Unterhalt berechnen für ein Kind von 19J.

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    • Unterhalt berechnen für ein Kind von 19J.

      Hallo @all ich bin neu hier.

      Ich habe mal eine Frage, zur berechnung von Unterhalt. :huh:

      Dazu benötige ich mal eure Hilfe ob meine Berechnung richtig ist. :?:

      Also hier mal meine Daten.:

      Ich bin verh. und wir haben eine 16J. alte Tochter (Fr. ist Renter, Sie liegt unter ihren selbsbehalt)

      "Zahlung an das erste Kind 19J, Schule, Unterhaltsberechtigt."

      1850,00€ Netto (Grundgehalt)

      -5% Arbeitsaufwand= -60,00€

      -184,00€ Kindergeld

      -334,00€ Kind 16 Jahre

      -100,00€ km -Geld "Berufsbd. km mit Privat PKW "Hausmeister". (Ca. 150,00€ pro mon.)

      500km * 0,20€ pro km

      ------------------------------------------------------

      1172,00€ Gesamt ?(



      Ist da meine Berechnung Richtig???????

      P.S. Fragen zum Titel, Ja Dyn., ;(

      Gruß :)
    • Hallo luebecker43,

      Beides sind deine leiblichen Kinder?

      Wohnt die 19 Jährige in eigener Wohnung? oder bei der Mutter?

      Wie hoch ist dein tatsächliches durchschnittliches Netto-Einkommen + Steuerrückerstattung ? ( also die letzten 12 Monate).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • edy schrieb:

      Hallo luebecker43,

      Beides sind deine leiblichen Kinder?

      Wohnt die 19 Jährige in eigener Wohnung? oder bei der Mutter?

      Wie hoch ist dein tatsächliches durchschnittliches Netto-Einkommen + Steuerrückerstattung ? ( also die letzten 12 Monate).

      lg
      edy



      Hallo edy.



      Kind Wohnt bei Ihrer Mutter in der Wohnung (Mutter ALG2)

      Beide Leiblich...

      Durchn. Netto einkommen sind 1850,00€ Netto (Alle kosten enth.)

      Gruß

      Lübecker

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von luebecker43 ()

    • Hallo luebecker43,


      Dann dürfte dein unterhaltsrelevantes Einkommen bei ca. 1650€ liegen.


      Das gibt lt. Düsseldorfer Tabelle einen Bedarf für die 19 Jährige von 513€. Davon wird das volle Kindergeld abgezogen.
      Bedarf 513€ - 184 KG =329€ Zahlbetrag


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Lübecker,

      wie kommst du auf die 334 € für das 16-jährige Kind?
      Dem bei dir wohnenden Kind steht der Tabellenbetrag zu, ohne Verrechnung des hälftigen Kindergelds. Das wären min. 426 €.
      Oder leben beide Kinder bei der KM? Das ist mir nicht klar.

      Bedenke, dass du nicht 5 % berufsbedingte Kosten plus zusätzlich Fahrtkosten abrechnen kannst. In den 5% sind alle berufsbedingten Kosten enthalten. Übersteigen die Kosten diese 5 % nachweislich, so kann man sie voll geltend machen, muss sie aber belegen.

      Wenn das 19-jährige Kind noch zur Schule geht, ist es privilegiert, d.h. steht mit dem 16-jährigen Kind gleichberechtigt auf Rang 1. Deshalb bereinigt der Unterhalt für das erste Kind hier nicht das Einkommen. Sollte aber nach Abzug beider Verpflichtungen weniger als der Selbstbehalt verbleiben, läge ein Mangelfall vor, und es müsste der zur Verfügung stehende Betrag entsprechend gequotelt werden.

      Hast du eine private Rentenversicherung, Riester o.Ä:? Oder eine Risiko-LV? Das würde dein Einkommen ebenfalls bereinigen.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

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