Hallo alle und so sieht man sich wieder nach fast 13 Jahren. Ja damals kurz nach der Trennung als meine Tochter 3 Jahre war konnte mir hier auch gut geholfen werden. Nun ist sie 16 und wird ab September eine überbetriebliche Ausbildung zur PTA beginnen welche nicht bezahlt wird ( kein klassisches Lehrlingsgeld ) sondern noch 50,- Euro im Monat Schuldgeld kostet. meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter und möchte nun Bafög beantragen. Ich zahle Unterhalt von 290€. Ihr Bafög-Bedarf nach §12.1 wäre 216€. Nach diversen Online-Rechnern zum Bafög mit nur meinem alleinigem Verdienst ( Mutter ihr Verdienst ist mir nicht bekannt und habe ihn deshalb mal mit 0 Euro angegeben ) steht ihr kein Bafög zu.
Nun meine Frage.
Steht meiner Tochter nun der Unterhalt und das Kindergeld zu oder kann die Mutter ihr Geld nach belieben ( ala Taschengeld ) zu teilen.
Muss ich evtl. den Anspruch von 216,- Euro zusätzlich zum Unterhalt bezahlen?
Was ändert sich wenn sie 18 wird?
Vielen Dank vorab.
MfG
Matthias
Nun meine Frage.
Steht meiner Tochter nun der Unterhalt und das Kindergeld zu oder kann die Mutter ihr Geld nach belieben ( ala Taschengeld ) zu teilen.
Muss ich evtl. den Anspruch von 216,- Euro zusätzlich zum Unterhalt bezahlen?
Was ändert sich wenn sie 18 wird?
Vielen Dank vorab.
MfG
Matthias