Hallo Zusammen ,
ich bin neu hier und hoffe auf Eure Unterstützung.
Folgende Situation:
Mein Ex-Mann hat sich 2011 von mir scheiden lassen (wir sind
beide Rentner) und hatte zur damaligen Zeit mich die Anlage U unterschreiben
lassen. Im Gegenzug hat er mir ein Schriftstück übergeben, in dem er sich bereit
erklärte, mir die steuerlichen Nachteile zu erstatten. Da ich damals bzw. bis
heute in steuerlichen Sachen keine Ahnung habe und auch nicht wußte, daß ich
als Rentner eine Steuerklärung abgeben muß, war ich sehr überrascht, als dieses
Jahr das Finanzamt mich aufgefordert hat Steuerklärungen für die Jahre 2011,
2012 und 2013 abzugeben. Daraufhin bin ich sofort zur Lohnsteuerhilfe gegangen
und diese haben das erledigt.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Da durch die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen einmal im Jahr 2011 und 2012 abgesetzt wurden,
hätte ich eigentlich eine Rückerstattung für die Jahre 2011 und 2012 erhalten,
aber dadurch mein Ex-Mann den Unterhalt durch die Anlage U absetzt, verrechnet
sich logischerweise meine Rückerstattung.
Theoretisch müßte doch mein Ex-Mann mir die Rückerstattungskosten durch durch die Scheidungskosten erstatten
oder?
Die Lohnsteuerhilfe müßte er doch auch erstatten oder?
Er schrieb mir einen bösen Brief und meinte, er würde nur die Beträge erstatten, die als Steuerfälligkeit anfallen. Die Lohnsteuerhilfe würde er auf keinen Fall übernehmen!
Vielen Dank im Voraus .
ich bin neu hier und hoffe auf Eure Unterstützung.
Folgende Situation:
Mein Ex-Mann hat sich 2011 von mir scheiden lassen (wir sind
beide Rentner) und hatte zur damaligen Zeit mich die Anlage U unterschreiben
lassen. Im Gegenzug hat er mir ein Schriftstück übergeben, in dem er sich bereit
erklärte, mir die steuerlichen Nachteile zu erstatten. Da ich damals bzw. bis
heute in steuerlichen Sachen keine Ahnung habe und auch nicht wußte, daß ich
als Rentner eine Steuerklärung abgeben muß, war ich sehr überrascht, als dieses
Jahr das Finanzamt mich aufgefordert hat Steuerklärungen für die Jahre 2011,
2012 und 2013 abzugeben. Daraufhin bin ich sofort zur Lohnsteuerhilfe gegangen
und diese haben das erledigt.
Jetzt zur eigentlichen Frage:
Da durch die Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen einmal im Jahr 2011 und 2012 abgesetzt wurden,
hätte ich eigentlich eine Rückerstattung für die Jahre 2011 und 2012 erhalten,
aber dadurch mein Ex-Mann den Unterhalt durch die Anlage U absetzt, verrechnet
sich logischerweise meine Rückerstattung.
Theoretisch müßte doch mein Ex-Mann mir die Rückerstattungskosten durch durch die Scheidungskosten erstatten
oder?
Die Lohnsteuerhilfe müßte er doch auch erstatten oder?
Er schrieb mir einen bösen Brief und meinte, er würde nur die Beträge erstatten, die als Steuerfälligkeit anfallen. Die Lohnsteuerhilfe würde er auf keinen Fall übernehmen!
Vielen Dank im Voraus .
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