Hallo
Nach dem Trennungsjahr steht die Scheidung und Vermögensaufteilung an.
Ein Haus wurde vor 31 Jahren gemeinsam gebaut, ist nur mit meinem Namen im Grundbuch eingetragen, wird von mir bewohnt, mein Partner ist ausgezogen.
Der Wert des Hauses gehört beiden da keinerlei Nachweise vorhanden sind wie viel Geld von welcher Seite in den Bau des Hauses geflossen ist.
Nachdem ich alleine ins Grundbuch eingetragen bin kann ich darüber bestimmen wie das Haus verwertet wird, meinem Partner steht die Hälfte zu.
Wenn ich das Haus schätzen lasse, meinem Partner die Hälfte des Wertes ausbezahle, kann mir dann im nach ehelichen Unterhalt ein Mietvorteil angerechnet werden wenn ich das Haus weiter bewohne?
Wie ist dieser Sachverhalt zu sehen
Gruß Freiheitf.
Nach dem Trennungsjahr steht die Scheidung und Vermögensaufteilung an.
Ein Haus wurde vor 31 Jahren gemeinsam gebaut, ist nur mit meinem Namen im Grundbuch eingetragen, wird von mir bewohnt, mein Partner ist ausgezogen.
Der Wert des Hauses gehört beiden da keinerlei Nachweise vorhanden sind wie viel Geld von welcher Seite in den Bau des Hauses geflossen ist.
Nachdem ich alleine ins Grundbuch eingetragen bin kann ich darüber bestimmen wie das Haus verwertet wird, meinem Partner steht die Hälfte zu.
Wenn ich das Haus schätzen lasse, meinem Partner die Hälfte des Wertes ausbezahle, kann mir dann im nach ehelichen Unterhalt ein Mietvorteil angerechnet werden wenn ich das Haus weiter bewohne?
Wie ist dieser Sachverhalt zu sehen
Gruß Freiheitf.