      Hallo Ernst,

      ist das so üblich?

      Hallo :)
      üblicherweise ist dies nicht üblich :whistling: Vielleicht kennt der Beistand ja die Eltern von früheren Berechnungen und kann sich auf die Zusammenarbeit mit Vater und Mutter verlassen. Warum soll man Fristen/Termine setzen, wenn man über Jahre mit den Eltern keine Probleme hatte. Das gleiche gilt für die Schulbescheinigung - da reicht ein Anruf beim Beistand (oder dem Kind) und diese wird vorgelegt.
      Mein Sohn hat heute den ersten Schultag - eine Schulbescheinigung wäre daher erst heute möglich.
      Gruß
      ernst
    • Hallo Clint, hallo Ernst,

      das Verhältnis zum JA-Beistandschaft ist tatsächlich ok, sodass es bisher immer alles geklappt hat und mit der Schule habe ich mich zusätzlich herumgeschlagen, da ich dort üblicherweise die Schulbescheinigung und Auskünfte eingeholt habe. Glücklicherweise hat sich der Lehrer des Sohnes zur Kooperation bereit erklärt. Also werde ich euren Ratschlag beherzigen und das JA um eine Schulbescheinigung bitten. Eine Kooperation mit Sohn und / oder der Mutter war und ist nicht möglich.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Ernst,

      das Verhältnis zum Beistand ist ok. Zu diesem Sohn und zur Mutter ist es offenbar zerrüttet. Der Vater hat den Unterhalt für die Söhne immer brav gezahlt, hat nie Auskünfte von der Mutter gesehen, hat die Berechnung der Unterhaltshöhe immer hingenommen, nicht prüfen lassen. Der Sohn wird am 15.10. volljährig, dann ist die Beistandschaft kraft Gesetzes beendet. Am 1.10. müsste der Vater noch 377 zahlen (um kein Risiko einzugehen), wenn nicht Beistand vorher eine andere Erklärung abgibt. Beistand benötigt kurzfristig Auskünfte von beiden Elternteilen, um die Haftungsanteile zu ermitteln.

      Wie sollte tompi13 sich nun verhalten, um kurzfristig eine einvernehmliche Regelung - ohne RA - zu erzielen? Die Mutter hat die Auskünfte des Vaters in der Vergangenheit vermutlich gesehen und wird aktuelle Belege auch noch sehen. tompi13 hat einen Anspruch auf die Auskünfte der Mutter. Wäre doch fair, wenn beide nun freiwillig Auskünfte an den anderen erteilten. Kann der Beistand da wirkungsvoll unterstützen?

      Der andere Sohn ist 2 Jahre älter. Möglicherweise ändert sich dessen Unterhalt auch.

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    • Hallo tompi13,

      vorbehaltlich weiterer Hilfestellung im Forum mache ich Dir einen Vorschlag. Dabei habe ich unterstellt, dass der Beistand noch die entsprechenden Nachweise (Schulbescheinigung o.ä.) liefert und der Sohn über keine nennenswerten eigenen Einkünfte verfügt.


      ENTWURF eines Schreibens an das JA:



      Beistandschaft AZ...
      für meinen Sohn Vorname, geb. am 15.10.1996

      Sehr geehrte Frau Name,

      bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 19.09.2014 komme ich meiner gesetzlichen Auskunftspflicht so schnell wie möglich nach und sende Ihnen anliegend die entsprechenden Unterlagen.

      Bitte lassen Sie mir Ihre Unterhaltsberechnung zusammen mit den Angaben der Mutter zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie den erforderlichen Nachweisen auf dem Postwege zukommen. Ich werde den auf mich entfallenden Haftungsanteil am Unterhalt für Vorname des Sohnes anschließend im Jugendamt titulieren lassen.

      Für den Monat Oktober würde ich 171,00 Euro (14/31 von 377,00) Minderjährigenunterhalt auf das bisherige Konto zahlen und 17/31 des noch zu berechnenden Volljährigenunterhalts direkt an meinen Sohn. Bitte bestätigen Sie mir diese Vorgehensweise und teilen Sie mir die Bankverbindung meines Sohnes mit.

      Die beigefügte 2. Ausfertigung meiner Auskünfte leiten Sie bitte zusammen mit Ihrer Unterhaltsberechnung an die Mutter weiter.

      Ich bedanke mich für die jahrelange vertrauensvolle Zusammenarbeit und verbleibe

      mit freundlichen Grüßen

      Unterschrift

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    • Hallo client & tompi,
      wenn das Verhältnis zum Beistand doch o.k. ist, muss man nicht unbedingt die Wünsche schriftlich äußern. (Das Schreiben ist natürlich nett formuliert)

      Wenn die Einkommensunterlagen vorgelegt wurden, ist sicherlich eine persönliche Vorsprache "um den 15." möglich. Bis dahin kann sowohl die Berechnung fertig sein und auch die Schulbescheinigung sollte vorliegen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass das Jugendamt die gleiche Sorgfalt bei Berechnung des Einkommens vom Vater auch bei der Berechnung des Einkommens der Mutter anwendet.

      Die Zahlung für den Oktober zu quoteln . . . na ja, wer das unbedingt möchte. Vermindert sich der Volljährigenunterhalt um 100 Euro, wären dies für den halben Monat 50 Euro Ersparnis.
      gruß
      ernst
    • Hallo Ernst,

      ich befürchte aber, dass auch in diesem Fall die Mutter dem Jugendamt die Weitergabe ihrer Auskünfte an den Vater untersagen wird. Das erfährt tompi13 dann aber erst im Termin.

      Wie soll tompi13 sich dann im Termin verhalten, wenn ihm nur die reine Unterhaltsberechnung präsentiert wird und der Wunsch nach zeitnaher Titulierung kommt? Ich wünsche mir von Dir einige Worte dazu. Bitte nicht: "Erstmal den Termin abwarten."

      Alle sehen es als selbstverständlich an, dass beide Elternteile dem Jugendamt Auskunft erteilen. Die Mutter bzw. der Volljährige wird die Auskünfte des Vaters spätestens nach Beendigung der Beistandschaft vom Jugendamt erhalten. Der Vater erhält nichts. X(


      Noch ein nachträglicher Hinweis:

      _Ernst_ schrieb:

      wenn das Verhältnis zum Beistand doch o.k. ist, muss man nicht unbedingt die Wünsche schriftlich äußern.

      Das JA hat dem Vater zur Abgabe seiner Auskünfte zwar keine Frist gesetzt, aber immerhin hat es mit amtlicher Zustellung gearbeitet. Warum eigentlich, wenn doch alles ok ist?

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    • Hallo client,
      keiner kennt bislang die angestrebte Berechnung und die damit verbundenen Hinweise zu den Einkünften von Vater und Mutter. Alles also reine Spekulation.

      Sofern die Anforderung der Einkommensnachweise förmlich erfolgte, dürfte das Kind ab 15.10. ohne Titel dastehen. Damit bei einer evtl. später notwendigen gerichtlichen Auseinandersetzung keine rückwirkenden Ansprüche verloren gehen, ist der Zugang der Einkommensüberprüfung nachzuweisen. (Ähnlich der In-Verzug-Setzung beim Ehegattenunterhalt)
      Dies ist einer der Nachteile einer befristeten Unterhaltsverpflichtung.
      Gruß
      ernst
    • Hallo,

      ich würde auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, bevor ich die Höhe anhand vollständiger Unterlagen geprüft habe. Wer sollte tompi dazu zwingen? Das JA, zwei Wochen vor der Volljährigkeit? Der Sohn, ab Volljährigkeit? Ganz einfach Brief schreiben:

      Lieber Sohnemann,

      gerne unterschreibe ich dir einen Titel über den dir zustehenden Unterhalt. Zur Nachprüfung des vom JA vorgeschlagenen Unterhalts lasse mir bitte folgende Unterlagen zukommen: ...

      In der Zwischenzeit überweise ich dir den Unterhalt wie vereinbart.

      Dann ist der Sohn im Zugzwang. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht mit einer Klage über einen Titel durchkommt, wenn er nicht vorher alle Unterlagen übergeben hat, die zur Feststellung der Höhe des Unterhaltes erforderlich sind. Wahrscheinlich wird er es auch gar nicht versuchen, weil es ihm nämlich egal sein kann, wer welchen Anteil am Unterhalt bezahlt, und weil er keinen Bock hat, sich mit seiner Mutter über die Einkommensnachweise zu streiten.

      Gruß Adler
    • Hallo adler,
      jetzt wird der Threadstarter schon gezwungen einen Titel zu unterschreiben ?(

      So wie ich das alles lese
      - wurden ihm bislang keine Belege vorenthalten
      - wurden bislang noch nicht einmal Unterhaltsbeträge genannt
      - ist außer der Bitte um Vorlage der Einkommensunterlagen noch nichts passiert

      Welch negative Phantasien hier doch zusammenkommen um dem Threadstarter von Anfang an gegen die bevorstehende Berechnung aufzubringen.

      Gruß
      ernst
    • Hallo an Alle

      und erstmal vielen herzlichen Dank an die vielen Ideen, Vorschläge, Meinungen und Haltungen.
      Gerne werde ich den Briefvorschlag von Clint nehmen- allerdings natürlich ohne Titelzusage.

      Das ist bei meinem älteren Sohn, soweit ich das noch weiß, auch so. Er bekommt 205 Euro ohne Titel und dass ich bisher nie Einblick in die Vermögensverhältnisse der KM hatte, liegt wirklich daran, dass ich immer schön brav alles akzeptiert und bezahlt habe. Nun werde ich eine Schulbescheinigung vorab verlangen und wenn die Höhe feststeht, auch Einblick in KMs Finanzen. Ich gehe sehr davon aus, dass diese sich mit Händen und Füßen dagegen wehren wird. Ein persönliches Erscheinen um den Geburtstag meines Sohnes herum ist theoretisch möglich, da er ca. 120 km weit entfernt wohnt. Von daher werde ich das alles schriftlich fixieren und das JA hatte bisher tatsächlich keinen Grund, an meiner Zahlungsmoral zu zweifeln.

      Die Mutter hingegen zweifelt an allem und vor allem an mir und so war ich deswegen letztes Jahr mehrmals vor Gericht - eben wegen der elterlichen Sorge, die mir entzogen werden sollte. Von daher kann gesagt werden, dass das Verhältnis zum Beistand / JA gut ist, zu der Mutter gibt es keines und zum Sohn ist es seit vielen Jahrne nun zerrüttet, was mir sehr schwer fällt, es zu akzeptieren (in Briefen über das Gericht schrieb er mich mit Herr XXX an...)

      Und den KU für Oktober werde ich voll anweisen. Ab November dann werde ich das Geld direkt an Sohn anweisen wollen; ich bin gespannt, ob ich hierfür seine Kontodaten erhalte...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo Tompi,

      sollte sich die KM tatsächlich, wie von dir befürchtet, querstellen, sodass du den vom JA geforderten Betrag nicht nachprüfen und damit auch nicht einfach so akzeptieren kannst, kannst du deinem Sohn ja anbieten, dass du bereit bist, für den November (und evtl. noch länger, bis eben die KM alle Unterlagen offengelegt hat) einen Betrag x zu zahlen, der deiner "Hochrechnung" entspricht (z.B. auf der Basis des vermuteten Einkommens der KM), verbunden mit der Erlaubnis, die er mit Beginn der Volljährigkeit zu unterzeichnen hat, dass du eventuell zu viel bezahlte Beträge später "verrechnen" darfst.

      Ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis geht das mit dem Verrechnen nämlich nicht, da ein "überzahlter" Unterhalt i.d.R. nicht zurückgefordert werden kann (Stichwort "Entreicherung"). Es sei denn, es ist dir egal, wenn du eben noch ein, zwei Monate mehr bezahlst als du "musst".

      Auf jeden Fall wäre das auch ein Signal an den Sohn, dass du grundsätzlich bereit bist, deiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen, dass du aber im Gegenzug erwartest, dass man sich auch dir gegenüber fair verhält, und hierzu zählt nicht nur die Fairness der KM, sondern eben auch die des Sohnes (vgl. § 1618a BGB, wird von Kindern gerne mal "vergessen" ...).

      Viel Erfolg!
      HT
    • Hallo tompi13,

      der zentrale Punkt in den beiden anderen Threads ist die Auskunftsverpflichtung der Mutter gegenüber dem Vater. In allen 3 Fällen sieht es danach aus, dass die Mutter über ein gutes, möglicherweise höheres Einkommen verfügt als der Vater. Diese Mütter haben jahrelange Erfahrungen mit Unterhaltsberechnungen des JA. Nie mussten sie den Vätern Auskunft erteilen. Dies fällt ihnen nun sehr schwer, zumal sie recht gut verdienen...

      Wunschziel des weder neutral noch unparteiischen Beistands ist eine möglichst schnelle Titulierung des Volljährigenunterhalts. Das würdest Du spätestens im Termin merken. Gegen dieses Ziel ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden, aber bitte die Karten offenlegen. Vorher schriftlich offenlegen.

      Wenn Du die 377 für Oktober zahlst, ist das ok. Dann gibt es gar nichts mehr, was man Dir irgendwie anlasten könnte. Mich hält nun nichts mehr davon ab, Dir meinen obigen Vorschlag dringend anzuempfehlen. Der Satz mit der anteiligen Berechnung ganz raus.

      Wenn dieses Schreiben incl. Anlagen dem Beistand kurzfristig vorliegt, hat er noch 3 Wochen Zeit zu handeln. Er kann Dich also noch vor dem 18. Geburtstag des Sohnes wirksam in Verzug setzen. Aber ohne die Auskünfte der Mutter an Dich zu leiten hat er ein Problem! Und das wissen sie ganz genau.


      tompi13 schrieb:

      Das ist bei meinem älteren Sohn, soweit ich das noch weiß, auch so. Er bekommt 205 Euro ohne Titel und dass ich bisher nie Einblick in die Vermögensverhältnisse der KM hatte, liegt wirklich daran, dass ich immer schön brav alles akzeptiert und bezahlt habe.

      Das ist ja auch interessant. Dann lass die Titulierung aus dem Schreiben raus.

      Wenn Du möchtest, kannst Du die Geschichte mit dem anderen Sohn auch noch erzählen. ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • _Ernst_ schrieb:

      Dies ist einer der Nachteile einer befristeten Unterhaltsverpflichtung.

      Hallo Ernst,

      dazu zwischendurch mal was anderes:

      Sollte der Beistand bei einem unbefristeten Titel auch 3-4 Monate vor dem 18. des Kindes tätig werden oder sollte er einfach abwarten? Hängt das evtl. vom Einzelfall ab? ;)

      Könnte der nichtbetreuende Elternteil von sich aus auch schon 3-4 Monate vor dem 18. des Kindes an den Beistand wenden, um den Volljährigenunterhalt vorab prüfen zu lassen? Damit meine ich, ob er eine Abänderung wirksam in Gang setzen kann?
    • Hallo Clint,



      Könnte der nichtbetreuende Elternteil von sich aus auch schon 3-4 Monate vor dem 18. des Kindes an den Beistand wenden, um den Volljährigenunterhalt vorab prüfen zu lassen? Damit meine ich, ob er eine Abänderung wirksam in Gang setzen kann?


      Nein, der Beistand wird einzig und allein für das betreuende Elternteil tätig. Eine Inanspruchnahme des Beistandes durch das nicht betreuende Elternteil ist nicht vorgesehen.

      Auch wenn die Beistandschaft, mit erreichen der Volljährigkeit des Kindes, beendet ist, wird das JA nicht für die Elternteile tätig. Die Unterstützung des JA ist allein für das volljährige Kind vorgesehen (vergl. § 41 SGB VIII).

      LG chico
    • Hallo,

      ist schon nicht so leicht, als Laie die richtigen Tipps zu geben ;)

      Den Unterhalt neu berechnen zu lassen, liegt in deinem Interesse, denn der Wert wird sich wohl verringern. Außerdem erfährst du dann, ob die 63,25% Anteil, die die KM am Unterhalt hat, noch stimmen. Also das ganze schnell angehen.

      Einen Titel zu unterschreiben, liegt nicht in deinem Interesse, also verzögern: nicht von alleine ansprechen, muss ich noch überlegen, erst einen Anwalt fragen, hab ich nicht alle Unterlagen...

      Außerdem das alles vor dem Hintergrund, dass du gerne ein besseres Verhältnis zu deinem Sohn hättest. Die JA-Berechnung wird so falsch nicht sein, sie kann zu deinen Gunsten oder Ungunsten von dem abweichen, was bei einem Prozess herauskommen würde, und das wahrscheinlich nur um wenige Euros. Du könntest also an der 63:37 - Quotelung festhalten, so lange deine Kinder unterhaltsberechtigt sind, oder eben (z.B. nach zwei Jahren) weitere Unterhaltszahlungen von korrekten Unterlagen abhängig machen - deine Entscheidung, eine einigermaßen friedliches Miteinander hat seinen Wert, zu zeigen dass man sich nicht auf der Nase herumtanzen lässt hat auch einen Wert.

      Gruß Adler

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Adler72 ()

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