Lebensversicherung

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    • Lebensversicherung

      Hallo Forum,

      dazu habe ich auch noch 2 Fragen:

      Wie wird eine LV behandelt, die ich vor der Ehe hatte, aber während der Ehe (wg. ihren Ausgaben/Schulden etc.) gekündigt wurde und das angesparte Vermögen bei uns verdunstet ist...

      Was ist mit einer LV, die ich während der Ehe angespart habe....kann ich hier die angesparten Beiträge auszahlen lassen (in der Trennungsphase)...z.B. um damit Scheidungskosten zu zahlen....?



      Grüße



      Geldverlust
    • Hallo herberto,

      herberto schrieb:


      Kann man dass den rein rechtlich wirklich geltend machen, was man vor der Ehe besessen hat?
      Nicht vor der Ehe, sondern nachweislich am Tag der Hochzeit.

      Denn am Hochzeitstag ist der Stichtag des Anfangsvermögens für den Zugewinnausgleich.

      Ein kleines "Hallo" von dir wäre nett.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Geldverlust,
      zum zweiten Teil deiner Frage:
      Natürlich kannst du deine Lebensversicherung auszahlen lassen und das Geld ausgeben; wofür ist egal.
      Im Zuge des Zugewinnausgleichs - sofern dieser im Zusammenhang mit der Scheidung oder innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung durchgeführt wird - ist der hälftige Wert dieser LV deiner Ex-Frau zu übertragen.

      Gruß

      heute

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    • Lebensversicherung

      Hallo heute,

      heute schrieb:

      Im Zuge des Zugewinnausgleichs - sofern dieser im Zusammenhang mit der Scheidung oder innerhalb von drei Jahren nach Rechtskraft der Scheidung durchgeführt wird - ist der hälftige Wert dieser LV deiner Ex-Frau zu übertragen.
      Diese Formulierung kann zu Mißverständnissen Anlaß geben. Ich weiß zwar, was Du meinst, es sollte aber eine Klarstellung erfolgen. Der Wert der LV im Zeitpunkt der Zustellung des Ehescheidungsantrages ist lediglich eine Position bei der Bildung eines Gesamtsaldos betreffend der Aktiva einer Partei in Vorbereitung auf Ermittlung des Endvermögens dieser Partei.

      Ich will es an einem beispiel deutlich machen:
      Nehmen wir einmal an, dass sich der Wert der LV auf EU 15.000,-- beläuft und dieser Wert ausschließlich während der Ehezeit gebildet worden ist. Nehmen wir weiter an, dass keinerlei weiteres Aktivvermögen während der Ehezeit gebildet worden ist.

      Allerdings soll in diesem Fall z. B. eine Darlehensverbindlichkiet dieses Ehepartners in Höhe von EU 20.000,-- bestehen, die in der zu erstellenden Vermögensbilanz als Passiva auszuweisen ist.

      Dann übersteigen die Passiva in Höhe von EU 20.000,-- die Aktiva in Höhe von EU 15.000,-- um EU 5.000,--. Das Endvermögen ist also negativ. Damit entfällt in diesem Beispielsfall jeglicher Zugewinn dieses Ehegatten und damit auch ein Zugewinnausgleichsanspruch des anderen Ehepartners.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Prinzip ()

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