Anlage U / Scheidungskosten / Lohnsteuerhilfekosten

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    • Anlage U / Scheidungskosten / Lohnsteuerhilfekosten

      Hallo Zusammen :) ,

      ich bin neu hier und hoffe auf Eure Unterstützung.


      Folgende Situation:
      Mein Ex-Mann hat sich 2011 von mir scheiden lassen (wir sind
      beide Rentner) und hatte zur damaligen Zeit mich die Anlage U unterschreiben
      lassen. Im Gegenzug hat er mir ein Schriftstück übergeben, in dem er sich bereit
      erklärte, mir die steuerlichen Nachteile zu erstatten. Da ich damals bzw. bis
      heute in steuerlichen Sachen keine Ahnung habe und auch nicht wußte, daß ich
      als Rentner eine Steuerklärung abgeben muß, war ich sehr überrascht, als dieses
      Jahr das Finanzamt mich aufgefordert hat Steuerklärungen für die Jahre 2011,
      2012 und 2013 abzugeben. Daraufhin bin ich sofort zur Lohnsteuerhilfe gegangen
      und diese haben das erledigt.


      Jetzt zur eigentlichen Frage:
      Da durch die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen einmal im Jahr 2011 und 2012 abgesetzt wurden,
      hätte ich eigentlich eine Rückerstattung für die Jahre 2011 und 2012 erhalten,
      aber dadurch mein Ex-Mann den Unterhalt durch die Anlage U absetzt, verrechnet
      sich logischerweise meine Rückerstattung.

      Theoretisch müßte doch mein Ex-Mann mir die Rückerstattungskosten durch durch die Scheidungskosten erstatten
      oder?

      Die Lohnsteuerhilfe müßte er doch auch erstatten oder?

      Er schrieb mir einen bösen Brief :( und meinte, er würde nur die Beträge erstatten, die als Steuerfälligkeit anfallen. Die Lohnsteuerhilfe würde er auf keinen Fall übernehmen!


      Vielen Dank im Voraus :) .

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von MG41 ()

    • Hallo MG41,

      Dein EX muss dir m.E. nur den Anteil der Rückerstattung ersetzen, den er steuerlich gut geschrieben bekam ( durch die Geltentmachung Scheidungskosten)..

      Also den Teil, den du selbst bei eigener Veranlagung zurückbekommen hättest.

      Durch die Scheidungskosten ist dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag gesunken.

      D.h. er muss dir die verloren gegangene Rückerstattung ausgleichen, nicht aber die Scheidungskosten.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,





      danke für die schnelle Antwort evtl. habe ich mich falsch
      ausgedrückt, meine Scheidungskosten möchte ich nicht erstattet haben, sondern
      die Rückerstattung, die ich durch das Absetzen der Scheidungskosten bekommen
      würde, wenn ich keine Anlage U unterschrieben hätte.





      Gruß


      MG41
    • Hallo MG41,

      MG41 schrieb:

      sondern
      die Rückerstattung, die ich durch das Absetzen der Scheidungskosten bekommen
      würde, wenn ich keine Anlage U unterschrieben hätte.
      Diesen Teil der Rückerstattung muss dir dein EX ersetzen.

      bitte oben rechts bei Suchbegriffe eingeben, den Begriff: "Anlage U" eingeben.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von edy ()

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