Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

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    • Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

      Hallo Forenmitglieder,

      vorab der Hinweis, dass es hier bereits zwei Threads zum Thema KU und baldige VJ gibt, ich diese auch mitverfolgt habe und ich dennoch einige Fragen zu meiner Situation habe; ich hoffe, dass das so in Ordnung geht...

      Ich habe gestern (ebenfalls) einen Brief (Förmliche Zustellung mit AZ im ockerfarbenen Umschlag)vom JA erhalten, in dem ich darauf hingewiesen werde, dass mein (bei der KM lebende) Sohn Mitte Oktober vj wird, dass er auch dann noch zur Schule gehen wird und weiterhin Unterhaltsanspruch besteht. Daher möchte mich das JA bitten den beiligenden Prüfbogen ausgefüllt mit den erforderlichen Nachweisen zurückzusenden, damit die Dame vom JA möglichst frühzeitig eine Berechnung des Unterhaltsanspruches errechnen kann. Ab VJ sind beide Eltern zum Bar-Unterhalt verpflichet, so der Brief. Abschließend noch der Hinweis, dass ach die Mutter zur Erteilung aufgefordert wurde.
      Beiliegend der Prüfbogen mit dem (in fettgedruckten) Hinweis, dass die Kosten, die durch falsches Ausfüllen der gesetzlichen Auskunftspflicht oder durch fehlende Belege MIR auferlegt werden können.

      Nun bin / war ich bisher de Meinung, dass mein Sohn wie es auch bei dem jetzt 20-jährigen Sohnemann war, mich selbst anschreiben muss, und mich da auffordert, meine Vermögensverhältnisse offen zu legen um den neuen KU berechnen zu können / zu lassen. Solch ein Brief ist bisher nicht gekommen. Ergänzend der Hinweis, dass ein Titel bis zur VJ besteht; darüber hinaus nicht mehr!

      Ich wundere mich, dass mich das JU einerseits bittet und andererseits droht. Wenn ich das alles einordne, so bin ich der Meinung, dass ich da eigentlich gar nix machen müsste, da Sohn von alleine kommen müsste.

      Das Verhältnis zu meinem Sohn existiert effektiv nur noch auf dem Papier, da wir seit Jahren keinen Kontakt mehr haben und ich bisher monatlich 377 Euro für ihn bezahle und für den vj (älteren) Sohn 205€, der im Herbst nun studieren wird.

      Kann ich nicht einfach das Schreiben ignorieren und warten bis der bald vj Sohn sich meldet?
      In den beiden Threads hier habe ich gelesen, dass ich außerdem den KU nur anteilig im Monat Oktober bezahlen muss, da Sohn am 15.10. volljährig wird (15von31)?

      Des weiteren wird angegeben, dass durch das JA eine Berechnung sozusagen kostenlos vorgenommen würde, sodass Sohn keinen RA benötigen wird. Also wäre das eigentlich eine gute Sache. Dennoch bin ich der Meinung, dass Sohn sich selbst um den zukünftigen Unterhalt kümmern sollte.
      Muss ich also der Bitte / der Aufforderung des JAs nachkommen?
      Gerne möchte ich den zukünftigen KU direkt auf das Konto des Sohnes anweisen, da bisher das Geld ans JA ging. Ungern möchte ich es der Mutter aufs Konto legen..
      Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

      Herzliche Grüße,
      tompi13
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hallo tompi,

      Natürlich wäre eine direkte Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sohn wünschenswert.

      Gibt er dem JA aber eine Vollmacht, so ist diese " In Verzugsetzung" m.E. rechtsgültig.

      Am Ende ist es doch wichtiger das eine Berechnung richtig vorgenommen wird und überprüfbar ist.

      Ist dies deiner Meinung nach nicht der Fall, steht dir der Weg zu einem Fachanwalt offen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo tompi13,

      der Beistand ist bis zur Volljährigkeit des Kindes dessen gesetzlicher Vertreter und kann daher von Dir Auskunft zur Berechnung des Volljährigenunterhalts verlangen. Komme dem bitte vollständig nach und warte die Berechnung ab. Ab Volljährigkeit kann das JA "nur noch" beratend und unterstützend tätig sein.

      Die anteilige Zahlung des Unterhalts im Monat des 18. Geburtstag ist so eine Sache... Lies mal hier genau nach!

      Hast Du Informationen über die aktuellen Einkommensverhältnisse der Mutter?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Edy und Clint,

      vielen Dank zunächst für eure Antworten.
      Informationen des Eikommens der Mutter habe ich nicht.
      Ich habe hier noch ein Schreiben des JA von Juli 2012, welchem eine Berechnung beiliegt. Das kam, als der ältere Sohn vj wurde. Was die Mutter heute verdient weiß ich nicht und ob Sohn etwas (dazu-) verdient, weiß ich auch nicht.
      Ich gehe davon aus, dass ich das gleiche jetzt dann auch erhalten werde, wenn das JA alle Daten von der Mutter und mir hat.
      Da ihr schreibt, dass das JA derzeit noch den Sohn vertritt, muss ich dem also auch nachkommen.. das ist eigentlich logisch und verständlich; danke für den Hinweis!
      Wegen den anteiligen Zahlungen im Monat der VJ werde ich nochmal nachlesen....
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo tompi13,

      in den beiden anderen Themen hast Du gelesen, dass ein wechselseitiger Auskunftanspruch (incl. aller Belege) besteht.

      Nur kanst Du Deinen Anspruch gegen die Mutter momentan noch nicht durchsetzen, würde gerichtlich auch viel zu lange dauern. Mach Dir keinen Stress, fordere derzeit keine Auskunft von der Mutter, warte den Termin ab, in dem Dir der JAMA das Ergebnis seiner Berechnungen präsentiert. Ihm ist bekannt, dass Du einen Anspruch auf diese Auskunft hast. Wenn die Mutter ihm aber die Weitergabe der Auskunft untersagt hat, muss er sich daran halten. Dann nimmst Du halt nur die Unterhaltsberechnung vom JAMA mit und gehst wieder.

      Wenn dann schriftlich zur Zahlung und Titulierung des ermittelten Betrages aufgefordert wird und die Auskunft der Mutter immer noch nicht dabei ist, dann kannst Du das gerichtlich klären lassen...

      Also ganz entspannt bleiben.
    • Hallo Edy und Clint,

      vielen herzlichen Dank für die Informationen.
      So werde ich nun alles ausfüllen und hinschicken und dann die Beträge der KM einsehen wollen, wenn die aktuellen Zahlen vom Amt vorliegen. Da sich die Mutter definitiv weigern wird, ist der Weg zum Gericht unumgänglich. Muss ich zunächst das JA um Einsicht bitten oder erst den Sohn?
      Kann ich die Einsicht dann notfalls formlos beim Familiengericht am Heimatort des Sohnes beantragen? Vielleicht bei dem Richter dort, der sich um unseren Sorgerechtsstreit kümmerte?
      Gleichzeitig werde ich dann auch noch anfragen, ob Sohn etwas nebenbei verdient und ob er noch die Schule besucht; denn das weiß ich auch nicht, was er ab Oktober tun wird, da wir ja keinen Kontakt haben. Ist eine Schulbescheinigung ausreichend, die ich dann von ihm verlange?
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo tompi13,

      der JAMA hätte die Schulbescheinigung gleich mitsenden können. Wäre nett gewesen. Frag mal nach bei ihm. Und das letzte Zeugniss möchtest Du auch.

      Mach Dir keine Gedanken über eine Auskunftsklage gegen die Mutter. Der JAMA weiß, das Sohn und Mutter Probleme bekommen, wenn keine Auskunft erteilt wird. Er wird mit der Mutter sprechen...

      Bis wann muss Deine Auskunft im JA sein?
    • Hai Clint,

      im Schreiben steht kein Termin zur Abgabe des Prüfbogens. Nur eben die Bitte, Auskunft zu erteilen.
      Das letzte Zeugnis habe ich vor den Ferien erhalten; allerdings weiß ich nicht (genau), ob er die Schule weiterbesucht, oder ob er eine Ausbildung beginnt, oder eben zuhause sein wird.
      Muss ich diese Information beim JA beantragen oder direkt bei Sohnemann. Eigentlich ja beim Amt, da diese ihn derzeit ja noch vertreten..

      Ich mache drei Kreuze, wenn Sohn vj ist, dann kann ich endlich die gesammelten Werke bezüglich Beistandschaft, Sorgerecht etc. vom Gericht und von der Mutter entsorgen. Dann hat auch das endlich ein Ende.

      Vielen Dank dir für deine aufmunternden Worte...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • hallo Tompi13

      tompi13 schrieb:

      Ich mache drei Kreuze, wenn Sohn vj ist, dann kann ich endlich die gesammelten Werke bezüglich Beistandschaft, Sorgerecht etc. vom Gericht und von der Mutter entsorgen. Dann hat auch das endlich ein Ende.
      Das Du 3 Kreuze machst ist ja ok. Nur die Unterlagen würde ich mindestens solange aufbewahren, wie Du irgendeinen Unterhalt bezahlst. Denn die könntesst Du wohl später mal als Beweis benötigen. Auch wenn Du keinen Kontakt mehr zum Kind hast könnte dieses später vielleicht einmal erfahren, wie es denn nun wirklich war. Kinder haben meist die Sichtweise des Elternteils, bei dem Sie aufwachsen. Das ist ja auch klar, die kann eben positiv oder negativ sein, je nach dem wie das verhältnis der Eltern zueinander anch der Scheidung eben war.... Auch wenn man mit 18 vor dem Gesetzt als Erwachsen gilt, brauchen doch manche Kinder etwas länger. Zudem müssen Sie Ihre eigenen Erfahrungen sammeln..
    • Guten Abend!

      OT

      Auch wenn man mit 18 vor dem Gesetzt als Erwachsen gilt
      Mit 18 gilt man vor dem Gesetz als volljährig. Das soll jetzt keine Klugscheißerei sein. Ich wollte nur den Bogen spannen, zu einem Ausspruch, welcher aber nicht von mir stammt.

      Das Kind ist mit 18 zwar volljährig, aber noch lange nicht erwachsen.
      Daran sollte man als nicht bereuendes Elternteil immer denken, wenn man die Eskapaden eines gerade volljährigen Kindes ertragen muss. Da steckt oftmals noch ganz viel Betreuungselternteil drin.

      LG chico
    • Hallo tompi13,

      für den Minderjährigen 377 und den Volljährigen (studiert ab Herbst) "nur" 205 kann korrekt sein, muss aber nicht. Hat der Volljährige zum Zeitpunkt der Berechnung (2012) schon selbst Einkünfte gehabt oder hatte die Mutter entsprechend hohe Einkünfte (müsste in der damaligen Berechnung stehen)?
    • Hallo Clint,
      der Sohn hatte damals scheinbar keine Einkünfte. Ich hatte nicht daran gedacht und entsprechend nicht danach gefragt. Die Mutter hatte damals rund 600€ mehr verdient als ich. Die Berechnung liegt mir vor. Die Mutter muss demnach 63,25% Unterhalt entrichten.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • tompi13 schrieb:

      Des weiteren wird angegeben, dass durch das JA eine Berechnung sozusagen kostenlos vorgenommen würde, sodass Sohn keinen RA benötigen wird. Also wäre das eigentlich eine gute Sache.

      Hallo tompi13,

      das ist absolut richtig. Sohn benötigt keinen RA wenn Mutter dafür sorgt, dass Dir ordnungsgemäß Auskunft erteilt wird. Dann ist es eine gute Sache!
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