Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

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    • ..danke.. dann hab ich so halbwegs meinen KU selbst ausrechnen können. Demnach müsste ich so um die 165 Euro herum bezahlen; wobei ich mir nicht ganz sicher bin, ob ich das KG da richtig reingerechnet habe. Voraussetzung, dass die Berechnungen so in etwa blieben.
      Kompliziert ist es allemal..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • ..Heute wieder beim RA;
      Ergebnis:
      Ich bezahle den geforderten KU von 185 Euro, lasse am Dienstag den KU ab 01.05. bis Ende des 21. Lj titulieren und gut ist.

      Den aufgelaufenen Rückstand werde ich kommende Woche begleichen.

      Desweiteren werde ich dann ab Mai den KU auch bei dem älteren Sohn angleichen. Somit erhalten beide dann den KU, der aktuell ausgerechnet (oder besser ausgedealt) wurde.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hi tompi,

      da das Jugendamt wieder mal unfähig war Einkommensunterlagen einer unterhaltspflichtigen Mutter herauszurücken, mussten Anwälte und Gericht bemüht werden.

      Wie hoch ist Dein Anteil an diesen vermeidbaren Kosten? Ist das im Chat angesprochen worden?
    • Hai Clint,

      ich konnte am Chat leider nicht teilnehmen, da ich beruflich verhindert war.

      Die Rechnung vom Anwalt ist noch nicht gekommen. Ich habe zunächst den Rückstand angewiesen und den Titel unterschrieben. Somit sind alle Forderungen der Gegenseite erfüllt worden und die 205 Euro sind auch vom Tisch.. sogar die Gegenseite hat den Betrag nicht mehr angegeben. Ich hatte etwas weniger KU ausgerechnet, aber in Anbetracht der Tatsache, dass der tatsächliche Gewinn vor Gericht dann geschrumpft wäre, habe ich mich auf die 185 Euro eingelassen. Nun bekommen beide den KU, der aktuell ausgerechnet wurde. Und ich bekomme dann hoffentlich immer die Schulbescheinigung mit Beginn des neuen Schuljahres von Sohnemann.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Warum der Mutter? Die hat nix mit zu schaffen. Es geht / ging alles vom Sohn aus- das habe ich vom älteren erfahren.
      Und was meinst du mit berechtigten Regressansprüchen?
      Da wird nix mehr passieren. Sohn hat nun die Nachzahlung über Elfhundert Euro aufm Konto und ab Mai bekommt er 185 Euro von mir. Ob und was die Mutter macht... it doesn't matter to me...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • ..nun ist gestern wieder ein Schreiben der Gegenseite gekommen, in dem gefordert wird, dass MIR die Kosten für dieses Verfahren auferlegt werden sollen.
      Man muss scheinbar nur frech genug sein...

      Desweiteren verweist der RA an der Stelle nochmals auf die Tatsache, dass eine Entscheidung zum Verfahrenskostenhilfeantrag noch aussteht.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Moin tompi,

      ihr müsstet doch die Frage zu den Verfahrenskosten am 25.2. im Fach-Chat besprochen haben.

      tompi13 schrieb:

      Also.. nachdem ich mit dem RA hier im Chat sprechen konnte, bin ich guten Mutes. Ich habe nun kommenden Dienstag einen Termin bei einem ISUV-RA. Ich denke, ich werde, bei der zu erwarteten Höhe der Kosten, das Risiko eingehen, den Fall vor Gericht zu verhandeln. Da stimmt vieles nicht, was der Anwalt meines Sohnes schreibt...

      Sieh Dir nochmals das Protokoll an.


      @edy: Warum ist das hier Umfrage /Debriefing Fachchat vom 25.2.2015 in der Tonne gelandet ?(
    • tompi13 schrieb:

      nun ist gestern wieder ein Schreiben der Gegenseite gekommen, in dem gefordert wird, dass MIR die Kosten für dieses Verfahren auferlegt werden sollen.
      Man muss scheinbar nur frech genug sein...


      Hallo T.,

      meine Tochter bzw. deren RA hat das auch versucht (vergeblich). Du bist aber nur dann zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Schadensersatz), wenn du auf eine vorherige Aufforderung bzw. Inverzugsetzung nicht reagiert und ihn dadurch zur Einschaltung eines RA "genötigt" hast. Nimmt der Sohn "ohne Not" einen RA, zahlt er ihn selbst.

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      das sehe ich, als auch mein RA genau so; nämlich dass sich Sohn einen RA nahm, ohne zuvor mir die von mir verlangten Unterlagen zukommen zu lassen. Aber das wird nicht klappen; versuchen kann man es ja mal.. erst mit dem Schreiben seines RA kam die Schulbescheinigung, als auch die Unterlagen der KM über deren Einkünfte... ich gehe ebenfalls davon aus, dass auch der VKH-Antrag scheitern wird. Da er ja kein Geld hat, der RA aber Kohle sehen will, wird eben kurzerhand mal der Spieß umgedreht... na denn...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • N´abend,

      seit Wochen das gleiche Spiel.. Sohn will, dass ich seine RA-Kosten übernehme;
      mein RA widerspricht.. und so geht das bisher munter hin-und-her...

      Ich habe keine Ahnung, ob und wann das Gericht da ein Urteil spricht..
      und ich hab auch keine Ahnung, wie lange das Spiel noch so weitergeht...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • ..mittlerweile habe ich Sohn einen Brief (Breifkasteneinschreiben) geschickt, in dem ich ihn bat / aufforderte, mir sein aktuelles Zeugnis beglaubigt zukommen zu lassen. Und tatsächlich.. der junge Mann kam diesem Ansinnen doch tatsächlich umgehend nach (ich hab nur im PS erwähnt, dass das Schreiben in Kopie an meinen RA geht)- ebenfalls mit Briefkasteneinschreiben. Alla.. geht doch..

      Nun bekommt er kommende Woche nochmals einen von mir, mit der Frage nach dem weiteren beruflichen Lebensweg von Sohn. Denn die Schule hat er erfolgreich abgeschlossen und nun geht es ab September wohin auch immer.. und das hätte ich gerne gewusst, da ich dann evtl meinen KU anpassen / stornieren möchte..


      Und nach wie vor keine Entscheidung vom Gericht.

      Herzliche Grüße,
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hi tompi,

      das Zeugnis zeigt, dass er verstanden und hinzugelernt hat.

      Die nächste Aufforderung (wegen seiner Ausbildungsbemühungen) würde ich mit normaler Post versenden (und ohne Hinweis RA). Frist freundlich bis zum 15.08. setzen. E-Mail geht auch. Ich denke, er wird dann auch antworten. Einen Versuch ist es wert...

      Das mit den Einschreiben muss doch irgendwann mal aufhören. Außerdem kann auch der Inhalt eines Einschreibens/Rückscheins bestritten werden, somit ist es nicht rechtswirksam. Siehe dazu:

      de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29

      Kommt aber auf die normale Post oder E-Mail keine Antwort, kann um den 20.8. herum eine Wiederholung in Form einer weiteren schriftlichen Aufforderung, dann aber verbunden mit einem wirksamen Abänderungsbegehren mit Wirkung ab 1.9. auf 0,00 erfolgen. Nicht per Einschreiben, sondern mit der einzig richtigen Methode sollte das geschehen: per Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (siehe ebenfalls Link oben). Die Kosten dafür sind verhältnismäßig gering. Und der Dauerauftrag sollte dann schon mal vorsorglich storniert werden.

      tompi13 schrieb:

      Und nach wie vor keine Entscheidung vom Gericht.

      Was sagt der ISUV-RA dazu?
    • Die Anfrage ist bereits raus - enbefalls per Briefkasteneinschreiben!
      Und auch mit Hinweis Ra! So lass ich das auch! Ich habe mit Sohn abgeschlossen und bezahle brav meinen KU, wenn dieser ihm zusteht und warte gemütlich das Ende ab. Und wenn das dann irgenwann kommt, wars das für mich mit Sohn. Warum rumärgern? Ich habe nun die KM hinter mir gelassen und das mitm Sohn werd ich auch noch rumkriegen..

      Das Verhältnis wird nicht besser und nicht schlechter; es ist wie es ist: nämlich keines!

      Und wenn die Antwort nicht bis 08.08. kommt, gebe ich das an meinen RA weiter und gut is.. ich mach da nicht mehr rum!
      Gerichtsvollzieher finde ich übers Ziel hinausgeschossen; das macht dann mein RA mit seinem RA aus.. und ob und wann eine Entscheidung vom Gericht gefällt wird, steht derzeit in den Sternen. Mein RA wartet ebenso auf ein Urteil wie ich.

      Es sind keine 5 Jahre mehr; dann ist KU Geschichte, ich lass einen drauf und kann endlich mal was für meine Rente zurücklegen.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
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