Guten Morgen!
Ich hoffe, hier bekomme ich Antworten auf die vielen Fragen, die mir im Kopf rumschwirrrren...
Meine Tochter (20) ist schwanger.
Noch wohnt sie bei mir (2 Zimmerwohnung, 50 qm).
Sie ist in einer (ihrer ersten) Ausbildung,
am Ende des 2. Lehrjahres.
Der vorraussichtliche Geburtstermin ist Ende Februar 2015.
Zur Zeit zahlt der Vater meiner Tochter ihr 105 € Unterhalt, den Rest erhält sie von mir (ich bin berufstätig).
Wie ist nun die veränderte Rechtslage durch die Schwangerschaft bzw. ab Geburtstermin durch das Kind ?
Sie denkt zur Zeit über zwei Scenarien nach, wobei die Grundlage klar ist: Eigene Wohnung suchen, und zwar ohne den (arbeitslosen und somit erwerbslosen) Kindsvater des noch ungeborenen Kindes:
1. Ausbildung trotz Schwangerschaft, Entbindung und dann Ausbildung noch zu Ende zu machen zu versuchen (Chef hat schon Unterstützungsmöglichkeiten signalisiert), dann mit dem Kind zu Hause bleiben bis zum Kindergartenalter oder evtl. Krippe.
2. Ausbildung ab- oder unterbrechen und fortsetzen wenn das Kind 2 oder 3 Jahre alt ist.
Wie ist hier nun die jeweilige Rechtslage in Bezug auf Unterhaltsanspruch an mich und ihren Vater (mit dem wir zu keinem Zeitpunkt zusammen gelebt haben, meine Tochter kennt ihn auch gar nicht, er hat aber bisher immer den Minimalunterhalt gezahlt) - bzw. welchen Unterstützungsanspruch hätte sie an den Staat?
Der Kindsvater entfällt ja hier, da er zwar nun, seit er von der Schwangerschaft weiß, auf Arbeitssuche ist, aber noch ist nichts in Sicht.
Schon mal ein freundliches "Dankeschön" für Eure Antworten!
Herzliche Grüße
Miriam
Ich hoffe, hier bekomme ich Antworten auf die vielen Fragen, die mir im Kopf rumschwirrrren...
Meine Tochter (20) ist schwanger.
Noch wohnt sie bei mir (2 Zimmerwohnung, 50 qm).
Sie ist in einer (ihrer ersten) Ausbildung,
am Ende des 2. Lehrjahres.
Der vorraussichtliche Geburtstermin ist Ende Februar 2015.
Zur Zeit zahlt der Vater meiner Tochter ihr 105 € Unterhalt, den Rest erhält sie von mir (ich bin berufstätig).
Wie ist nun die veränderte Rechtslage durch die Schwangerschaft bzw. ab Geburtstermin durch das Kind ?
Sie denkt zur Zeit über zwei Scenarien nach, wobei die Grundlage klar ist: Eigene Wohnung suchen, und zwar ohne den (arbeitslosen und somit erwerbslosen) Kindsvater des noch ungeborenen Kindes:
1. Ausbildung trotz Schwangerschaft, Entbindung und dann Ausbildung noch zu Ende zu machen zu versuchen (Chef hat schon Unterstützungsmöglichkeiten signalisiert), dann mit dem Kind zu Hause bleiben bis zum Kindergartenalter oder evtl. Krippe.
2. Ausbildung ab- oder unterbrechen und fortsetzen wenn das Kind 2 oder 3 Jahre alt ist.
Wie ist hier nun die jeweilige Rechtslage in Bezug auf Unterhaltsanspruch an mich und ihren Vater (mit dem wir zu keinem Zeitpunkt zusammen gelebt haben, meine Tochter kennt ihn auch gar nicht, er hat aber bisher immer den Minimalunterhalt gezahlt) - bzw. welchen Unterstützungsanspruch hätte sie an den Staat?
Der Kindsvater entfällt ja hier, da er zwar nun, seit er von der Schwangerschaft weiß, auf Arbeitssuche ist, aber noch ist nichts in Sicht.
Schon mal ein freundliches "Dankeschön" für Eure Antworten!
Herzliche Grüße
Miriam
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