Bin ich verpflichtet den Volljährigenunterhalt über´s Jugendamt berechnen zu lassen? u.a.

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    • JA-Titel schrieb:


      Aber mehr als 20 Jahre nach dem BGH-Urteil erstellt ein Anwalt im Internet eine kostenpflichtige Antwort für einen Vater. Der Beitrag ist öffentlich nachzulesen (nach der Fundstelle googeln).
      Da es leider keine aktuellen Urteile/Beschlüsse hierzu gibt, macht es die Anwendung der älteren Entscheidung nicht unbedingt anwendbar. Auch ist eine kostenpflichtige Auskunft nicht automatisch richtiger als eine kostenfreie.

      Nach Vorgabe des § 1613 III BGB ist Unterhalt monatlich im Voraus in einem Betrag fällig und dies sogar vollständig sofern der Anspruch im laufenden Monat erlischt (Tod). Im Ehegattenunterhaltsrecht ist dies auch so geregelt (müsste 1585 sein). Eine einheitliche Rechtsauffassung ist in der Fachliteratur nicht erkennbar. Der Ausgang eines Rechtsstreites ist daher mehr als ungewiss.

      Gerade da es meist nur um 20-30 Euro Unterschied in diesem einen Monat geht, würde ich dieses Prozessrisiko nicht eingehen und empfehle meist die Leistung des vollen Betrages zum Ersten des Monates.

      JA-Titel schrieb:

      In der Tat könnte das ein Vorteil sein. Vorausgesetzt natürlich, das Jugendamt ermittelt den Volljährigenunterhalt korrekt! Einen Service hätte das Jugendamt noch bieten können: Vollständige Auskunft von Mutter und Kind (gem. gesetzlicher Auskunfts- und Belegpflicht) gleich mitzuliefern. Dann könnte der Vater seinen Haftungsanteil sofort selbst errechnen und müsste jetzt nicht erst umständlich Auskunft verlangen.
      Sofern die Beteiligten die Weitergabe von Belegen nicht untersagen, dürfte dies kein Problem sein.
      Anmerkung aus Erfahrung:
      Sofern der Vater jedoch die Weitergabe seines Steuerbescheides "aus Datenschutzgründen" untersagt, kann er nicht Belege der Mutter erwarten . . . Leider der häufigste Grund, warum Jugendämter nichts an den Vater weiterleiten können/dürfen.

      Hoffen wir mal, dass der Threadstarter nicht solche Probleme bekommt.

      Gruß
      ernst

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von _Ernst_ ()

    • Hallo,

      wenn der Themenstarter gleich am Anfang geschrieben hätte, dass
      • ein bis zur Volljährigkeit begrenzter Titel vom Jugendamt besteht
      • er nun voll erwerbsunfähig in Rente ist
      • die Mutter mittlerweile sehr gut verdient
      dann wäre die Diskussion hier sicherlich etwas anders verlaufen.

      Wenn wir jetzt noch ca.Angaben über die Höhe des derzeitigen Kindesunterhalts, seiner unterhaltsrelevanten Einkünfte (und vielleicht auch die der Mutter) bekämen, dann könnten wir evtl. neu durchstarten. :D Bis zur Volljährigkeit sind es ja noch gute 4 Wochen...

      LG
    • Hallo zusammen,

      ein Dankeschön für die weiteren Beiträge von euch!

      Hätte, wenn und aber...im Moment sind alle Briefe an das JA und Tochter bezüglich dieser Thematik versendet.

      Sobald, wie oben beschrieben, werde ich hier Info an euch geben, wenn ich Antworten bekommen habe.

      Ich warte jetzt ab...und sollte ich nicht einverstanden sein oder aus irgendwelchen Gründen die von mir
      angeforderten Unterlagen nicht erhalten...oder sonst etwas, werde ich es wohl über das Gericht klären lassen.

      Nach fast 9 Jahren der Scheidung bin ich oft verklagt worden von meiner Ex Frau und drei Kindern,
      es ging immer nur um Geld, dafür war und bin ich heute noch wertvoll.

      Dann geht das ganze halt evtl. wieder vor Gericht, PKH Formular kann ich perfekt ausfüllen und es ist auch nicht schlecht,
      so einige Anwälte kennen zu lernen :D ist egal, ich kenne das ja schon, nur das Beste von der Altlast.
      Aber vielleicht geht alles entspannt mit der Berechnung durch, so das alle damit Leben können.

      Bis bald, wenn der Briefkasten wieder voll ist bei mir :rolleyes:
    • _Ernst_ schrieb:

      Bei einer Ablehnung zur "außergerichtlichen Einigung" zwingt man ja das Kind zu einer anwaltlichen Vertretung und dies wäre dann wieder mit Kosten verbunden.

      Hallo Ernst,

      faire außergerichtliche Einigungen sind zu bevorzugen.

      Beistand kann in bezug auf Volljährigenunterhalt nicht wirksam in Verzug setzen! ;) Sorry, Kind wird nicht zum Anwalt gezwungen. Ab 18 entstehen dem Kind nach SGB 8, 18, 4 keine Kosten...

      LG
    • Hallo JA,
      aktuell ist das Jugendamt Beistand und kann sehr wohl die Einkommensverhältnisse zum Zwecke einer Unterhaltsberechnung anfordern. Soweit Titel begrenzt sind, empfehle ich sogar die Einleitung der entsprechenden Auskunfts-/Unterhaltsklage ca. 3-4 Monate vor Volljährigkeit einzuleiten, damit rechtzeitig zur Volljährigkeit wieder ein Titel da ist. In einem solchen Verfahren kann das Kind durch den Beistand vertreten werden.

      Ein zusätzliches "in Verzug setzen" ist im Kindesunterhaltsrecht nicht notwendig.

      Gruß
      ernst
    • _Ernst_ schrieb:

      Soweit Titel begrenzt sind, empfehle ich sogar die Einleitung der entsprechenden Auskunfts-/Unterhaltsklage ca. 3-4 Monate vor Volljährigkeit einzuleiten, damit rechtzeitig zur Volljährigkeit wieder ein Titel da ist. In einem solchen Verfahren kann das Kind durch den Beistand vertreten werden.

      Hallo Ernst,

      nehmen wir mal an, Beistand hat 4 Monate vor Volljährigkeit des Kindes korrekte Auskünfte vom nichtbetreuenden Elternteil erhalten, es besteht Leistungsfähigkeit und auch Bedürftigkeit. Um nun die Haftungsanteile zu ermitteln, benötigt Beistand auch Auskunft vom betreuenden Elternteil. Hat Beistand Anspruch darauf? (In der Regel hat der betreuende Elternteil die Beistandschaft eingerichtet. 8) ) Wenn ja, kann Beistand erst nach dieser Auskunft dem nichtbetreuenden Elternteil das Ergebnis mitteilen und zur Titulierung des Volljährigenunterhalts auffordern. Dazu müsste er diesem die Auskünfte des anderen Elternteils übermitteln und sogar Auskünfte vom Kind erteilen, sofern verlangt. Richtig?

      LG

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    • Hallo JA,
      aber natürlich. Als Beistand handelt das Jugendamt als gesetzlicher Vertreter (55 II SGB VIII) des Kindes. Die zur Berechnung notwendigen Einkommensunterlagen des betreuenden Elternteils werden u.a. auch zur Berechnung bei Sonder-/Mehrbedarf benötigt. Nachweise zur Ausbildung/Schule werden ebenfalls von diesem Elternteil verlangt.
    • Hallo Ernst,

      vielen Dank. Das hilft wohl nun auch dem Themenstarter...

      Da wir gerade dabei sind, spinne ich den Fall noch etwas weiter. Wenn nun der betreuende Elternteil dem Beistand vollständig Auskunft erteilt, aber die Weitergabe einzelner Belege (z.B. Einkommensteuerbescheid ;) ) an den anderen Elternteil untersagt, könnte dieser dann sofort darauf klagen, also ohne zuvor außergerichtlich die Vorlage zu verlangen? Schließlich hätte er doch dann eine amtliche Bestätigung, dass der Steuerbescheid nicht vorgelegt werden soll.

      PS: Benutzername JA-Titel gefällt mir nicht mehr. ;)

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    • Hallo zusammen,

      erst einmal noch ein großes Dankeschön an euch, für die weiteren Beiträge.

      Ich habe euch ja geschrieben, das ich mich hier wieder melden werde, wenn ich Briefe in dieser Sache erhalten werde.

      Heute war es dann soweit:

      Ein Brief vom Jugendamt-Beistand...mit dem Wortlaut... ich teile Ihnen mit, dass Ihre Tochter in der Unterhaltsangelegenheit
      ab Volljährigkeit einen Rechtsanwalt beauftragen wird.

      Ich heute bei der Sachbearbeiterin angerufen und nach den Gründen gefragt.

      Es hätte etwas mit meinen Brief an meine Tochter zu tun...worin ich um die entsprechenden Unterlagen zur Berechnung von meiner Seite gebeten habe.
      Ich glaube, meine Ex Frau möchte nicht, das ich erfahre, wie viel mehr sie nun verdient

      Ich sagte...ja dann...ein Anwalt berechnet auch nicht anders als das JA...kocht doch auch nur mit Wasser.

      Des weiteren ist es nun auch o.k. für das JA, das ich nur bis zum 12. Oktober den Minderjährigenunterhalt überweise...also Tag genau.

      Na ja, nun warte ich ab, wann mir der Anwalt schreibt...kenne das ja schon...immer dieser Stress, wo es nur noch um gewinnen und verlieren geht.

      Wenn ich hier wieder etwas aktuelles erhalte, melde ich mich wieder bei euch.

      Genießt das noch schöne Wetter...wenn es geht. 8)

      Bis ganz bald
    • Hallo GibmirSonne,

      GibmirSonne schrieb:

      Wenn ich hier wieder etwas aktuelles erhalte, melde ich mich wieder bei euch.

      aber bitte vor der 1. Antwort an den Anwalt.

      _Ernst_ schrieb:

      Persönlich finde ich es schade, dass nicht über das Jugendamt zumindest eine erste Berechnung vereinbart werden konnte.

      Beide Elternteile haben Auskunft zu erteilen und dem anderen vorzulegen. Das ist Fairniss. Und erst dann ist eine Berechnung des Jugendamtes überprüfbar.
    • Hallo GibmirSonne,

      wenn Du dem Auskunftsbegehren des Jugendamtes vollständig nachgekommen bist, besteht derzeit überhaupt kein Grund zur Besorgnis. Das Jugendamt hätte eine Berechnung erstellen können. Nur leider wurde das von der Mutter vereitelt, in dem sie bzw.das Kind einen Anwalt beauftragen wird. Der Anwalt wird vermutlich nur deshalb eingeschaltet, weil es die Mutter nach jahrelangen Unterhaltserfahrungen nicht einsehen kann oder will, dass sie beim Volljährigenunterhalt nun selbst Auskunft erteilen muss. Das ist ihr aus folgendem Grund sehr unangenehm:

      GibmirSonne schrieb:

      Die Kindesmutter ist die Karriere Leiter mittlerweile hoch gefallen, also hat ein sehr guten Verdienst.


      Und das hier

      GibmirSonne schrieb:

      Des weiteren ist es nun auch o.k. für das JA, das ich nur bis zum 12. Oktober den Minderjährigenunterhalt überweise...also Tag genau.

      sollte der Beistand noch ganz schnell schriftlich bestätigen, denn er wird nicht mehr lange Beistand sein! Sei nett zu ihm. :D

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    • Hallo zusammen,

      lieber Ernst und Clint herzlichen Dank für die weiteren Beiträge hier und eure Hilfe...tut so gut :)

      Das sehe ich auch so,lieber Clint...das war zu viel für die Kindesmutter und mir dann auch noch ihre Verdienstabrechnungen
      vorlegen zu müssen und dann auch noch nur 12/31 an Unterhalt für Oktober.

      Tja, da habe ich mal wieder nicht funktioniert, so wie sie es gerne hätte. :D

      Und ja, zur Sachbearbeiterin war ich ganz lieb! :love:

      Ich fragte dann noch, wenn ich für die 12 Tage Oktober den letzten Unterhalt für meine Tochter an die Beistandschaft JA
      überweise, ob ich denn auch wieder ein Dankschreiben vom Amt erhalte...ja, das bekomme ich, antwortete die Sachbearbeiterin mir.

      Ich sagte dann noch, sehr gerne, wenigsten eine die Dankeschön sagt, für fast neun Jahre meiner Zahlungen.

      Wünsche euch allen ein entspanntes Wochenende und ich melde mich hier, wenn der Briefträger den RA Brief vorbei bringt. ;)

      Beste Grüße
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