Beistandschaft bis und ab Volljährigkeit

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    • Nun läuft die Frist des Sohnes ab, mir einen Nachweis zu erbringen, ob und wie es ab Herbst bei ihm (schulisch) weitergeht.
      Ich bin gnädig und setze ihm eine nochmalige einwöchige Frist, damit er mir bis dahin den Nachweis erbringen kann, was er
      ab September machen möchte. Die geschieht, wenn ich recht informiert bin, auf der Grundlage des § 1605 BGB. Sollte er
      mir bis dahin nichts schicken / gecshickt haben, gehe ich davon aus, dass er wasauchimmer macht und ich somit den KU
      ab 01.09. einstellen kann (§ 1610 BGB).
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo T.,

      da der jüngere Sohn privilegiert ist, ist er nach § 1609 BGB vorrangig, also müsste zunächst versucht werden, seinen Mindestunterhalt zu sichern. Dann erst geht es um die Ansprüche des Älteren. Deshalb wundert mich nun dieses Ergebnis, das mir spontan unlogisch erscheint. Wie hat sich das ergeben?
      Was ist aus der Anwaltskostenforderung geworden?

      Gruß, HT
    • ..lass mich zuhause nachschauen.. dann kann ich genaueres dazu sagen..
      Aber warum ist der jüngere priviligiert?
      Letztlich haben es die RAe ausgehandelt und das Gehalt der KM und mir genommen und das kam dann bei raus- eben wie bei dem älteren Sohnemann.
      Die Anwaltskostenforderung wurde abgelehnt, nun versucht die Gegenseite etwas anderes. Dazu muss ich aber zuhause in die Unterlagen schauen, dann berichte ich gene..
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Hallo T.,

      wenn ich mich recht erinnere, ist der jüngere Sohn volljährig, aber unter 21, geht noch zur Schule und wohnt bei Mama - also privilegiert (Rang 1 nach § 1609 BGB). Der andere studiert - ist also nicht privilegiert (Rang 4).
      Wenn ich mich irren sollte, tut's mir Leid, dein Thread geht schon recht lange, und ich will nicht immer alles noch mal lesen.

      Gruß, HT
    • Hi tompi,

      ich hab da einiges nicht mehr genau auf dem Schirm. Könntest du mich bitte mal in aller Kürze briefen:
      1. Endete das letzte Unterhaltsverfahren (mit dem 18jährigen) mit Beschluss oder gerichtlichem Vergleich?
      2. Ist es eine allgemeine Schulausbildung, in der sich der 18jährige jetzt befindet? Welche Schule?
      3. Erhältst du von beiden Söhnen regelmäßig Auskunft über ihre Ausbildungen? Also Bescheinigungen, Zeugnisse u.ä.
    • So.. nun zuhause und nun kann ich auch etwas zu dem Verfahren bei Gericht sagen.
      Da hat mir mein Anwalt dazu geschrieben:

      "Das Verfahren vor dem Amtsgericht XXX ist beendet. Das ist schon seit dem 30.04.2015 der Fall. Die Gegenseite hatte damals den Antrag "für erledigt erklärt". Das ist ein rechtlicher Begriff. Er ist gleichbedeutend wie eine Rücknahme des Antrags.
      Entscheidend war unsere Strategie und Taktik. Sie hat zum Erfolg geführt. Nun füllt sich meine Akte mit Schriftsätzen, von denen ich Ihnen gelegentlich eine Kopie zukommen lasse. Es geht ausschließlich darum, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.
      Das Gericht hatte dann am 14.07.2015 beschlossen, dass Sohn die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Das sind aber nur seine eigenen Kosten. Weil wir uns noch in einem Stadium der Verfahrenskostenhilfe befanden, muss Sohn Ihre Anwaltskosten nicht übernehmen.
      Gegen diese Entscheidung wendet sich nun wiederum der gegnerische Anwalt. Er hat wiederum einen langen Schriftsatz geschickt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe muss jetzt darüber entscheiden.
      Sie berührt das Ganze nicht mehr. Meine Kosten werde ich noch mit Ihnen abrechnen."

      Der KU wurde von beiden Anwälten so angenommen. Anwalt A schreibt, dass KU i.H.v. XX bezahlt werden soll und legt Berechnungen bei. Anwalt B stellt eigene Berechnungen auf und teilt diese der gegnerischen Seite mit; die widerrum rechnet die Beträge wieder hin-und her und so geht das munter seinen Lauf und irgendwann hat es dann für beide Seiten gepasst. So kam der KU zustande (der i.Ü. die gleiche Höhe wie die des älteren Sohnes hat - wasn Zufall). Ich war diesbezüglicvh beim Amt und hab einen Titel draus gemacht (und einen Schuh auch!)

      Die Schule ist ein kaufmämnnisches Berufskolleg; hierfür hat Sohn eine Aufnahmebestätigung bekommen und die Schule geht nächste Woche los.

      Auf Intervention hin habe ich nun diese Bescheinigung erhalten; gleichzeitig wies ich darauf hin, dass ich mit Beginn des neuen Schuljahres oder unmittelbar davor, eine Bescheinigung brauche, da ich sonst den KU einstellen werde.
      Der ältere schickte mit grad seine Immatrikulationsbescheinigung für meine Steuererklärung. Da er "normal" studiert und wir Kontakt haben und diesen auch halten, benötige ich von ihm so etwas nicht; ich würde es erfahren, wenn er das Studium beenden würde..

      Und so am Rande: Die neue Stelle hab ich nicht genommen, da ich dort einfach nicht genug verdient hätte (und der KU läuft ja in voller Höhe weiter); aber so ist das leider, dass im Bildungsbereich einfach schlecht bezahlt wird...
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von tompi13 ()

    • Hallo Tompi13,

      ich denke, so schwer wie Dir die Entscheidung mit der neuen Stelle auch gefallen ist, so richtig war Sie. Vielleicht hast Du dem potentiellen neuen Arbeitgeber ja auch Rückmeldung im Sinne von da ich Kindesunterhalt leisten muß, darf ich nicht unter (Brutto + 250 Euro) kommen. Auch wenn die allgemeinen Arbeitsbedingungen gestimmt hätten. Vielleicht erhälst Du dann ja doch noch ein Angebot, zumindest weis er dann, woran es gelegen hat.

      Nichts desto trotz, könntest Du ja versuchen, den Kontakt zu den Kindern besser auszubauen. Vielleicht stimmen Sie Dir ja mal später schriftlich zu, das Du Dich dann beruflich verändern darfst...
    • Hai Ephesus,

      der Arbeitgeber hatte bereits ein paar Euro draufgelegt; es reicht dennoch nicht. Von 500 Euro im Monat kann ich nicht leben.
      Und was das Verhältnis zu meinen Kindern betrifft: Mit / beim älteren ist alles soweit ok, das zum jüngeren ist zerrüttet und lässt
      sich in den nächsten Jahren (wenn überhaupt) nicht mehr kitten.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
    • Two Years later...

      um das ganze abzuschließen, will ich noch erläutern, wie es aus- und weitergegangen ist und wie es aktuell aussieht:

      Über die RAe wurde ein KU von monatlich Euro 185,00 vereinbart. Den Titel habe ich zurückerhalten und so bezahle ich nun an beide den gleichen KU.

      Der ältere studiert und der, um den es hier ging und geht, wird im Oktober 20 Jahre jung und besucht eine weiterführende Schule, die nächstes Jahr abgeschlossen wird.

      Nun hatte ich immer wiede Kontakt mit dem älteren und bei der Frage, wann er denn mal wieder kommen (und mich besuchen wolle), antwortete er, dass der jüngere gerne mitkommen wolle und ob das ok sei. Mit Hinweis darauf, dass wir dann aber zuallererst unseren Disput ausräumen sollten, stimmte ich zu.

      So war er, bzw. beide an einem WE vor ca. einem halben Jahr da und es lief ganz gut; ich habe mir bei der Ankunft der beiden und speziell beim Umarmen des jüngeren Tränen abwischen müssen; es war schön!
      Nun haben wir wieder losen Kontakt; nicht so wie mit dem älteren; aber ok.


      Euch herzlichen Dank für eure Unterstützung die ganze Zeit über; es hat gut getan und auch wenn die Antworten nicht immer das waren, was ich hören wollte; so wusste ich doch wenigstens woran ich bin, bzw. war.
      Vielen Dank,
      herzliche Grüsse,
      tompi13
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