wie kann ein Kredit für Scheidungkosten berücksichtigt werden

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    • wie kann ein Kredit für Scheidungkosten berücksichtigt werden

      Hallo,

      derzeit sieht es so aus, dass ich monatlich (abzüglich aller vertraglichen Verpflichtungen und Unterhalt) kaum noch Geld für Essen und den Weg zur Arbeit übrig habe. (...und das obwohl ich eher gut verdiene...)....

      Hinzu kommen noch die nun angefallenen Anwalts und Gerichtskosten (die ich bisher mit ca. 10.T€ veranschlage...aber die Scheidung ist ja noch nicht mal rum...)......die ich dann von dem Geld was mir "übrig bleibt" auch noch zahlen sollte!

      Somit bleibt mir hier keine andere Möglichkeit, als einen Kredit aufzunehmen.

      Die Frage dazu lautet nun:

      Wirken sich diese Schulden dann zumindest im Zugewinnausgleich aus (wir sind noch in der Trennungsphase)....?

      Die Illusion, das beim Einkommen abziehen zu können habe ich sowieso nicht mehr....



      Grüße



      Geldverlust
    • Hallo Geldverlust,

      vielleicht hilft das hier weiter:
      "Auch gegenüber den Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder sind nach allgemeinen Regeln Tilgungsraten für berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten in voller Höhe vom Einkommen abzugsfähig. Auch minderjährigen Kindern gegenüber kann der Unterhaltsschuldner Unterhalt nur aus dem Einkommen leisten, das er entweder hat oder zu erzielen in vorwerfbarer Weise unterlässt. Jede Zurechnung von Einkünften, die dem Unterhaltsschuldner tatsächlich nicht zur Verfügung stehen, setzt also voraus, dass ihm eine Obliegenheitsverletzung vorzuwerfen ist (BGH-Urteil vom 29.01.2003 - XII ZR 289/01)."

      Darüber hinaus ist wohl auch berücksichtigungsfähig, dass in der Regel im Zuge der Trennung ein trennungsbedingter Mehrbedarf besteht.

      Allerdings würde ich genau diese Fragen einem Anwalt stellen. Habe nämlich selbst schon die Erfahrung gemacht, dass es Anwälte gibt, die auf Dinge, die man selbst nicht weiß und deshalb nicht angibt, nicht hinweisen und ihre Mandanten ins offene Messer laufen lassen.

      Freundliche Grüße

      Gretel
    • Trennungsbedingter Mehrbedarf

      @edy

      Ja, ich hatte einen Anwalt....aber leider keinen Fachanwalt....(das mach ich "das nächste Mal" besser !)...Die Berechnung hat bei mir der Richter im TU Verfahren gemacht...und mein Anwalt hat sich da nicht gewehrt...

      @Gretel

      ...mir wurde gesagt, das es "trennungsbedingten Mehrbedarf" nicht mehr gibt. Auch der Richter hat in meinem TU Verfahren die Kosten eines Darlehens, das ich für die Ablösung des Giro Konten Dispo-Kredites verwendet hatte (und für Kaution, Möbel, Hausrat usw.) zu 0% anerkannt.

      Aber da ich ja nun die Verfahrens-Kosten (80%), die TU Nachzahlung und meinen Anwalt im anderen Verfahren, sowie die noch kommenden Scheidungskosten zahlen soll...und ich die derzeitigen Belastungen um 200 € mtl. reduzieren muss um auf 0€/mtl. zu kommen, muss ich mich zusätzlich verschulden....

      Grüße

      Geldverlust
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