Prozesskosten bei unberechtigter Forderung

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    • Prozesskosten bei unberechtigter Forderung

      Hallo,


      ich habe mal eine Frage zu potenziellen Prozesskosten.


      Meine Frau fordert von mir Trennungsunterhalt für
      verschiedene Zeiträume.


      Für Juni bis Dezember 2012 fordert sie einen Nachschlag von
      knapp 2.000 EUR. Für diesen Zeitraum habe ich bereits den damals konkret
      bezifferten Unterhalt gezahlt. Eine nachträgliche Erhöhung ist nicht statthaft.
      Ihr neuer Anwalt fort diesen „Nachschlag“ aber dennoch und droht mit Klage.


      Wenn es nun zu einem Prozess kommt und ich mir dann einen
      Anwalt nehmen muss. Wer zahlt denn meinen Anwalt und die Gerichtskosten wenn
      ich Recht bekommen sollte?


      Anzumerken ist dabei, dass jetzt noch für weitere
      zurückliegende Zeiträume Trennungsunterhalt gefordert wird, für die ich noch
      keinen Unterhalt gezahlt habe (da bislang noch nicht gefordert; aber Gehaltsauskunft
      damals erbeten und von mir immer erteilt).


      LG


      Tom
    • Hallo Tom,

      da es da ja um viel Kohle geht, er zudem droht Klage einzureichen, wäre es angebracht einen Fachanwalt aufzusuchen. Das schon allein deswegen, damit Du keine Fehler begehst, die Dich in der Zukunft viel Geld kosten könnten. Soweit ich das weis ist vorm Familiengericht eh Anwaltszwang.

      Übergib Deinem Anwalt dann die entsprechenden Beweise, Belegkopien. Wenn Sie oder ihr Vorgängeranwalt bereits die entsprechenden Nachweise erhalten hat, dann Verweise hierauf und dass er sich diesbezüglich an seine Mandantschaft wenden soll.

      Vom Grundsatz her ist das in aller Regel so, das der Verlierer (wenn er zu 100% verliert) dann der Verlierer alle Anwaltskosten und Gerichtskosten trägt. Das muß jedoch sicherheitshalber beim Termin bzw. im Schriftsatz beantragt werden.

      Er hat Dir wahrscheinlich einen Termin zur Antwort bzw. Zahlung gesetzt. Wenn Du da innerhalb dieses Termins nicht reagierst bist Du automatisch in Verzug gebracht.

      Vor Gericht kann Beispielsweise auch die gegenseitige Aufhebung beantragt werden Beispielsweise bei einer Einigung, dann zahlt jeder seinen Anwalt selbst und die Hälfte der Gerichtsgebühren. Übrigens muß bei den Gerichtskosten derjenige der Klagt in Vorauskasse gehen.

      Was Anwälte auch gern machen, ist den Streitwert z.B. Verdoppeln oder Mehrfach anrechnen lassen, damit steigen die jeweiligen Kosten..

      Ich rate Dir, eben zu einem Anwalt zu gehen, alleich schon deshalb, damit Du weist, was Dir wirklich droht und vor allem um ihr einen Schlußpunkt zu setzten. Bis hier her und nicht weiter.

      Kannst ja unseren Freund G nachProzeßkostenrechnern suchen. Die geben einen sehr guten Überblicj über die möglichen Kosten......
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