Unterhalt ab 18 ein paar Fragen

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    • Hallo und einen schönen Sonntag zusammen.

      Mir ist noch was eingefallen.Die KM wohnt bei ihren Eltern in einem 2 Familienhaus.Ich denke mal sie wird bei der Unterhaltsberechnung eine Miete dafür angeben.Was ja auch nicht schlimm ist. Die grösse und die Lage der Wohnung müsste eine ca. Warmmiete von 500Euro sein.

      Wenn sie diese Zahl angibt und ihren Eltern nichts oder halt nur die laufenden Kosten zum Unterhalt des Hauses zahlt(um halt mehr von mir zu bekommen) ,wie kann ich prüfen ob wirklich die komplette Miete gezahlt wird?
      Sie ist mit allen Wassern gewaschen,und wird bestimmt versuchen sich so ein wenig "ärmer" zu rechnen.

      Gruss

      Andy
    • Hallo,

      die Miete ist bei der Berechnung des Unterhalts nicht relevant, weil im SB enthalten/berücksichtigt.

      Wenn mehr als der berücksichtigte Betrag geltend gemacht werden soll, muss der Unterhaltsschudner nachweisen, dass es ihn nicht möglich ist für den berücksichtigten Betrag angemessenen Wohnraum anzumieten.

      Wohnt die Mutter kostenlos bei den Eltern, sollte Punkt 8 der unterhaltsrelevanten Leitlinien greifen.

      LG chico
    • Hallo zusammen.

      Hier mal wieder eine Wasserstandsmeldung.

      Es kommt nichts mehr.Weder von der KM noch vom Anwalt.

      Ich denke mal,da sie alles Offenlegen muss,und das nicht will,denn ihr Jahrelanges "Ich habe kein Geld und du musst mehr zahlen" Konstrukt wird dann zusammenfallen.

      Meiner Meinung nach.Aber wenn sich was neues tut,werde ich Bescheid sagen.
      Eine schöne Woche für alle noch.

      Gruss

      Andy
    • Hallo Andy,

      wenn Post vom Anwalt kommt, dann bleib ganz locker, auch keine überhasteten Entscheidungen oder Antworten.

      Die Berechnung wird mit höchster Wahrscheinlichkeit zu Deinem Nachteil ausfallen. Und die Auskünfte über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter werden sich vermutlich auf die letzten 12 Verdienstbescheinigungen und den letzten Steuerbescheid beschränken. Das ist längst nicht ausreichend. Denk mal an den Fragebogen, den Du auf Verlangen des JA ausfüllen musstest...

      Als Beispiel und Merker, wie und über was alles auf Verlangen Auskunft (Persönliches, Einkommen, Vermögen, Belastungen) zu erteilen ist, hier ein amtliches Formular, das ein Unterhaltspflichtiger im sog. vereinfachten Verfahren vom Gericht zugestellt bekommt:

      justiz.de/formulare/zwi_bund/e…unterhalt_ab_01_09_09.pdf
    • Soooo
      Nun ist doch noch Post vom Anwalt gekommen.Und,nachdem ich hier schon einiges gelesen habe,hat er eine recht abenteuerliche Berechnung den Unterhalts aufgestellt.
      Hiermal die Berechnung:

      Mein Netto:1906Eu. Davon 95,34 berufsbedingte Aufwendungen.
      Allerdings sind in meinem(vom Anwaltausgerechnetem) Netto im Schnitt 350Eu Spesen.Da ich Kraftfahrer bin.Meine gelesen zu haben,die werden nur zu 1/3 angerechnet.
      Leider wurde auch meine Betriebliche Altersvorsorge mit ins Netto einbezogen.Sind 100 Eu pro Monat.

      Gegenseite Netto:2313Eu.Davon 115,65 berufsbedingte Aufwendungen.Allerdings kein Steuerbescheid...und nun kommts.....ich habe nur Abrechnungen von 01.14 bis 08.14.
      Für wie blöde halten die mich eigendlich???

      Und Dazu kommt:Ab 1.1.15 arbeitet die Dame nur noch 30 Stunden anstatt 38,5 Stunden.Sind 730Eu. weniger Brutto.Und eine Schulbescheinigung habe ich auch nicht.Denn in der Berechnung steht,das mein Sohn keine allgemeinbildene Schule besucht.

      Und ich habe eine Kontonummer ohne Namen des Kontoinhabers bekommen worauf ich überweisen soll!

      Das wars erstmal.


      Lieben Gruss

      Andy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hollyandy ()

    • Hallo Andy,

      das Kind trägt im Erstprozess zum Volljährigenunterhalt grundsätzlich die volle Darlegungs- und Beweislast, es muss also seine fortbestehende Unterhaltsberechtigung und Bedürftigkeit darlegen und beweisen. So sind Schulbescheinigungen bzw. andere geeignete Ausbildungsnachweise vorzulegen. Hast Du überhaupt irgendeinen Nachweis erhalten? Auch Auskunft über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind vom Kind zu erteilen. Und es muss demjenigen Elternteil, von dem es weiter Barunterhalt verlangt, zur Überprüfung der Haftungsanteile am Volljährigenunterhalt die vollständigen Auskünfte des anderen Elternteiles vorlegen! Kommt das Kind seiner Darlegungs- und Beweislast nicht nach, hat es keinen Unterhaltsanspruch. Bis dahin muss also auch kein Unterhalt geleistet werden.

      Die Auskünfte der Mutter sind hier nicht ausreichend, da muss unbedingt nachgehakt werden.

      Und mit der Reduzierung ihrer Arbeitszeit wird sie auch Probleme bekommen. Für sie besteht mind. eine normale Erwerbsobliegenheit (also Vollzeit). Wenn das Kind privilegiert ist besteht sogar eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Da lässt sich jeweils über den familienrechtlichen Ausgleichsanspruch was machen. Sprich das mal mit Deinem Anwalt durch. Und berichte bitte über den Fortgang der Sache.
    • Hi HT,

      wenn z.B. ein im Erstprozess zum Volljährigenunterhalt rechtskräftig verurteilter Vater 1/2 Jahr später erfährt, dass sein Haftungsanteil aufgrund Karriere der Mutter deutlich sinkt, dann muss dieser Vater (nicht das volljährige Kind) das darlegen und nötigenfalls durch Auskunftsklage gegen die Mutter beweisen.
    • Guten Abend!

      Clint, Du scheinst ja gerade online zu sein. Auch wenn es in den Thread hier nicht reinpasst, würde ich dennoch gerne wissen, was Deine PN an mich neulich bedeutete. Titel der PN war: Kiel ist Kacke.

      Auf PN antwortest Du ja nicht. Also, was wolltest Du mir damit sagen?

      Gute Nacht!

      chico
    • Hallo Clint,

      okay, dann bezieht sich das wohl ausdrücklich auf den gerichtlichen Prozess im wörtlichen Sinne, nicht auf den Vorgang der Unterhaltsberechnung allgemein. Sollte es also im Zuge einer strittigen Neuberechnung erstmals nicht zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, liegt die Beweislast dennoch beim "Kind". Korrigiere mich bitte, wenn ich dich falsch verstanden habe.

      Danke & Gruß,
      HT
    • Soooo,mal wieder eine Wasserstandsmeldung.
      Nachdem mein Anwalt meine Ex aufgefordert hat,alle fehlende Belege beizubringen und diese auch mit einer Frist zum(glaube) 20.3. belegt hat,ist Stille im Karton.

      Ich tippe mal(Bauchgefühl) das sie nicht wirklich ihren Steuerbescheid rausrücken möchte.

      Denn es kommen ja zu den bekannten Zahlen von 2300Euro Netto ja noch die Steuerrückzahlung dazu.Hab eine Bekannte,die macht Steuer,und sie schätzt die Erstattung auf ca. 2500 per Anno.Da simma ja dann schon bei 2500 Euro Netto.Dazu kommt ja noch Weihnachtsgeld und die Jährlich Prämie.Upps,grade gesehen.....kommen ja noch die 115 Euro berufsbedingte Aufwendungen auch noch bei.
      Grob würde ich sagen das meine Ex ein mittleres Nettoeinkommen von ca. 2800 Euro kommt.Und ich schätze mal,das die Eltern (sind ja auch nicht mehr die jüngsten) ihr das Haus überschrieben haben.Was ja dann auch im Steuerbescheid auftaucht.

      Wenn doch was kommt,werde ich es direkt mal euchs wissen lassen.

      Gruss

      Andy
    • Sooooo
      Nochmal ein Update.Nachdem jetzt alle Unterlagen meiner EX endlich komplet da sind hat ihr Anwalt aufgrund seiner ersten und falschen Berechnung knapp 300 Euro gefordert.

      Was mich ja wundert,erst kann es der Holden nicht schnell genug gehen,und nu schleppt sich es hin wie Kaugummi.

      Zumindest habe ich nun eine Kontonummer von meinem Sohn und überweise ihm bis zur Entgültigen Klärung 150 Euro.
      Beim letzten Brief ihres Anwalt war auch eine Bescheinigung von ihren Arzt,wo es angeraten wird,wegen Überlastung die Stunden zu reduzieren.Keine Krankmeldung im üblichem Sinne.Die frage is nur,was ist wenn sie jetzt schon wieder volle Stunden Arbeitet??? Ich habe ja nur die Lohnzettel von 01--02-15 was ab da passierte weiss ich nicht.

      Lieben Gruss

      Andy
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