Hallo,
kennt sich jemand damit aus?
Ich erfülle alle Voraussetzungen aus dem neuen Gesetz, um seit dem 1. Juli 2014 abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Nach der bisherigen Regelaltersgrenze müsste ich noch etwas mehr als zwei Jahre arbeiten.
Ich habe Kinder (Mitte 20), die noch studieren, bei denen ich zum Studium zuzahlen muss. Bisher war es so, dass bis zur Regelaltersgrenze mein jetziges Einkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen wurde. Vorzeitig in Rente oder Altersteilzeit ging deshalb nicht, da meine Rente wegen des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung ohnehin geschmältert ist und die vollen Unterhaltszahlungen nicht verkraftet hätte.
Unterhaltsrechtlich soll das als mutwillige Einkommensminderung gewertet werden, die nicht anerkannt wird. Damit wäre der sonst übliche Selbstbehalt nicht zum Tragen gekommen, was evtl. H4 bedeutet hätte.
Weiß jemand, ob mit dem neuen Gesetz die Regelaltersgrenze mit herabgesetzt wurde oder wie dann die Berechnungsgrundlage für studierende, volljährige Kinder (ledig, wohnen jeweils am Ort der Uni) ist? Von der KM ist freiwillig kein Unterhalt zu erwarten.
Danke an das Forum.
kennt sich jemand damit aus?
Ich erfülle alle Voraussetzungen aus dem neuen Gesetz, um seit dem 1. Juli 2014 abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Nach der bisherigen Regelaltersgrenze müsste ich noch etwas mehr als zwei Jahre arbeiten.
Ich habe Kinder (Mitte 20), die noch studieren, bei denen ich zum Studium zuzahlen muss. Bisher war es so, dass bis zur Regelaltersgrenze mein jetziges Einkommen für die Unterhaltsberechnung herangezogen wurde. Vorzeitig in Rente oder Altersteilzeit ging deshalb nicht, da meine Rente wegen des Versorgungsausgleichs nach der Scheidung ohnehin geschmältert ist und die vollen Unterhaltszahlungen nicht verkraftet hätte.
Unterhaltsrechtlich soll das als mutwillige Einkommensminderung gewertet werden, die nicht anerkannt wird. Damit wäre der sonst übliche Selbstbehalt nicht zum Tragen gekommen, was evtl. H4 bedeutet hätte.
Weiß jemand, ob mit dem neuen Gesetz die Regelaltersgrenze mit herabgesetzt wurde oder wie dann die Berechnungsgrundlage für studierende, volljährige Kinder (ledig, wohnen jeweils am Ort der Uni) ist? Von der KM ist freiwillig kein Unterhalt zu erwarten.
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