Hallo und guten Tag,
ich habe eine Frage zum Volljährigenunterhalt und würde mich freuen, wenn
mit jemand einen Rat geben kann; im Voraus dafür schon herzlichen Dank.
Zur Sache: ich habe eine volljährige Tochter, bin seit 8 Jahren getrennt
und seit 5 Jahren geschieden. Seit einem Jahr studiert meine Tochter; ich zahle derzeit ca. 280 Euro
Unterhalt, darüber existiert ein Titel vom Jugendamt.
Meine geschiedene Frau hat bis vor 3 Monaten fast gleich viel verdient wie ich; ich selbst habe derzeit
wohl knapp über 2000 Euro netto. Nun teilte mir meine Tochter per Mail mit, dass ihre Mutter sich
selbständig gemacht habe und in der Folge kein Einkommen mehr hat. Sie ist der Meinung, dass der Unterhalt
neu berechnet werden müsse und sie BaFöG beantragen müsse/könne.
M.E. hat ein BaFöG-Antrag wegen meines Einkommens keinen Sinn, so dass ich Zukunft wohl den vollen Unterhalt
(also wohl knapp 500 Euro) zahlen müsste, wenn die KM wirklich nichts verdienen würde und die Forderung so rechtens ist.
Nun meine Fragen:
- Meine geschiedene Frau hat ja einen gut bezahlten Job (Sie war seit 7 Jahren ohne Unterbrechung bei verschiedenen
Arbeitgebern in Lohn und Brot) aus eigener Entscheidung aufgegeben. Immerhin mit dem Wissen, dass unsere Tochter noch studiert.
Ist es rechtens, dass ich für diese Entscheidung letztens die Konsequenzen tragen muss? Wenn nein, wie kann ich reagieren?
- Ist es nicht eher normal, dass eine neue Firma möglicherweise Anlaufschwierigkeiten hat, und das Einkommen
eines Selbständigen auch grundsätzlich schwankt. Wie wären in solch einem Fall die Berechnungszeiträume für das Einkommen
der Mutter? In verschiedenen Quellen habe ich gefunden, dass man über 3 bzw. über ein Jahr mittelt. Wie wäre in
unserem Fall korrekt zu verfahren?
- Wie erfolgt überhaupt der Nachweis des Einkommens bei Selbständigen, ggf. auch nach 3 Monaten? D.h. auf die Einsicht
welcher Unterlagen hätte ich Anspruch?
Ich bin dankbar für jede Hilfe,
beste Grüße,
math75
ich habe eine Frage zum Volljährigenunterhalt und würde mich freuen, wenn
mit jemand einen Rat geben kann; im Voraus dafür schon herzlichen Dank.
Zur Sache: ich habe eine volljährige Tochter, bin seit 8 Jahren getrennt
und seit 5 Jahren geschieden. Seit einem Jahr studiert meine Tochter; ich zahle derzeit ca. 280 Euro
Unterhalt, darüber existiert ein Titel vom Jugendamt.
Meine geschiedene Frau hat bis vor 3 Monaten fast gleich viel verdient wie ich; ich selbst habe derzeit
wohl knapp über 2000 Euro netto. Nun teilte mir meine Tochter per Mail mit, dass ihre Mutter sich
selbständig gemacht habe und in der Folge kein Einkommen mehr hat. Sie ist der Meinung, dass der Unterhalt
neu berechnet werden müsse und sie BaFöG beantragen müsse/könne.
M.E. hat ein BaFöG-Antrag wegen meines Einkommens keinen Sinn, so dass ich Zukunft wohl den vollen Unterhalt
(also wohl knapp 500 Euro) zahlen müsste, wenn die KM wirklich nichts verdienen würde und die Forderung so rechtens ist.
Nun meine Fragen:
- Meine geschiedene Frau hat ja einen gut bezahlten Job (Sie war seit 7 Jahren ohne Unterbrechung bei verschiedenen
Arbeitgebern in Lohn und Brot) aus eigener Entscheidung aufgegeben. Immerhin mit dem Wissen, dass unsere Tochter noch studiert.
Ist es rechtens, dass ich für diese Entscheidung letztens die Konsequenzen tragen muss? Wenn nein, wie kann ich reagieren?
- Ist es nicht eher normal, dass eine neue Firma möglicherweise Anlaufschwierigkeiten hat, und das Einkommen
eines Selbständigen auch grundsätzlich schwankt. Wie wären in solch einem Fall die Berechnungszeiträume für das Einkommen
der Mutter? In verschiedenen Quellen habe ich gefunden, dass man über 3 bzw. über ein Jahr mittelt. Wie wäre in
unserem Fall korrekt zu verfahren?
- Wie erfolgt überhaupt der Nachweis des Einkommens bei Selbständigen, ggf. auch nach 3 Monaten? D.h. auf die Einsicht
welcher Unterlagen hätte ich Anspruch?
Ich bin dankbar für jede Hilfe,
beste Grüße,
math75