Hallo,
habe zwei Fragen bzg. der Pfändung meiner Rente wegen Kindesunterhalt.
Zum einen wird immer noch alles über 770€ gepfändet. Ist dieser Betrag nicht erhöht worden ?
Sehr wahrscheinlich habe ich bis zum 18. Geburtstag alle Unterhaltsrückstände bezahlt.
Im letzten Gerichtsbeschluss steht, das mein Sohn, wenn er 18 ist eine Abänderung beantragen kann.
Was heist das ? Das ich, falls er das nicht macht bis zu meinem Tod gepfändet werde ?
oder das die Pfändung ausläuft ?
Die Höhe des Erwachsenen Unterhaltes berechnet sich doch anders als vorher, da das Gehalt
der Mutter auch ein Rolle spielt. Kann doch eigentlcih nicht sein, das es einfach weiter läuft, oder ?
Danke für Eure Hinweise !
habe zwei Fragen bzg. der Pfändung meiner Rente wegen Kindesunterhalt.
Zum einen wird immer noch alles über 770€ gepfändet. Ist dieser Betrag nicht erhöht worden ?
Sehr wahrscheinlich habe ich bis zum 18. Geburtstag alle Unterhaltsrückstände bezahlt.
Im letzten Gerichtsbeschluss steht, das mein Sohn, wenn er 18 ist eine Abänderung beantragen kann.
Was heist das ? Das ich, falls er das nicht macht bis zu meinem Tod gepfändet werde ?
oder das die Pfändung ausläuft ?
Die Höhe des Erwachsenen Unterhaltes berechnet sich doch anders als vorher, da das Gehalt
der Mutter auch ein Rolle spielt. Kann doch eigentlcih nicht sein, das es einfach weiter läuft, oder ?
Danke für Eure Hinweise !