Hi Leute,
sehr interessantes Forum, aber leider konnte auch ich nicht die passenden Antworten finden. Kurz zu meiner Situation:
- Außereheliches Kind wird ab September 12 Jahre alt.
- KM verlangt just mehr Unterhalt, bisher einvernehmliche Klärung über Betrag.
- Titel über 100% des Regelbetrages (anteilig anrechenbares Kindergeld) von 2005 vorhanden.
Ich war damals sehr jung (19 Jahre) als ich Vater wurde und hab die Vaterschaft anerkannt und den bereits erwähnten Titel über 100% des Regelbetrages 2005 unterschrieben. Nun verlangt die Mutter, dass ich ihr meine letzten beiden Abrechnungen zeige um mit dem Nettobetrag auf die Düsseldorfer Tabelle zu schauen um den neuen Betrag zu ermitteln. Da dies eigentlich nicht ganz richtig ist, da mein Nettoeinkommen bereinigt werden müsste, tue ich mich schwer, was ich als nächstes tun soll. Gesprochen haben wir, und sie besteht auf die Tabelle, also diesmal keine einvernehmliche Klärung.
Daher habe ich folgenden brennenden Fragen:
- Welchen Anspruch hat die Mutter mit dem vorhandenen Titel über 100% des Regelbetrags? Erhöht dieser sich automatisch auf mehr als 100% auch wenn es in dem Titel nicht steht? Dort steht nur "... , die Höhe meines zu zahlenden Einkommens automatisch ändern wird, wenn durch eine Rechtsverordnung der BRD die Regelbeträge angepaßt (alte deutsche Rechtsschreibung :thumbsup: ) werden (§1612 a Abs. 4 BGB). Dort steht aber Nichts davon, dass ich falls ich mehr verdiene auch mehr als die 100% bezahlen muss. Wobei ich natürlich entsprechende Passagen im BGB nicht ausschließen möchte...
- Kann Sie trotz einvernehmlicher Klärung, den Differenzbetrag den Sie selbst bisher nicht eingefordert hat nachfordern? (Nur wenn es hart auf hart kommt)
- Wenn ich den neuen Prozentsatz errechnen will, komme ich immer auf 100% weil der Zahlbetrag ja schon der verminderte Mindestbetrag ist bzw noch geringer. Ich weiß nicht wie ich den alten Titel vernünftig umrechnen kann, was ja nach den Leitlinien zulässig ist. HILFE!!!
-Wie verhalte ich mich jetzt intelligent, welchen Rat würdet Ihr mir geben? Davon abgesehen, dass ich natürlich weiterhin das Gespräch suchen werde, bevor ich den Rechtsweg gehen werde.
Bitte um sachlichen Rat !
Dank & Gruß
bOOm
sehr interessantes Forum, aber leider konnte auch ich nicht die passenden Antworten finden. Kurz zu meiner Situation:
- Außereheliches Kind wird ab September 12 Jahre alt.
- KM verlangt just mehr Unterhalt, bisher einvernehmliche Klärung über Betrag.
- Titel über 100% des Regelbetrages (anteilig anrechenbares Kindergeld) von 2005 vorhanden.
Ich war damals sehr jung (19 Jahre) als ich Vater wurde und hab die Vaterschaft anerkannt und den bereits erwähnten Titel über 100% des Regelbetrages 2005 unterschrieben. Nun verlangt die Mutter, dass ich ihr meine letzten beiden Abrechnungen zeige um mit dem Nettobetrag auf die Düsseldorfer Tabelle zu schauen um den neuen Betrag zu ermitteln. Da dies eigentlich nicht ganz richtig ist, da mein Nettoeinkommen bereinigt werden müsste, tue ich mich schwer, was ich als nächstes tun soll. Gesprochen haben wir, und sie besteht auf die Tabelle, also diesmal keine einvernehmliche Klärung.
Daher habe ich folgenden brennenden Fragen:
- Welchen Anspruch hat die Mutter mit dem vorhandenen Titel über 100% des Regelbetrags? Erhöht dieser sich automatisch auf mehr als 100% auch wenn es in dem Titel nicht steht? Dort steht nur "... , die Höhe meines zu zahlenden Einkommens automatisch ändern wird, wenn durch eine Rechtsverordnung der BRD die Regelbeträge angepaßt (alte deutsche Rechtsschreibung :thumbsup: ) werden (§1612 a Abs. 4 BGB). Dort steht aber Nichts davon, dass ich falls ich mehr verdiene auch mehr als die 100% bezahlen muss. Wobei ich natürlich entsprechende Passagen im BGB nicht ausschließen möchte...
- Kann Sie trotz einvernehmlicher Klärung, den Differenzbetrag den Sie selbst bisher nicht eingefordert hat nachfordern? (Nur wenn es hart auf hart kommt)
- Wenn ich den neuen Prozentsatz errechnen will, komme ich immer auf 100% weil der Zahlbetrag ja schon der verminderte Mindestbetrag ist bzw noch geringer. Ich weiß nicht wie ich den alten Titel vernünftig umrechnen kann, was ja nach den Leitlinien zulässig ist. HILFE!!!
-Wie verhalte ich mich jetzt intelligent, welchen Rat würdet Ihr mir geben? Davon abgesehen, dass ich natürlich weiterhin das Gespräch suchen werde, bevor ich den Rechtsweg gehen werde.
Bitte um sachlichen Rat !
Dank & Gruß
bOOm