Unterhalt ab 18 ein paar Fragen

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    • Tach Andy, lange nichts von Dir gehört. ;)

      hollyandy schrieb:

      Nachdem jetzt alle Unterlagen meiner EX endlich komplet da sind

      hollyandy schrieb:

      Die frage is nur,was ist wenn sie jetzt schon wieder volle Stunden Arbeitet??? Ich habe ja nur die Lohnzettel von 01--02-15 was ab da passierte weiss ich nicht.

      Was denn nun? Ist ja doch nicht alles da. Einfach die letzten Bescheinigungen anfordern.

      Schon vor Einführung FamFG wurden die Beteiligten während langwieriger Unterhaltsverfahren immer wieder vom Gericht aufgefordert, aktuelle Einkommensbescheide vorzulegen, um anhand derer dann zu entscheiden.

      Heute gibt es einen § 235 FamFG, den Du mal mit Deinem Anwalt besprechen solltest. Darin ist zwar nur die Rede von Antragsteller und Antragsgegener, aber das müsste hier auch auf die Auskünfte der Mutter übertragbar sein. :?: Wenn nicht, wirst Du auf anderem Wege Erfolg haben.

      (1) Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner Auskunft über ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erteilen sowie bestimmte Belege vorlegen, soweit dies für die Bemessung des Unterhalts von Bedeutung ist. Das Gericht kann anordnen, dass der Antragsteller und der Antragsgegner schriftlich versichern, dass die Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist; die Versicherung kann nicht durch einen Vertreter erfolgen. Mit der Anordnung nach Satz 1 oder Satz 2 soll das Gericht eine angemessene Frist setzen. Zugleich hat es auf die Verpflichtung nach Absatz 3 und auf die nach den §§ 236 und 243 Satz 2 Nr. 3 möglichen Folgen hinzuweisen.
      (2) Das Gericht hat nach Absatz 1 vorzugehen, wenn ein Beteiligter dies beantragt und der andere Beteiligte vor Beginn des Verfahrens einer nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts bestehenden Auskunftspflicht entgegen einer Aufforderung innerhalb angemessener Frist nicht nachgekommen ist.
      (3) Antragsteller und Antragsgegner sind verpflichtet, dem Gericht ohne Aufforderung mitzuteilen, wenn sich während des Verfahrens Umstände, die Gegenstand der Anordnung nach Absatz 1 waren, wesentlich verändert haben.
      (4) Die Anordnungen des Gerichts nach dieser Vorschrift sind nicht selbständig anfechtbar und nicht mit Zwangsmitteln durchsetzbar.

      hollyandy schrieb:

      Beim letzten Brief ihres Anwalt war auch eine Bescheinigung von ihren Arzt,wo es angeraten wird,wegen Überlastung die Stunden zu reduzieren.Keine Krankmeldung im üblichem Sinne.

      Das nennt sich Gefälligkeitstattest.
    • Hallo Gemeinde.

      Es gibt Neuogkeiten.
      Folgendes.Mein Anwalt hat einen Unterhalt von 177 Euro für mich errechnet. der auch brav bezahlt wird.Angefallende Rückstände wurden beglichen.
      Berechnet wurde anhand der vorliegenden Papiere.Da meine Ex ja die Stundenreduzierung hat(Aber davon bis Dato keine Beläge vorgelegt hat)wurde die volle Stundenzahl in die Berechnung aufgenommen.Es war bis letzte Woche Ruhe.Doch da flattert jetzt vom Familiengericht ein Schreiben in Sachen Prozesskostenhilfe ins Haus.Und siehe da........alle Bescheinigungen berzüglich der Stundenreduzierung da.Es wird damit begründet,das ihre Stieftochter gestorben ist und sie laut einem Test ein Burn-Out Risiko von 81% hat.
      Es wurde auch vom Gernerischen RA beantragt,das ich alle Kosten zu tragen habe.

      Naja,mal sehen,wie es nun weitergeht.Zumal sein Berufskolleg geht nur noch bis Juli 2016.


      Grusws

      Andy
    • Moinmoin

      Kurze Frage noch........letzes Jahr,als ich das erste mal den Unterhalt neu ausrechnen wollte,hab ich meiner Ex und dem Jugendamt bescheid gesagt,das wir es gerne übers Jugendamt machen können.Daraufhin kam ja auch ca. 3 Wochen später der Brief vom JA ,das meine Ex das JA zur Neuberechnung aufgefordert hat,und ich hab brav einen Tag später alle meine Unterlagen ans JA geschickt.Allerdings kam ja dann direkt eine Woche später der Brief dann auch von ihrem Anwalt.Mit der selben Aufforderung.
      Ist schon dreisst in meinen Augen.Frage:wirkt sich diese freche Ungeduld irgendwie positiv für mich aus bei dem anstehenden Prozess ????


      Gruss

      Andy
    • Hallo Andy.

      hollyandy schrieb:

      Mein Anwalt hat einen Unterhalt von 177 Euro für mich errechnet.

      hollyandy schrieb:

      Zumal sein Berufskolleg geht nur noch bis Juli 2016.

      Frag mal bitte Deinen Anwalt, ob es im jetzigen Verfahrensstand noch Sinn macht, über die 177 Euro kurzfristig eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde (befristet bis Juli 2016) zu erstellen. Wenn solche Titulierungen rechtzeitig erfolgen, sinkt beim gegn. Anwalt oftmals die Motivation zur Klage. 8)

      hollyandy schrieb:

      wirkt sich diese freche Ungeduld irgendwie positiv für mich aus bei dem anstehenden Prozess ????

      Nö. Der Anwalt wollte ganz sicher gehen mit der Aufforderung zur Auskunft. Er war sich vermutlich auch unsicher, ob das JA im Rahmen der Beratung und Unterstützung Volljähriger wirksam zur Auskunft auffordern konnte.
    • H a l l o,
      Da wird sich leider keine Motivation finden,um von einer Evt. Klage abzusehen.Klar,mein gegenüber ist zwar mein Sohn,aber es ist defenitiv von der Mutter gesteuert.Und mich ärgert es masslos,da ich immer ab dem 18. gewillt war die Sache zu regeln.Mir geht es nicht um 50-100 Euro mehr oder weniger,nur es muss nach Recht und Gesetz geschehen.

      Es ist für mich ein Schlag ins Gesicht.Erst Forderungen stellen(Ohne Bescheinugung vom Doc) und nun is "Hoppsa" bei der Klage alles vorhanden.Mich kotzt diese Salamitaktik einfach an.

      Klar,es geht um meinen Sohn.Aber ich hab alles in meiner Macht stehende getan,um alles wie Erwachsene zu regeln.Nur verarschen lasse ich mich nicht.Zumal doch einige böse Äusserungen meines Sohnes dazu kommen.
      Ich ziehe die Sache jetzt durch.

      Klar,es ist hart,aber anders ist die KM nicht zu stoppen.Man muss ihr leider Grenzen aufzeigen.Vernunft ihrerseits ist schon lange nicht mehr gegeben.

      sooo musste ich mal loswerden.

      Gruss

      Andy

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    • Hallo Zusammen
      Ich hab da noch ein Anliegen.Die KM hat ja eine Stundenreduzierung.Diese ist laut Attest dahingehend begründet,das die Tochter des Lebensgefährten (leider) gestorben ist.Danach ist sie nun Burnout gefährdet.

      Frage:Kann dieser Sachverhalt überhaupt zur Unterhaltsberechnung herangeführt werden??
      Und am 23.3 mal Daumen drücken.....Verhandlung vorm Familiengericht.

      Gruss

      Andy
    • Hallo Andy,

      meines Wissens nach müsste für eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit schon eine dauerhafte Erkrankung vorhanden sein. Die Überwindung einer aktuellen Lebenskrise dürfte eher etwas Kurz- und Mittelfristiges sein.

      Das Problem ist, dass das für die jetzige Berechnung wahrscheinlich unerheblich ist, solange ein leistungsfähiger Elternteil vorhanden ist, und das bist du.
      Sollte sie irgendwann wieder voll arbeitsfähig sein, dies aber trotzdem nicht tun, und würde das bedeuten, dass du "zu viel" Unterhalt zahlst, dann besteht ihr gegenüber ein Ausgleichsanspruch, den du dann geltend machen kannst.
      Je nach Höhe ihres (potentiellen) Verdiensts lohnt sich diese Überlegung aber kaum, da du in der Regel nur dann nennenswert entlastet wirst, wenn auch sie ordentlich verdient, denn wenn beide leistungsfähig sind, steigt ja auch der Anspruch, da sich die DDT-Einstufung aus der Summe der beiden bereinigten Einkünfte ergibt.

      Gruß, HT
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