Ist Zahnreinigung Sonderbedarf?

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    • Ist Zahnreinigung Sonderbedarf?

      Hallo!
      Es geht um meine Tochter 18 Jahre noch Schülerin,sie wohnt bei mir bekomme wegen Krankheit und Arbeitslosigkeit Hartz 4.
      Sie hat seit knapp 9 Monaten eine Zahnspange.
      Wir haben das als Sonderbedarf geltend machen können,so dass mein Exmann die anfallenden Kosten die alle 3 Monate fällig werden,zahlen muss.
      Es ist so,dass die Tochter sehr poröse Zähne hat,sie hat auch deswegen und wegen der zahnspange eine Zahnreinigung bekommen die von der AOK nicht übernommen wird.
      Kann ich auch die als Sonderbedarf geltend machen?
      Vielen Dank für alle Antworten(Frage falsch gestellt:Kann die Tochter dies als Sonderbedarf geltend machen?)
    • Guten Abend!



      Wir haben das als Sonderbedarf geltend machen können,so dass mein Exmann die anfallenden Kosten die alle 3 Monate fällig werden,zahlen muss.


      Die Zahnspange ist kein Sonderbedarf. Sonderbedarf wäre es, wenn der Bedarf unvorhergesehen und ungewöhnlich hoch wäre. Eine Zahnspange ist nicht unvorhersehbar. Von daher wäre wohl von Mehrbedarf zu sprechen. Dieser könnte zusätzlich zum Unterhalt geltend gemacht werden.

      Dabei handelt es aber auch nur um 20% der eigentlichen Kosten, welche von der KK vorab vom Versicherten verlangt werden, um eine gewisse "Strebsamkeit" bei der Behandlung zu erzeugen.

      Da die medizinisch notwendigen Maßnahmen einer Zahnspange nach erfolgreicher Behandlung von der KK erstattet werden, wäre diese Erstattung dann auch wieder an den Unterhaltspflichtigen auszukehren.

      Eine Zahnreinigung ist aber kein Mehr- oder Sonderbedarf.

      LG chico
    • Hallo,

      strubel schrieb:

      . . .
      Wir haben das als Sonderbedarf geltend machen können,so dass mein Exmann die anfallenden Kosten die alle 3 Monate fällig werden,zahlen muss.
      Es ist so,dass die Tochter sehr poröse Zähne hat,sie hat auch deswegen und wegen der zahnspange eine Zahnreinigung bekommen die von der AOK nicht übernommen wird.
      Kann ich auch die als Sonderbedarf geltend machen?

      Die Zahnreinigung ist eigentlich Bestandteil des Kostenplanes, wobei hier die Ärzte leider viel zu oft versuchen, statt der notwendigen 1 Reinigung pro Jahr gerne mal 3-4 abrechnen wollen. Soweit die Zahnreinigung wegen der erwähnten porösen Zähne medizinisch notwendig ist, soll der Arzt das auch so mit Krankenkasse abrechnen.
      Gruß
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