Hallo!
Meine Tochter 18 besucht eine Fachoberschule,der Vater zahlt Unterhalt,ich selber bekomme Hartz 4.
Nun will der Vater wegen des Unterhaltes wissen was sein Kind macht.
Sie besucht aktuell eine Vorklasse der Schule die jetzt endet und ab September 2014 die 11.Klasse der Schule geht also weiter zur Schule.
Nun schreibt dessen Anwalt dass sie zur Herausgabe des zeugnisses verpflichtet sei wenn sie weiter Unterhalt will.
Muss sie ihm das Zeugnis aushändigen?Oder darf sie die Noten schwärzen?
oder aber reicht es aus eine Schulbescheinigung der Schule an den Vater zu übermitteln?
hat er das Recht auf Einsicht der Noten?
Man muss erwähnen dass es ihn nie interessierte welche Noten sie hat, es geht ihm nur darum dass er evt.nicht mehr zahlen muss
Vielen Dank für alle Antworten
Meine Tochter 18 besucht eine Fachoberschule,der Vater zahlt Unterhalt,ich selber bekomme Hartz 4.
Nun will der Vater wegen des Unterhaltes wissen was sein Kind macht.
Sie besucht aktuell eine Vorklasse der Schule die jetzt endet und ab September 2014 die 11.Klasse der Schule geht also weiter zur Schule.
Nun schreibt dessen Anwalt dass sie zur Herausgabe des zeugnisses verpflichtet sei wenn sie weiter Unterhalt will.
Muss sie ihm das Zeugnis aushändigen?Oder darf sie die Noten schwärzen?
oder aber reicht es aus eine Schulbescheinigung der Schule an den Vater zu übermitteln?
hat er das Recht auf Einsicht der Noten?
Man muss erwähnen dass es ihn nie interessierte welche Noten sie hat, es geht ihm nur darum dass er evt.nicht mehr zahlen muss
Vielen Dank für alle Antworten