Hallo,
ich habe mal eine Frage zu potenziellen Prozesskosten.
Meine Frau fordert von mir Trennungsunterhalt für
verschiedene Zeiträume.
Für Juni bis Dezember 2012 fordert sie einen Nachschlag von
knapp 2.000 EUR. Für diesen Zeitraum habe ich bereits den damals konkret
bezifferten Unterhalt gezahlt. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht statthaft.
Ihr neuer Anwalt fort diesen „Nachschlag“ aber dennoch und droht mit Klage.
Wenn es nun zu einem Prozess kommt und ich mir dann einen
Anwalt nehmen muss. Wer zahlt denn meinen Anwalt und die Gerichtskosten wenn
ich Recht bekommen sollte?
Anzumerken ist dabei, dass jetzt noch für weitere
zurückliegende Zeiträume Trennungsunterhalt gefordert wird, für die ich noch
keinen Unterhalt gezahlt habe (da bislang noch nicht gefordert; aber Gehaltsauskunft
damals erbeten und von mir immer erteilt).
LG
Tom
ich habe mal eine Frage zu potenziellen Prozesskosten.
Meine Frau fordert von mir Trennungsunterhalt für
verschiedene Zeiträume.
Für Juni bis Dezember 2012 fordert sie einen Nachschlag von
knapp 2.000 EUR. Für diesen Zeitraum habe ich bereits den damals konkret
bezifferten Unterhalt gezahlt. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht statthaft.
Ihr neuer Anwalt fort diesen „Nachschlag“ aber dennoch und droht mit Klage.
Wenn es nun zu einem Prozess kommt und ich mir dann einen
Anwalt nehmen muss. Wer zahlt denn meinen Anwalt und die Gerichtskosten wenn
ich Recht bekommen sollte?
Anzumerken ist dabei, dass jetzt noch für weitere
zurückliegende Zeiträume Trennungsunterhalt gefordert wird, für die ich noch
keinen Unterhalt gezahlt habe (da bislang noch nicht gefordert; aber Gehaltsauskunft
damals erbeten und von mir immer erteilt).
LG
Tom