Hallo Zusammen,
ich brauche mal wieder eure Meinung zu einer Idee von mir.
Kann ich, wenn der TU vom Gericht (im Vergleich) berechnet wurde, nach dem ersten Jahr der Trennung von meiner Frau die Miete für die Wohnung fordern?
Denn Sie bewohnt ja unsere gemeinsame Wohnung (Mietwert laut TU Berechnung 450 € / marktübliche Miete: ca. 1.000 €). Die Tilgung zahlen wir je zu Hälfte. Die Zahlung mindert mein Einkommen = den TU.
Somit würde sich am festgelegten TU nichts ändern (den ich ja nur sehr umständlich und schwer anpassen lassen kann), aber ich sichere mir damit meine Ansprüche?
Oder geht da die Fantasie wieder über das rechtlich machbare hinaus...
Grüße
Geldverlust
ich brauche mal wieder eure Meinung zu einer Idee von mir.
Kann ich, wenn der TU vom Gericht (im Vergleich) berechnet wurde, nach dem ersten Jahr der Trennung von meiner Frau die Miete für die Wohnung fordern?
Denn Sie bewohnt ja unsere gemeinsame Wohnung (Mietwert laut TU Berechnung 450 € / marktübliche Miete: ca. 1.000 €). Die Tilgung zahlen wir je zu Hälfte. Die Zahlung mindert mein Einkommen = den TU.
Somit würde sich am festgelegten TU nichts ändern (den ich ja nur sehr umständlich und schwer anpassen lassen kann), aber ich sichere mir damit meine Ansprüche?
Oder geht da die Fantasie wieder über das rechtlich machbare hinaus...
Grüße
Geldverlust