Hallo Forenmitglieder,
vorab der Hinweis, dass es hier bereits zwei Threads zum Thema KU und baldige VJ gibt, ich diese auch mitverfolgt habe und ich dennoch einige Fragen zu meiner Situation habe; ich hoffe, dass das so in Ordnung geht...
Ich habe gestern (ebenfalls) einen Brief (Förmliche Zustellung mit AZ im ockerfarbenen Umschlag)vom JA erhalten, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass mein (bei der KM lebende) Sohn Mitte Oktober vj wird, dass er auch dann noch zur Schule gehen wird und weiterhin Unterhaltsanspruch besteht. Daher möchte mich das JA bitten den beiligenden Prüfbogen ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen zurückzusenden, damit die Dame vom JA möglichst frühzeitig eine Berechnung des Unterhaltsanspruches errechnen kann. Ab VJ sind beide Eltern zum Bar-Unterhalt verpflichet, so der Brief. Abschließend noch der Hinweis, dass ach die Mutter zur Erteilung aufgefordert wurde.
Beiliegend der Prüfbogen mit dem (in fettgedruckten) Hinweis, dass die Kosten, die durch falsches Ausfüllen der gesetzlichen Auskunftspflicht oder durch fehlende Belege MIR auferlegt werden können.
Nun bin / war ich bisher de Meinung, dass mein Sohn wie es auch bei dem jetzt 20-jährigen Sohnemann war, mich selbst anschreiben muss, und mich da auffordert, meine Vermögensverhältnisse offen zu legen um den neuen KU berechnen zu können / zu lassen. Solch ein Brief ist bisher nicht gekommen. Ergänzend der Hinweis, dass ein Titel bis zur VJ besteht; darüber hinaus nicht mehr!
Ich wundere mich, dass mich das JU einerseits bittet und andererseits droht. Wenn ich das alles einordne, so bin ich der Meinung, dass ich da eigentlich gar nix machen müsste, da Sohn von alleine kommen müsste.
Das Verhältnis zu meinem Sohn existiert effektiv nur noch auf dem Papier, da wir seit Jahren keinen Kontakt mehr haben und ich bisher monatlich 377 Euro für ihn bezahle und für den vj (älteren) Sohn 205€, der im Herbst nun studieren wird.
Kann ich nicht einfach das Schreiben ignorieren und warten bis der bald vj Sohn sich meldet?
In den beiden Threads hier habe ich gelesen, dass ich außerdem den KU nur anteilig im Monat Oktober bezahlen muss, da Sohn am 15.10. volljährig wird (15von31)?
Des weiteren wird angegeben, dass durch das JA eine Berechnung sozusagen kostenlos vorgenommen würde, sodass Sohn keinen RA benötigen wird. Also wäre das eigentlich eine gute Sache. Dennoch bin ich der Meinung, dass Sohn sich selbst um den zukünftigen Unterhalt kümmern sollte.
Muss ich also der Bitte / der Aufforderung des JAs nachkommen?
Gerne möchte ich den zukünftigen KU direkt auf das Konto des Sohnes anweisen, da bisher das Geld ans JA ging. Ungern möchte ich es der Mutter aufs Konto legen..
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Herzliche Grüße,
tompi13
vorab der Hinweis, dass es hier bereits zwei Threads zum Thema KU und baldige VJ gibt, ich diese auch mitverfolgt habe und ich dennoch einige Fragen zu meiner Situation habe; ich hoffe, dass das so in Ordnung geht...
Ich habe gestern (ebenfalls) einen Brief (Förmliche Zustellung mit AZ im ockerfarbenen Umschlag)vom JA erhalten, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass mein (bei der KM lebende) Sohn Mitte Oktober vj wird, dass er auch dann noch zur Schule gehen wird und weiterhin Unterhaltsanspruch besteht. Daher möchte mich das JA bitten den beiligenden Prüfbogen ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen zurückzusenden, damit die Dame vom JA möglichst frühzeitig eine Berechnung des Unterhaltsanspruches errechnen kann. Ab VJ sind beide Eltern zum Bar-Unterhalt verpflichet, so der Brief. Abschließend noch der Hinweis, dass ach die Mutter zur Erteilung aufgefordert wurde.
Beiliegend der Prüfbogen mit dem (in fettgedruckten) Hinweis, dass die Kosten, die durch falsches Ausfüllen der gesetzlichen Auskunftspflicht oder durch fehlende Belege MIR auferlegt werden können.
Nun bin / war ich bisher de Meinung, dass mein Sohn wie es auch bei dem jetzt 20-jährigen Sohnemann war, mich selbst anschreiben muss, und mich da auffordert, meine Vermögensverhältnisse offen zu legen um den neuen KU berechnen zu können / zu lassen. Solch ein Brief ist bisher nicht gekommen. Ergänzend der Hinweis, dass ein Titel bis zur VJ besteht; darüber hinaus nicht mehr!
Ich wundere mich, dass mich das JU einerseits bittet und andererseits droht. Wenn ich das alles einordne, so bin ich der Meinung, dass ich da eigentlich gar nix machen müsste, da Sohn von alleine kommen müsste.
Das Verhältnis zu meinem Sohn existiert effektiv nur noch auf dem Papier, da wir seit Jahren keinen Kontakt mehr haben und ich bisher monatlich 377 Euro für ihn bezahle und für den vj (älteren) Sohn 205€, der im Herbst nun studieren wird.
Kann ich nicht einfach das Schreiben ignorieren und warten bis der bald vj Sohn sich meldet?
In den beiden Threads hier habe ich gelesen, dass ich außerdem den KU nur anteilig im Monat Oktober bezahlen muss, da Sohn am 15.10. volljährig wird (15von31)?
Des weiteren wird angegeben, dass durch das JA eine Berechnung sozusagen kostenlos vorgenommen würde, sodass Sohn keinen RA benötigen wird. Also wäre das eigentlich eine gute Sache. Dennoch bin ich der Meinung, dass Sohn sich selbst um den zukünftigen Unterhalt kümmern sollte.
Muss ich also der Bitte / der Aufforderung des JAs nachkommen?
Gerne möchte ich den zukünftigen KU direkt auf das Konto des Sohnes anweisen, da bisher das Geld ans JA ging. Ungern möchte ich es der Mutter aufs Konto legen..
Vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Herzliche Grüße,
tompi13
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tompi13
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