Kindererziehungspunkte für Beamte erst mit Rentenbeginn hinzuaddiert und nicht im VA ?!

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    • Kindererziehungspunkte für Beamte erst mit Rentenbeginn hinzuaddiert und nicht im VA ?!

      Sehr geehrte Damen und Herren dieses Forums,
      ich bitte hiermit um Hilfe in folgendem Fall:
      Ich bin seit 20011 geschieden. Der Versorgungsaugleich wurde damals abgetrennt. Erst jetzt, fast 3 Jahre später hat das Gericht die Rentenpunkte verrechnet. Es gab in dieser Zeit 7 Berechnungen von der Deutschen Rentenversicherung ( DRV) für meine Exfrau und 5 Berechnungen vom Generalvikariat des zuständigen Bistums (BGK) für Sie als Lehrerin. Meine Berechnung bei der DRV war übrigens von Anfang an korrekt. Hauptproblem waren die Kinderanrechnungszeiten, die anfangs bei beiden Kassen meiner Exfrau hinzugerechnet wurden.

      Jetzt hat das Gericht einfach einen Beschluss festgesetzt und uns die Möglichkeit genommen, die Bescheide zu prüfen und ggf zu ändern! Der einzige Beschwerdeweg wäre über das OLG mit weiteren Kosten, Zeiten und ggf Notar!

      Mein entscheidendes Anliegen an Sie ist, zu erfahren, ob es wirklich rechtens ist, dass die Kindererziehungspunkte erst bei Rentenbeginn meiner Exfrau bei der Pension hinzugezählt werden!?
      Für 2 Kinder sind dies ja ca 6 Punkte und ca 164 € Rente im Monat laut diversen Internetseiten.

      Wenn der jetzige Beschluss bleibt, verliere ich von meinen in dieser Zeit erworbenen Rentenpunkte 50 %, nachvollziehbar und in Ordnung! aber, Ich habe damals für meine Exfrau, die Kinder, KITA und Ferienbetreuung gesorgt, war fast jeden Tag an der Erziehung unstrittig beteiligt und nicht wie mein Vater, der alles meiner Mutter überlassen hat in seiner Generation!

      In Summe bedeutet dies, das nicht fair 50/50 geteilt wird, sondern die Mutter 164 € mehr Rente erworben hat, obwohl Sie während der Zeit nicht arbeiten war, ich aber voll berufstätig war!

      Für mich ist es total ungerecht, dass ich während der Zeit 50 % abgeben soll und 0 % erhalte, weil meine Exfrau diese Punkte mit Beginn Ihrer Rente hinzubekommst! Mir geht es hierbei auch nicht nur um den finanziellen Aspekt, sondern genauso um den moralischen Gesichtspunkt und das Gerechtigkeitsgefühl!
      Wären Ihr diese Punkte über die DRV anstatt über das Bischöfliche Generalkonsulat zugesprochen worden, hätte es einen komplett fairen 50 % Ausgleich für beide Seiten gegeben, weil diese Punkte schon jetzt mit im Versorgungsausgleich Berücksichtigung gefunden hätten!

      Ist dies wirklich rechtens, eine solche Benachteiligung für den Vater?

      Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen und Beiträge
      FriFra
    • Hallo FriFra,

      Die Rentenpunkte für die entsprenchende Ehezeit, muss jeder Partner mit dem anderen zur Hälfte teilen.

      Da die Erziehungzeiten in der Ehe lagen ,gehören die entsprechenden Punkte zur Ehezeit.

      Bei einem Versorgungsausgleich, müsstet du ab deinem Rentenbeginn davon profitieren.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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