Meine große Tochter hat dieses Jahr im Juni 2014 ihr Abitur gemacht und mach jetzt diesen Bundesfreiwilligendienst. Nun hat mir mein Arbeitgeber, rückwirkend ab 01.01.2014, den halben Kinderfreibetrag gestrichen bzw. gekürzt.
Anruf beim Finanzamt ergab, dass ich einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung machen muss. Des weiteren werde ich wohl ab dem Bundesfreiwilligendienst keinen Freibetrag mehr bekommen.
Kann ich die Unterhaltskosten anderweitig steuerlich gelten machen?
Grüße stenzle
Anruf beim Finanzamt ergab, dass ich einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung machen muss. Des weiteren werde ich wohl ab dem Bundesfreiwilligendienst keinen Freibetrag mehr bekommen.
Kann ich die Unterhaltskosten anderweitig steuerlich gelten machen?
Grüße stenzle
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