Werden persönliche Rentenrückstellungen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

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    • Werden persönliche Rentenrückstellungen bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

      Hallo an alle Leser,
      Ich bin neu im Forum und habe eine Frage die mich persönlich betrifft.
      Die Mutter meines Kindes betreibt seit ca. einem Jahr ein Verfahren zur Ermittlung des Unterhaltes für unser gemeinsames Kind.
      Erst scheinheilig als Privatperson wobei ziemlich schnell klar war das sie von einem Anwalt gesteuert wird, später offiziell mit anwaltlichen Schreiben.
      Wir waren nicht verheiratet.
      Ich bin selbständig und habe auf Anraten meines Anwaltes immer sämtliche Unterlagen per E- Mail übermittelt.
      Mein Anwalt hat relativ kurzfristig einen Unterhaltsbetrag ermitteln können, bei dem Anwalt der Mutter meines Kindes dauerte es 11,5 Monate, eh eine Zahl genannt wurde.
      Jetzt gibt es erhebliche Differenzen zwischen den beiden Berechnungen.
      Nun die Frage!
      Ich habe keinerlei gesetzliche sowie private Altersvorsorge sondern lege mir selber jedes Jähr Geld auf ein Sparkonto zurück.
      Werden diese jährlichen eigenen Vorsorgemassnahmen in die Unterhaltsberechnung für mich Einkommensmindernd einbezogen oder habe ich da eher schlechte Karten.

      Vielleicht kann mir jemand von Euch helfen.

      Pumphut
    • Hallo Pumphut, herzlich Willkommen im Forum,

      Ich bin kein Fachmann, aber ich weiß, dass Du innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze 4% für die Altersvorsorge abziehen kannst, bei höherem Einkommen auch drüber, bei Nachweis. Ob ein normales "Sparkonto" reicht, weiß ich nicht. Was hindert Dich aber dran, etwas abzuschließen, was Hand und Fuß hat?

      Viele Grüße, Diabolo
    • Hallo Diabolo,
      erst einmal Danke für deine Antwort.
      Gelten diese 4% nicht für Angestellte zur zusätzlichen Vorsorge zur gesetzl. Rentenversicherung?
      Ich weiß es leider nicht, deshalb die Frage.
      Ich bin Handwerker und habe die komplette Pflichtbeitragszeit in die gesetzl. Kasse eingezahlt, nach Ablauf der Pflichtbeitragszeit für Handwerker bin ich aus der gesetzl. Pflichtrentenversicherung ausgestiegen, da die Regelbeiträge ganz einfach zu hoch sind im Ergebnis zum Ertrag falls man das Rentenalter als selbständiger Handwerker überhaupt erreicht.
      Ich muss dazu sagen das ich Einzelkämpfer bin und keine Angestellten habe.
      Bei diversen Versicherungsgesellschaften hab ich Rentenverträge sowie Rürup Verträge ausarbeiten lassen.
      Für mich sind diese Angebote aber sehr zweifelhaft, entweder kommen bei Privatanlagen nur Renditen von unter 2 % heraus oder wie bei Rürup wird man um sein Geld betrogen wenn man das Rentenalter nicht erreicht und nicht verheiratet ist.
      Ich will in dem Fall sagen, der Staat kassiert selbst beim Tod.
      Tja, das ist der Grund weshalb ich versuche mir selbst ein Polster aufzubauen.
    • Hallo Pumphut,
      auch von mir ein herzliches Willkommen in diesem Forum.
      Deine Form der "Altersvorsorge" wird gerichtlich bei der Unterhaltsberechnung nicht anerkannt.
      Es reicht nicht aus, Geld als Altervorsorge "auf die hohe Kante" zu legen. Dieses Geld stellt Barvermögen dar, und das kann von dir zu jeder Zeit für andere Dinge verbraucht oder in anderer Vermögensform angelegt werden.
      Dir wird nach meiner Meinung tatsächlich - wie von Diabolo angeregt - nichts anderes übrig bleiben, als eine andere Form der Altersvorsorge zu wählen. Auch ein eigenes Haus/eine Eigentumswohnung gilt als Altersvorsorge, und die Kreditraten (nur die Zinsen) werden dann einkommensmindernd berücksichtigt.
      Meines Wissens beraten auch die Handwerkskammern ihre Mitglieder über sinnvolle Formen der Altersvorsorge.

      Viele Grüße

      heute
    • Hallo Pumphut,

      Ich denke schon, das du eine Altervervorsorge (in der Höhe vergleichbar wie Beiträge in die gesetzliche Rntenversicherung) abschließen kannst.

      Wichtig ist m.E. nur, das diese "Renten" erst im normalen Rentenalter z.Z. 63-65 Jahre ausgezahlt werden.

      D.h. du darfst vorher nicht an diese Gelder kommen.

      Ich stimme @heute zu. Die Form ist entscheidend.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Es gab bis zum Oktober 2013 nie Probleme bezüglich des Unterhaltes, ich hab immer gezahlt.
      Das Verhältnis zum Kind ist sehr gut. Für meine Begriffe das beste was man sich vorstellen kann.
      Die Notwendigkeit sich juristisch über Unterhalt beraten zu lassen hab ich nicht gesehen.
      Naja bis zum ersten Brief der aus heiterem Himmel, zumindest für mich, kam.
      Ich habe mich schon über gesetzl., wie private Altersabsicherungen erkundigt, diese jedoch nie wirklich in Betracht gezogen, da die Leistungen ganz einfach inakzeptabel sind.

      Jetzt scheint der Hammer zu kommen.
    • Hallo Pumphut,

      ich meine früher in diesem Forum gelesen zu haben, dass ein weiter Spielraum bei der Wahl der Altersvorsorge besteht. Also z.B. auch Aktienfonds, Gold o.ä. gelten können. "Hohe Kante" vielleicht je nach Anlagefrist, Tagesgeldkonto sicher anders als Festgeld.

      Verlass dich nicht auf diese Aussage, aber du kannst ja mal das Forum durchsuchen, vielleicht findest du Beiträge mit Verweis auf entsprechende Urteile. Außerdem hindert Dich niemand, sofort auf eine entsprechende Form umzusteigen.

      Gruß Adler
    • Hallo,

      erstmal wichtig ist, welche Leitlinien für Dich gelten....sprich welches OLG für Dich zuständig sind....z.B. sind die SüdL etwas besser als die DDT.

      Hier dürfen Selbständige sogar bis zu 25 % des Bruttoeinkommens abziehen (muss aber wirklich gemacht werden). Angestellte bis 24 % abzüglich AG-Beiträge bis zum Jahresbrutto (auch über der GRV Grenze) abzüglich der Beiträge zur GRV.

      Art der Vorsorge:

      Auch ich habe hier vom JA gesagt bekommen, wir akzeptieren nur Riester alles Andere nicht. Dies ist aber nicht korrekt.

      Hier findest Du ein interessantes Urteil:

      BGH, v. 05.03.2008 - XII ZR 22/06, Rn 22

      Es werden sogar Sparverträge anerkannt, hier solltest Du - falls Du in Fonds anlegst - aber schon als Verwendungszweck etwas angeben, was mit Altersvorsorge zu tun hat.

      Mit einfachem Sparen auf dem Sparbuch wirst Dich jedoch schwer tun...und Du kannst mir auch nicht erzählen, dass alle anderen Sparformen schlechter als ein zur Zeit verzinsten Sparbuch sind....

      Falls Du mehr brauchst...sag Bescheid, dann muss ich tiefer graben.

      VG Stupid
    • PS:

      Im Urteil des BGH, v. 30.08.2006 - XII ZR 98/04geht es um die Freiheit bei der Altersvorsorge und unter Randnummer 31 steht dann was interessantes...vielleicht hilft Dir das...

      Da insoweit der Erwerb etwa von Wertpapieren oder Fondsbeteiligungen wegen der damit teilweise verbundenen Risiken unter Um-ständen nicht seinem Sicherheitsbedürfnis entspricht, kann im Einzelfall auch die Anlage eines bloßen Sparvermögens als anzuerkennende Art der Altersvor-sorge bewertet werden (Senatsurteil vom 19. Februar 2003 - XII ZR 67/00 - FamRZ 2003, 860, 863).
    • Hallo und Danke für eure Antworten,
      @stupid
      Danke für deine Mühe, ich weiß nur nicht so richtig ob die beiden von dir genannten Urteile zutreffen. Das erste bezog sich meiner Meinung auf den Ehegattenunterhalt und das andere auf den Elternunterhalt.
      Das ist ein großer Unterschied zum Kindesunterhalt, dieser ist höherwertig in der Rechtssprechung angesiedelt.
      Für mich ist das OLG Dresden zuständig, in deren Unterhaltsleitlinien hab ich aber keine Aussage bezüglich meiner Frage gefunden, die Aussagen zur Altersvorsorge beziehen sich dort auf Angestellte.

      @adler,
      Du hast wahrscheinlich Recht, ich werde, als Konsequenz, eine solche Vorsorge wählen müssen.

      In der Forensuche hab ich nicht wirklich etwas zu meiner Frage gefunden

      Grüßen Pumphut
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