Wert der Immobilie & Lebensversicherung

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    • Wert der Immobilie & Lebensversicherung

      Hallo, ich hätte zwei Fragen zum Thema Immobilienwert & Lebensversicherung im Zugewinnausgleich und hoffe, ich habe bei meiner Suche nichts übersehen.

      1. Immobilienwert

      Zum Anfangsvermögen gehört ein Haus, welches in der Ehe veräußert wurde. Das Haus wurde sieben Jahre vor der Ehe gebaut, kurz vor der Ehe ein Anbau hinzugefügt. Hierzu habe ich einen Brief von beiden Ehepartnern an die Versicherung, welcher den Wert des Anbaus beziffert. Den Grundstückspreis kann man ja einfach anhand der Bodenrichtwerte errechnen, jedoch hapert es bei mir am Hauswert.

      Ursprünglich habe ich den Kaufpreis, die Anbau-Schätzung sowie den Grundstückspreis in meine Berechnung einbezogen. Jedoch lasse ich dann die Wertsteigerung aus meiner Berechnung raus, oder?

      Natürlich würde mir der Brandversicherungswert mehr gefallen, ich hatte auch schon eine Berechnung, in welcher ich einen Vermehrungsfaktor in Abhängigkeit vom Alter des Hauses benutzt hatte. Aber ich hatte gelesen, dass der Brandversicherungswert nicht benutzt werden soll (Oder habe ich das falsch verstanden und der Grundstückswert muss noch obendrauf, sowie eine Marktanpassung vorgenommen werden?)

      Theoretisch müsste aber der Sachwert des Anbau dem Brandversicherungswert entsprechen, da dieser ja kurz vor der Ehe gebaut wurde.

      2. Lebensversicherung

      Auch die Lebensversicherung soll dem Anfangsvermögen zugerechnet werden. Sie wurde im ersten Ehejahr gekündigt. Hierzu würde ich eigentlich den Fortführungswert benötigen, welchen ich nicht habe. Bis jetzt habe ich den Rückkaufswert + Überschussanteile als Wert angegeben.
      Zusätzlich habe ich nur noch die Beitragsfreie Versicherungssumme. Kann ich die Überschussanteile und die Beitragsfreie Versicherungssumme zusammenrechnen?

      Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben & vielen Dank fürs Lesen

      rab

      PS Habe gerade das mit dem Bauindex entdeckt. Letztendlich ist das ja das gleiche System wie mit den Brandversicherungswerten, oder? Ich schaue einfach, wieviel es kosten würde, nochmal das selbe Haus zu bauen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rab ()

    • Hallo rab,

      Wer steht im Grundbuch des Hauses? (plus Anbau?).


      Es gibt einen Baupreisindex aus dem die Steigerungen ersichtbar sind (auch rückwärts).


      Beim Anbau gibt es noch Rechnungen?


      Brandversicherungswerte sind nur teilweise brauchbar, da diese auch den Abbruch/Abraum des Hauses, sowie evtl. Hotelunterbringung


      berücksichtigen.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Im Grundbuch des Hauses standen auch schon vor der Ehe beide Partner.

      Beim Anbau gibt es noch Rechnung, jedoch wurde vieles auch durch Eigenleistungen gebaut und verbessert.

      Baupreisindex:
      Sehe ich das richtig: Haus (ohne Grundstück) x BPI/100 = Neubauwert
      Dann noch den aktuellen Bodenrichtwert berücksichtigen und ich müsste den ungefähren Wert haben?

      Das mit dem Brandversicherungswert dachte ich mir schon. Ändert es die Sache, wenn zum Endvermögen bei einem Partner ein Haus dazugehört und ich das auch mithilfe des Brandversicherungswertes bewerte?

      Schöne Grüße und vielen Dank

      rab
    • Hallo rab,

      Das mit den Werten ist immer so eine Sache und kommt auf den "Blickwinkel" an.

      Besser wäre erstmal ein "Checkup" durch z.B. einen Immo- Makler.( und dann evtl. gegen Kosten ein Gutachter).

      Entscheidend ist für mich der jeweilige Verkehrswert der Immobilie.

      Es kann doch sein das dein Haus 200 000€ gekostet hat,aber der mögliche Verkaufspreis nur 150 000€ bringen würde( weil z.B.nun eine Lärmschutzwand vor dem Grundstück steht,neuer Fluglärm, keine Geschäfte mehr usw.)


      Also was würde die Immobilie bei einem Verkauf bringen? (Verkehrswert).


      Lebensversicherung;

      Bei der Versicherung zählen Anfangswert + Rückkaufswert.
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo edy,

      ja rückwirkend ist das immer problematisch mit den Werten.

      Ich denke die Berechnung mithilfe des Baupreisindex sind fair, da auch zu dieser Zeit die Immobilienpreise und Grundstückspreise in die Höhe geschossen sind.

      Lebensversicherung:

      Was macht den Anfangswert aus? Den Rückkaufswert habe ich gefunden.

      Vielen Dank & schöne Grüße

      rab
    • Hallo,

      rab schrieb:

      auch noch 17 Jahre später und 16 Jahre nach Kündigung?
      Das dürfte schwierig werden.

      Aber die Versicherung läuft noch "irgendwie" ?

      Ansonsten ist das Geld einfach in die Ehe gelaufen, und erhöht evtl. das beiderseitige Endvermögen.

      Als Anfangsvermögennachweis evtl. Überweisungsbelege von der Bank ?

      lg
      edy
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    • Hallo edy,

      richtig, das Geld ist in die Ehe gelaufen.

      Es gibt jährliche Zusammenstellungen der Rückkaufswerte sowie der Beitragsfreien Versicherungssummen. Dazu wird aber erwähnt, dass sich diese Summen um die Überschussanteile erhöhen.

      Wenn ich jetzt einfach die Rückkaufswerte und die Überschussanteile benutzen würde, würde mir doch ein Teil fehlen, oder?

      Zusätzlich habe ich jetzt noch die Sachwertrichtlinien gelesen, die könnte man ja eigentlich auch für das Haus anwenden.

      Schöne Grüße & Vielen Dank

      rab
    • Hallo rab,

      Vielleicht verstehe ich dich nicht richtig?

      Wenn die Summe schon ausgezahlt, und in die Ehe gelaufen ist, hat der ursprüngliche Endwert der Versicherung keine Bedeutung mehr.

      Zwischenabrechnungen gibt es hier nicht.

      Endweder ist das Geld auf deinem Konto und zählt zu deinem Endvermögen, oder auf gemeinsamen Konto dann ist es je zur Hälfte

      Endvermögen beider Partner.

      Beim Zugewinn kann nur verteilt (berechnet) werden, was noch vorhanden ist.

      lg
      edy
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    • Hallo edy,

      Entschuldigung, ich glaube das mit der Lebensversicherung habe ich nicht genau genug erklärt.

      Die Lebensversicherung wurde vor der Ehe abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der Eheschließung hatte die Lebensversicherung einen gewissen Wert.
      Diesen Wert würde ich gerne ermitteln, weil er ja zum Anfangsvermögen gezählt wird.

      Im Moment ist das Rückkaufswert + Überschussanteile, da der Fortführungswert unbekannt ist. Deswegen auch meine Frage, ob die beitragsfreie Versicherungssumme dazu herbeigezogen werden kann, oder diese dafür ungeeignet ist, weil die voraussichtlichen Zinsen bis zum Ende des Vertrages mit eingerechnet sind.

      Danke für die Geduld & die Antworten

      rab

      PS Ich sehe gerade, der Fortführungswert = Rückkaufswert + Überschussanteile, stimmt das? Wenn ja dann war diese Lebensversicherungs-Fragerei sinnlos. :whistling:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von rab ()

    • Hallo rab,

      Versuche es halt über die Versicherung, denn wenn du keinen Anfangswert (Anfangsvermögen) nachweisen kannst, ist dieser = Null

      Bei machen Versicherungen wird am Anfang, eine "Entwicklung" nach Jahren gestaffelt, dem Kunden ausgehändigt.

      lg
      edy
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