Unterhalt, anrechenbares EInkommen beim Bafög und Leistungen zu Heizung und Unterkunft vom Jobcenter

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    • Unterhalt, anrechenbares EInkommen beim Bafög und Leistungen zu Heizung und Unterkunft vom Jobcenter

      Einen schönen guten Abend zunächst einmal. :D

      Ich habe wieder einmal ein Problem, dass ich alleine nicht lösen kann. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungen damit?

      Meine Tochter macht eine schulische Berufsausbildung und hat außer Unterhalt und Kindergeld keine Einkünfte. Aufgrund einer sich in der Stabilisierung befindlichen psychischen Erkrankung ist sie nicht in der Lage, neben der Vollzeitausbildung noch arbeiten zu gehen. Bis Juli d.J. hat sie Bafög erhalten. Bis Januar d.J. zusätzlich noch vom Jobcenter einen Zuschuss zu Kosten für Heizung und Unterkunft. Die neue Bafög-Berechnung weist kein Bafög mehr für sie aus und setzt auf Seite 1 fest, dass der gesamte Bafög-Bedarf durch uns als Eltern zu decken ist. Soweit... so gut... Auch wenn diese Festsetzung von einer bestehenden Unterhaltsfestsetzung eines Jobcenters abweicht, sind wir gerne bereit, das zu zahlen. Jetzt setzt das Jobcenter jedoch, ohne nochmals unsere Einkünfte zu prüfen, das anrechenbare Einkommen auf der Rückseite des Bafög-Bescheides als Einkommen für unsere Tochter fest und nimmt diese Summe als gegeben hin, wenn es an die Berechnung des Zuschusses zu den Kosten für Heizung und Unterkunft geht.

      Hat jemand von Euch dahingehend Erfahrungen und einen solchen Kampf schon mal durchgefochten?

      Derzeit verbringe ich jeden Donnerstag nachmittag mit meiner Tochter beim Jobcenter. Ich hab die Faxen dicke, ehrlich... :evil:

      Kann irgend jemand helfen?

      Liebe Grüße und einen schönen Abend.

      Gretel
    • Hallo Gretel,

      ich denke, ihr braucht da jemanden, der sich da auch mit "Sozialrecht" seht gut auskennt. Es ist schon mal gut, das Du mit Deiner Tochter dort hin gehst. Ich hoffe doch, Du gehst auch mit ins Zimmer und bist als Beistand Deiner Tochter anwesend (gleichzeitig Zeuge). Nach dem Termin macht ihr euch dann unmittelbar danach Notizen übder das gesagte. Fragen die sich dabei ergeben werden auch entsprtechend verifiziert!? Ihr habt auch das Recht entsprechend umfangreich von der Afa beraten zu werden über Möglichkeiten. Wie ich es hier schon mal im Forumn gelesen habe, hat die Zahlung der Eltern bei Bafög nichts mit den Unterhaltszahlungen zu tun und ist anscheinend bezüglich der Zahlungen auf den KU beschränkt ist.

      Wichtig ist da dem Bescheid erst einmal fristgerecht zu widersprechen und um Akteneinsicht bitten. Gleichzeitig um angemessene Fristverlängerung bitten, damit man diesen dann nach erfolgter Akteneinsicht begründen wird bzw. kann. Anchtung Frist beachten! Ihr habt dann zumindest bezüglich der Behörde erst einmal Zeit gewonnen. Statt Akteneinsicht kann man auch versuchen entsprechende Kopien anzufordern. Je nach dem, kann es sein, das diese zugeschickt werden (entweder Kostenfrei oder gegen Erstattung der Kosten).
    • Hallo Gretel,

      ich fürchte, dass es für deine Tochter keinen Zuschuss geben wird. Der Zuschuss zu den "ungedeckten Kosten der Unterkunft" kann nur gezahlt werden, wenn auch tatsächlich BAFÖG bezogen wird. "Ungedeckt" ist so zu verstehen, dass die Kosten im Vergleich zum BAFÖG-Anteil an den Mietkosten ungedeckt sind. Es kann jedoch bei Ablehnung BAFÖG gar kein Anteil an Mietkosten vorhanden sein.

      Ich hab nicht verstanden, warum sie nur bis Januar den Zuschuss bekam - BAFÖG jedoch bis Juli. Stand im Bescheid, dass die Kosten der Unterkunft 'unangemessen' sind?. Wie auch immer - mit der Ablehnung BAFÖG hat sich das nun erledigt. Tut mir leid.

      Die Materie ist sehr schwierig. Ganz gute Erklärungen gibt es immer bei Studis Online (Vorsicht, sehr umfangreich) studis-online.de/StudInfo/Stud…ng/wohnkostenzuschuss.php

      Eine einfachere Übersicht vom JobCenter Berlin: berlin.de/jobcenter/lichtenber…teilung/mietzuschuss.html

      @Ephesus
      Warum nach dem Termin die Notizen und warum heimlich? Das macht man direkt an Ort und Stelle. Was denn sonst? Falls es überhaupt schon einen aktuellen Bescheid gibt, braucht man nicht gleich die Fristverlängerung. Einfach widersprechen und vermerken, dass ausführliche Begründung nachgereicht wird. Warst wohl lang nicht mehr bei einer Behörde? ;)

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      Irtumm :).

      Und was denkst Du was der Satz:

      "Gleichzeitig um angemessene Fristverlängerung bitten, damit man diesen dann nach erfolgter Akteneinsicht begründen wird bzw. kann. Anchtung Frist beachten" ausdrücken sollte? Ein bischen darf man schon als Widersprecher mitdenken. Wenn ich das jedoch richtig verstanden habe, dann ist die widerspruchsfrist eh schon vorbei. Da müßte man dann prügfen, ob es ähnlich wie bei der Steuer einer Widereinsetzung oder so ähnlich gibt. Der richtige juristische Faachbegriff ist mir leider derzeit "entfallen" :(

      Ich bin gar nicht scharf drauf, mich mit Behörden zu streiten, nur wenn es sein muß, dann muß es eben sein.
    • Hallo Susanne, hallo Ephesus,

      zunächst mal vielen Dank für die Anteilnahme.

      Zur Verdeutlichung der Situation zitiere ich hier mal das Gesetz:

      "Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht und bemisst sich deren Bedarf nach § 61 Absatz 1, § 62 Absatz 2, § 116 Absatz 3, § 123 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist."

      Folglich erhalten Auszubildende, auch wenn ihr Bafögbedarf wegen des Einkommens der Eltern gedeckt ist, sehr wohl einen Zuschuss zu Heizung und Unterkunft, wenn sie mit ihrem Gesamteinkommen unter dem Sozialhilfesatz liegen. Und das ist bei ihr der Fall.

      Ich finde es hochgradig daneben, was das Jobcenter da so treibt. Kein Wunder, dass so viele junge Leute ihre Ausbildung schmeißen. Wenn sie regelmäßig ALG II kriegen, sind sie besser dran, als wenn sie sich durch eine schulische Vollzeitberufsausbildung quälen und dann auch noch um jeden Cent mit dem Amt streiten müssen. Sie kriegen im Jobcenter falsche Auskünfte, wie beispielsweise "Du hast eine Ausbildung? Dann hast Du bei uns keinerlei Anspruch mehr. Musste eben arbeiten gehen." Wir brauchen uns in Berlin bei solchen Auskünften vom Jobcenter nicht wundern, wenn die Arbeitslosenquote steigt. Ich weiß, wir kommen hier etwas vom Thema des Forums ab. Aber es geht ja im weitesten Sinne um Kinder und Unterhalt. Ich habe meine Tochter jetzt mehrere Male begleitet und dabei festgestellt, dass im Jobcenter des öfteren falsche Auskünfte kommen. Zum Beispiel auch die, dass ihr, wenn sie kein Bafög bekommt wegen des Einkommens der Eltern, kein Zuschuss zu Heizung und Unterkunft zusteht. Wenn ich nicht dabei gewesen wäre, wäre sie wie ein begossener Pudel wieder abgezogen mit einer falschen Auskunft und ohne Geld. Es scheint System zu haben. DAS ist auch eine Art, wie man Sozialzahlungen reduziert.

      Im übrigen erhält sie jetzt den Zuschuss, allerdings wurde eine falsche Höhe der Einkünfte angesetzt, so dass ich morgen mit ihr wieder beim Jobcenter bin.

      Darüber hinaus mache ich mir wirklich Sorgen darum, was mit jungen Leuten passiert, die keine Unterstützung von ihren Eltern erhalten oder erhalten können. Sie gehen einfach, weil das Amt ja eine Auskunft gegeben hat... Ob sie falsch ist, können sie gar nicht absehen.

      Freundliche Grüße

      Gretel

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    • Hallo Gretel,

      wie ich sehe seid Ihr auf einen guten Weg. Bei der Afa ist das meist so eine Sache. In einem Filmbericht habe ich einmal gesehen, und es wurde eben auch geschildert, das sich dort meist nur angelernte bzw. eben nur welche in der ersten Verwaltungsstufe? befinden. Je nachdem, wie lange man dort arbeitet und wie gut man sich auskennt, gibt es halt die ein oder andere Auskunft. Wenn man sich da dann sozusagen davon abhalten läst, dann erhält man folglich weil nicht beabtragt eben auch nichts. Also im zweifelsfall beantragen und Ablehnung abwarten. Mit dem Widerspruch landet das dann meist eine Ebene höher, dort sitzen dann die Spezialisten, die sich entsprechend auskennen. Das hat, so denk ich durchaus Methode, da muß die Gemeinde Staat, Land eben weniger bezahlen. Es wäre wohl besser, wenn man die vorhandene Arbeit auf alle verteilen könnte. Die Afa könnt man sich sparen, die dann zu zahlenden Gelder ebenfalls. Die EInsparungen könnte man dann auf die Menschen entsprechend verteilen. Es ist leider traurig, das dieses System letztlich immer mehr Reichere Reiche und immer mehr Hartz IV-Empfänger produziert. Das der ein oder andere nach Monate-Jahrelanger Jobsuche dann mal aufgibt, kann ich mir sehr sehr gut vorstellen.

      Also nicht aufgeben, weiterkämpfen und immer als Zeuge mitgehen und sich auch den Bearbeiiternamen aufschreiben.... Der BEarbeiter wird pampig, verletztend? Dann sofort nach dem Vorgesetzten fragen und ihm anbieten, das Gespräch mit seinem Vorgesetzten weiterführen...
    • Das werde ich, glaub mir, das werde ich. Ich lasse nicht zu, dass meine Tochter wegen der ganzen Probleme mit dem Jobcenter einen Rückfall erleidet und ihre Ausbildung den Bach runtergeht. Vor allem, weil sie nach dem ersten Jahr der Ausbildung richtig gute Leistungen erreicht hatte (Klassenbeste) und ihr die Ausbildung ganz dolle Spaß macht. Sie hängt sich richtig dolle rein und mit einem guten Ausbildungszeugnis sind natürlich zwangsläufig ihre Chancen auf einen guten Job nach der Ausbildung besser. Und ihr oberstes Ziel ist nach der Ausbildung die ewige Unabhängigkeit vom Jobcenter, hat sie gesagt.

      Nochmals vielen Dank für Deine Anteilnahme.

      Ganz liebe Grüße

      die Schwester vom Hänsel ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Gretel ()

    • Noch eine abschließende Bemerkung aus meinem gestrigen Jobcenterbesuch als Hinweis: Als Einkommen darf vom Jobcenter nur das anerkannt werden, was der Auszubildende tatsächlich erhält. Folglich ist es egal, welches anrechenbare Einkommen hinten auf dem Bafög-Bescheid steht. Es gibt eine Unterhaltsfestsetzung und nach der wird gezahlt. Und auch nur DAS darf durch das Jobcenter als Einkommen angerechnet werden. Eine Neufestsetzung des Unterhalts gemäß Rückseite des Bafög-Bescheides kommt insofern nicht in Betracht.

      Übrigens habe ich gestern mit einer Vorgesetzten gesprochen, die überhaupt nicht verstanden hat, was ihre Mitarbeiter dort gemacht haben. Soweit sie es heute noch schafft, wird sie den Fall selbst prüfen.

      Vielleicht hilft das jemandem...

      Einen schönen Tag wünscht

      Gretel
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