Unterhalt ab 18 ein paar Fragen

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    • Unterhalt ab 18 ein paar Fragen

      Hallo zusammen.
      Also,erstmal ein grosses Lob an allen,die hier den Fragestellern mit Rat und Tat zur Seite stehen. Top!!!


      Nun mein Anliegen.Ich hab das Forum mal quergelesen allerdings nicht das gefunden,was ich benötige.

      So,folgende Fragen:
      Ich hab einen Sohn,der nun 18 geworden ist und auch weiter von mir Unterhalt bekommen soll!!

      Zur Berechnung des Barunterhaltes sind ja nun beide Elternteile verpflichtet.Ich bin mit dem Jugendamt in Kontakt und wollte vom Sachbearbeiter wissen,wie die finanzielle Situation der Mutter ist.Einzige Antwort war von ihm:Ich werde ihnen nichts zeigen,sie müssen meiner Auskunft vertrauen.

      Allerdings würde ich gerne wissen,was meine Ex verdient.Denn sie wird einiges mehr verdienen als ich.Nur sie weigert sich relativ beharrlich am Telefon(unser einzige Kontaktart).Frage:muss sie mir ihre 12 Monatsabrechnungen geben(in Kopie) und auch den Steuerbescheid(Ich weis,das sie ihn jedes Jahr macht und auch einiges wiederbekommt) oder muss ich mit der Info des Jugendamtes,bezüglich des Verdienst leben???

      Falls die Mutter(aus welchen Gründen auch immer) die Steuererklärung nicht vorlegt,was kann ich tun??

      Mein Sohn geht im Moment noch 2 Jahre zur Schule........Ist eine Weiterführende,mehr wird mir nicht gesagt.Er hat also kein eigenes Einkommen.

      Zu meinen Finanzen wäre zu sagen:1600.-Netto---Auszahlungsnetto
      100.-Betriebliche Altersvorsorge D.h. Gesamtnetto 1700,-
      300-350.- Spesen

      Die Auflistung aus dem Grund,weil ich wissen möchte was speziell von meinen Spesen und der Altersvorsorge angerechnet wird.

      Da die Mutter in einer seperaten Wohnung im Elternhaus wohnt und inoffiziel keine Miete zahlt müsste ja,die für die Unterhaltsberechnung"Offizielle" Miete in der Berechnung auftauchen.Allerdings traue ich der Mutter nur "von12 bis Mittag"Diese Miete muss ja dann in der Steuererklärung ihrer Eltern auftauchen.Kann das in Erfahrung gebracht werden?? Denn so traurig wie es ist,nur um wenige zu zahlen traue ich es ihr zu,eine Miete von---Sagen wir mal 600Euro----anzugeben.Obwohl sie Quasi umsonst im Elternhaus wohnt.

      Ich würde auch gerne den Unterhalt auf ein Konto meines Sohnes überweisen.Kann die Mutter drauf bestehen es auf ihr Konto zu bekommen,oder muss mein Kurzer ein Konto haben für den Unterhalt???


      Das fürs Erste.
      Vielen Dank an alle,die sich Gedanken machen.

      Lieben Gruss Andy
    • Hallo Andy,
      herzlich willkommen im Forum!
      Wichtigste Frage vorab: Ist der bisherige Unterhaltsanspruch tituliert (z.B. in Form einer Jugendamtsurkunde)? Wenn ja, enthält der Titel eine Befristung bis zum 18. Lebensjahr oder nicht?
      Das Jugendamt ist nicht berechtigt, dir Dokumente der Mutter vorzulegen, wenn diese das nicht will. Auch ist dir gegenüber nicht die Mutter zur Auskunft verpflichtet, sondern der volljährige Sohn. Du hast also einen Anspruch auf die Vorlage von Einkommensnachweisen. Auch eine Schulbescheinigung muss er dir vorlegen.
      Ob oder wieviel Miete die Mutter zahlt, ist für die Unterhaltsberechnung nicht relevant.

      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      bis 4% des Bruttoeinkommens sind als sekundäre Altersvorsorge zulässig, soweit kannst du dein Netto um die betriebliche Altersvorsorge bereinigen.

      Der Sohn hat den Anspruch, den Unterhalt auf sein eigenes Konto überwiesen zu bekommen, allerdings kann er darauf verzichten. Ich habe es so gemacht, dass ich meiner Tochter nur den Anspruch erklärt habe, von der Möglichkeit darauf zu verzichten habe ich nichts erzählt ;). Schlussendlich haben wir eine Vereinbarung unter allen Beteiligten getroffen, dass ist der Vorteil, wenn man noch miteinander kommunizieren kann.

      Wenn die KM erheblich mehr verdient als du, wirst du in Zukunft höchstens ein Drittel bezahlen müssen, weil nur der Anteil über dem Selbstbehalt zur Quotelung berücksichtigt wird.

      Bei allem ist auch das Verhältnis zu berücksichtigen, dass du zu deinem Sohn hast. Sich an das JA zu wenden, ist zunächst einmal nicht verkehrt von deinem Sohn. Der Unterhalt wird von einer für ihn neutralen Instanz geprüft, er läuft nicht gleich zu einem Anwalt. Du musst dir überlegen, ob du die Unterlagen der KM von ihm fordern willst und ihn in Konflikt mit seiner Mutter bringen willst. Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, aber ich bin froh, in meinem Fall meiner Tochter so etwas ersparen zu können. Wir als Eltern sind beide der Meinung, dass es unsere Aufgabe ist, uns über den Unterhalt zu einigen und unser Kind nicht in Loyalitätskonflikte zu bringen. Wenn aber alle Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung ausgeschöpft sind, bleibt vielleicht nichts anderes übrig, immer nur nachgeben um des lieben Friedens willen ist auch keine Lösung.

      Einen neuen Titel würde ich allerdings nur unterschreiben, wenn ich die Möglichkeit habe, die Berechnung zu prüfen.

      Gruß Adler.
    • Hallo Andy,

      die Anrechnung von Spesen ist soweit ich weiß Ermessenssache. Du hasst gute Chancen wenn du nachweisen kannst, dass du die Spesen tatsächlich verbrauchst (Etwa Übernachtungskosten). Bei Verpflegungspauschalen wird wohl davon ausgegangen, dass ein Teil "verstecktes Einkommen" ist und wird auf das Einkommen angerechnet.

      Gruß Adler
    • Hallo Andy,

      hollyandy schrieb:

      Der Unterhalt wurde bisher vom Jugendamt berechnet und tituliert bis zum 18. Lebensjahr!

      Nur vorsichtshalber nochmal nachgefragt: Die Befristung steht ausdrücklich so in der Jugendamtsurkunde? Wenn ja, befindest du dich in der komfortablen Situation, dass du nicht gegen einen Titel angehen musst, mit dem bei dir noch gepfändet werden könnte.
      Wie sieht denn dein Verhältnis zu deinem Sohn aus. Besteht ein guter Kontakt?
      Gruß
      Kurt
    • hollyandy schrieb:

      Frage:muss sie mir ihre 12 Monatsabrechnungen geben(in Kopie) und auch den Steuerbescheid(Ich weis,das sie ihn jedes Jahr macht und auch einiges wiederbekommt) oder muss ich mit der Info des Jugendamtes,bezüglich des Verdienst leben???

      Falls die Mutter(aus welchen Gründen auch immer) die Steuererklärung nicht vorlegt,was kann ich tun??


      Hallo Andy,

      das JA kann zwar den U-Anspruch weiterhin kostenlos berechnen, aber für Volljährige nicht mehr als Beistand fungieren, wird sich also nicht im Namen deines Sohnes um die Durchsetzung von Ansprüchen kümmern. Das muss jetzt dein Sohn selbst machen.

      Nicht das JA ist zur Auskunft verpflichtet, sondern dein Sohn und dessen Mutter. Du hast Anspruch auf die genaue Kenntnis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse von beiden, da ohne dieses Wissen dein Anteil nicht korrekt ermittelt und von dir überprüft werden kann. Zum Auskunftsanspruch siehe § 1605 BGB.

      Ich würde deshalb auch auf keinen Fall einen Titel unterschreiben, der einen Anspruch pfändbar macht, solange du nicht weißt, ob der titulierte Betrag so o.k. ist. Akzeptierst du nämlich quasi "offiziell" einen womöglich zu hohen Betrag, obwohl du schon zum Zeitpunkt der Titulierung Anhaltspunkte dafür hattest, dass der Betrag nicht stimmt, kannst du diesen nicht ohne Weiteres abändern lassen.

      Ich würde mit dem SB sprechen und ihn darauf hinweisen, dass du nur eine Forderung, die überprüfbar ist, akzeptieren wirst. Du hast das Recht auf Kenntnis der Daten!
      Hilft das nichts, würde ich zuächst mit meinem Sohn und seiner Mutter darüber sprechen oder, falls das nicht geht, das Ganze schriftlich (und belegbar!) mitteilen.
      Als letzte Konsequenz bleibt ein RA, der aber sicher dem Verhältnis zu deinem Sohn nicht guttut und deshalb das letzte Mittel sein sollte.

      Sollte es nach korrekter und überprüfter Berechnung wieder zu einer Titel-Forderung kommen, achte darauf, dass der Titel bis zum Ende der Schulausbildung begristet ist, da sich danach der Anspruch ja erneut ändern wird.

      hollyandy schrieb:

      Mein Sohn geht im Moment noch 2 Jahre zur Schule........Ist eine Weiterführende,mehr wird mir nicht gesagt.Er hat also kein eigenes Einkommen.


      Du hast nicht nur das Recht zu erfahren, auf welche Schule er geht, sondern auch das Recht, die Zeugnisse vorgelegt zu bekommen. Hintergrund ist die Tatsache, dass eine Ausbildung nur dann finanziert werden muss, wenn sie begabungs- und neigungsgemäß ist, was ohne Zeugnisse nur schwer zu beurteilen ist. Auch darauf würde ich hinweisen. Dein Sohn hat hier eine MItwirkungspflicht.

      hollyandy schrieb:

      Ich würde auch gerne den Unterhalt auf ein Konto meines Sohnes überweisen.Kann die Mutter drauf bestehen es auf ihr Konto zu bekommen,oder muss mein Kurzer ein Konto haben für den Unterhalt???


      Ganz klar: Nein. Die Mutter kann das nicht verlangen, da nicht sie den Unterhaltsanspruch hat, sondern der Sohn. Außerdem könnte der Sohn sonst behaupten, du hättest den Unterhalt nicht bezahlt. Er kann dir zwar schriftlich das Einverständnis erklären, dass du das Geld weiterhin auf das Konto der Mutter überweisen sollst, aber hiervon wird üblicherweise aberaten, da ein Einverständnis widerrufen werden kann und es zum Streit darüber kommen kann, ob man vom Widerruf erfahren hat oder nicht....
      Bitte deinen Sohn um seine Kontodaten. Ich habe meine Tochter auf mögliche Alternativen gar nicht hingewiesen. Wie das intern mit ihrer Mutter regelt, ist ihre Sache, nicht meine...

      Gruß, HT
    • kurtkurt schrieb:

      Hallo Andy,

      hollyandy schrieb:

      Der Unterhalt wurde bisher vom Jugendamt berechnet und tituliert bis zum 18. Lebensjahr!

      Nur vorsichtshalber nochmal nachgefragt: Die Befristung steht ausdrücklich so in der Jugendamtsurkunde? Wenn ja, befindest du dich in der komfortablen Situation, dass du nicht gegen einen Titel angehen musst, mit dem bei dir noch gepfändet werden könnte.
      Wie sieht denn dein Verhältnis zu deinem Sohn aus. Besteht ein guter Kontakt?
      Gruß
      Kurt
      Ja,ausdrücklich steht es drin.

      Und zum Kontakt ist nur so viel zu sagen,das wenn ich anrufe mein Sohn wortlos auflegt und wenn die Mutter dran ist und ich sie auf die anstehende Neuberechnung anspreche kommt nur: Zitat"Meine Unterlagen sind beim Jugendamt halte dich an deine Verpflichtungen und zahle Unterhalt"

      Also,man sieht,nicht das beste Verhältnis.

      Aber ohne das ich ihren Verdienst schwarz auf weiss sehe(Ich traue ihr keinen Meter) wird erstmal nur auf ein seperates Konto einen Abschlag gezahlt.Das weis auch das Jugendamt.

      Mal sehen wie es weitergeht :)


      Andy
    • _Ernst_ schrieb:

      Hallo,
      was mir im #1 fehlt ist die Angabe, ob von Deiner Seite die Einkommensunterlagen vorgelegt wurden und das Jugendamt eine Unterhaltsberechnung erstellt hat.
      Gruß
      ernst

      _Ernst_ schrieb:

      Hallo,
      was mir im #1 fehlt ist die Angabe, ob von Deiner Seite die Einkommensunterlagen vorgelegt wurden und das Jugendamt eine Unterhaltsberechnung erstellt hat.
      Gruß
      ernst
      Ich habe alles eingereicht.

      12 Abrechnungen,allerdings keinen Lohnsteuerjahresausgleich.Bei 30 Euro lohnsteuer im Monat...da mache ich mir die Arbeit nicht.Der Sachbearbeiter rechnet mir dann alles aus.Am 1.10.14 habe ich einen Termin bei ihm.......mal sehen,was er sagt :)


      Andy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hollyandy ()

    • Hallo Andy,
      also wenn das so ist, dass aktuell kein gültiger Titel mehr besteht und auch dein Sohn sich dir gegenüber nicht kooperativ verhält, dann würde ich, über das noch hinausgehen:

      hollyandy schrieb:

      Aber ohne das ich ihren Verdienst schwarz auf weiss sehe(Ich traue ihr keinen Meter) wird erstmal nur auf ein seperates Konto einen Abschlag gezahlt.Das weis auch das Jugendamt.

      Stattdessen würde ich deutlich (und das schriftlich!) darauf hinweisen, dass dein Sohn dir gegenüber seinen Anspruch auf Unterhalt zu begründen und belegen hat. Und dass er ebenfalls die Verpflichtung hat, dir Auskunft über das Einkommen der Mutter zu erteilen, damit dein Haftungsanteil überhaupt berechnet werden kann. Solange das nicht von seiner Seite erfüllt wird, kannst du die Unterhaltszahlungen auch vorläufig komplett einstellen.Ich denke, dann wird er seinen Verpflichtungen auch ganz schnell nachkommen. Und wenn die Mutter sich querstellt, dann wird er vielleicht auch in der Lage sein, deren Verhalten kritisch zu bewerten.
      Im übrigen gibt es bei ISUV günstig das Merkblatt 22 zu erwerben, das über das Wesentliche beim Volljährigen-unterhalt Auskunft gibt. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, dem Sohn ein Exemplar zuzkommen zu lassen.
      Gruß
      Kurt
    • hollyandy schrieb:

      12 Abrechnungen,allerdings keinen Lohnsteuerjahresausgleich.Bei 30 Euro lohnsteuer im Monat...da mache ich mir die Arbeit nicht.Der Sachbearbeiter rechnet mir dann alles aus.Am 1.10.14 habe ich einen Termin bei ihm.......mal sehen,was er sagt :)

      Hallo Andy,

      dann leg mal ganz schnell den letzten Steuerbescheid vor.

      Nicht nur das unterhaltsberechtigte volljährige Kind hat gegenüber beiden Elternteilen Anspruch auf Auskünfte (incl. aller erforderlichen Belege, also auch Steuerbescheid und auf Verlangen sogar Steuererklärung), sondern auch die Eltern gegenüber dem Kind. Und die Eltern haben - wechselseitig - gegenüber dem jeweils anderen Elternteil selbstverständlich auch einen Auskunftsanspruch! Nicht nach 1605, aber nach 242 BGB. Darüber hat der BGH schon am 09.12.1987 unter der Geschäftsnummer IVb ZR 5/87 entschieden.
      Der Volltext dieses Urteils ist im Internet nur umständlich zu finden, deshalb hier die Zeitschriftenfundstellen:

      NJW 1988, 1906
      NJW-RR 1988, 967 (Ls.)
      MDR 1988, 390
      FamRZ 1988, 268

      Die Mutter ist Deine "Ansprechpartnerin" in Bezug auf ihr Einkommen (siehe BGH), nicht aber das JA. Auskünfte direkt von der Mutter anfordern, dann kommt der Sohn auch nicht in Konflikt mit der Mutter!
    • Hallo,
      Client und seine Beistandschaft . . . :rolleyes:
      Hollyandy hat ja noch gar keine Berechnung in den Händen, daher ist alles reine Spekulation. Warten wir mal sein Gespräch beim Jugendamt ab. Evtl. kann er mit dem Vorschlag vom Jugendamt ja leben. Tipps und Anregungen, was beachtet werde sollte, hat er einige hier bekommen.
      Gruß
      ernst
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