Unterhalt ab 18

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    • Unterhalt ab 18

      Hallo,

      bei mir steht dieses Jahr mal wieder eine Neuberechnung der Kinderunterhaltes an, da meine Tochter 18 wird und der Titel des JA ausläuft. Sie ist dann auch mit der Realschule fertig und möchte noch 2 Jahre auf die FOS und möchte den Bereich Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie belegen. Hat zwar keinen Bezug zur Agrarwirtschaft, hat ihr aber die Mutter in den Kopf gesetzt. Vater zahlt ja fleissig weiter. X(

      Kontakt zu meiner EX besteht gar nicht und zu meinen Kindern auch nur, wenn sie was brauchen (Führerschein).

      Spontan fallen mir dazu jetzt mal folgende Fragen ein, kommt später sicherlich noch mehr auf mich zu.

      1. Was ändert sich bei der Unterhaltsberechnung wenn mein Töchterchen 18 wird?

      2. Kann sie den so einfach mal auf die FOS gehen ohne überhaupt einen Bezug dazu zu haben. Sie macht das halt mal so weil sich sonst auch nicht weiß was sie tun soll?

      3. Empfehlt ihr einen Anwalt oder reich das Jugendamt für die Neutitulierung?

      4. Wenn Anwalt, hat jemand Empfehlungen für den Bereich Regensburg?

      5. Bestehen die Chancen das es endlich mal weniger wird?


      Lieben Gruß und schöne Ostern

      Wolfgang
    • Hallo izona,

      izona schrieb:

      da meine Tochter 18 wird und der Titel des JA ausläuft

      Auf dem Titel steht also ausdrücklich eine Befristung zum 18. Lebensjahr?
      Die Berechnung ändert sich insofern, als nun auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist. Deine Tochter muss dir also für eine Neuberechnung Auskunft über das Einkommen der Mutter geben.

      izona schrieb:

      2. Kann sie den so einfach mal auf die FOS gehen ohne überhaupt einen Bezug dazu zu haben. Sie macht das halt mal so weil sich sonst auch nicht weiß was sie tun soll?

      Ja.

      izona schrieb:

      3. Empfehlt ihr einen Anwalt oder reich das Jugendamt für die Neutitulierung?

      Titulieren kann ein Anwalt nicht, sondern außer dem Jugendamt ein Notar.

      izona schrieb:

      5. Bestehen die Chancen das es endlich mal weniger wird?

      Ja. Zum einen wird das Kindergeld nun voll auf den Bedarf angerechnet und wenn die Mutter ebenfalls leistungsfähig ist, reduziert sich dein Anteil entsprechend.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Wolgang,

      Wenn der Titel wirklich ausläuft ? dann ist Töchterchen an der Reihe ihren Anspruch geltend
      zu machen.

      Ab 18 ist auch deine EX barunterhaltspflichtig.

      3. Empfehlt ihr einen Anwalt oder reich das Jugendamt für die Neutitulierung?
      Von dir aus solltest du wenn möglich gar keine Titulierung anstreben.

      Jugendamt ist meist ab 18 "raus".

      Aber wie @Kurt schreibt, Notar ist möglich.


      4. Wenn Anwalt, hat jemand Empfehlungen für den Bereich Regensburg?
      guggst du auch mal hier: ( siehe auch Veranstaltungen)

      isuv-online.de/?page_id=1&cogid=93369


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • izona schrieb:

      1. Was ändert sich bei der Unterhaltsberechnung wenn mein Töchterchen 18 wird?


      Hallo izona,

      wenn der Titel definiiv befristet ist, muss deine Tochter aktiv werden und eine Neuberechnung fordern (nicht die Mutter, nicht du). Ich würde sie aber darauf hinweisen, dass eine Neuberechnung ansteht und ihr nahelegen, sich diesbzgl. an das JA zu wenden, da dieses Berechnung und Titulierung kostenlos durchführt. Wenn ihr euch über das JA nicht einigen könnt, könnt ihr immer noch einen Anwalt einschalten.

      Ist er nicht befristet, musst du ihn abändern lassen.

      Wie KUrt schon schrieb, werden bei Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Folglich musst du die Einkünfte der Mutter kennen, damit dein "Anteil" berechnet werden kann.
      Außerdem wird das komplette Kindergeld verrechnet. In der Regel sinkt dadurch dein Anteil.

      izona schrieb:

      2. Kann sie den so einfach mal auf die FOS gehen ohne überhaupt einen Bezug dazu zu haben. Sie macht das halt mal so weil sich sonst auch nicht weiß was sie tun soll?


      Wenn ihre Noten gut genug sind und es wahrscheinlich ist, dass die den höheren Abschluss schafft, wirst du kaum etwas tun können. Man muss zwar nur eine "neigungsgemäße" Ausbildung finanzieren, aber belege mal, dass das "gar nicht" neigungsgemäß ist!?!
      Erwirbt sie damt eine allgemeine oder fachgebundene (Fach-)Hochschulreife? Kenne FOS nicht.

      Gruß, HT
    • edy schrieb:

      Von dir aus solltest du wenn möglich gar keine Titulierung anstreben.

      Jugendamt ist meist ab 18 "raus".


      Ja, da gebe ich edy Recht. Wenn es ohne Titel geht, ist das natürlich besser, aber sie hat einen Anspruch darauf, und über das JA läuft das Ganze kostenlos. Er könnte das Ganze dann ja wieder befristen bis zum Abschluss der Schulausbildung, danach ist sie nicht mehr privilegiert, und es muss ohnehin neu berechnet werden.

      Das JA ist dann zwar als Beistand nicht mehr möglich, steht privilegierten Volljährigen aber bis zum 21. Lebensjahr beratend zur Seite. Von vornherein einen Anwalt zu beauftragen, wie es meine Tochter gemacht hat, finde ich unnötig und unnötig teuer.

      Gruß, HT
    • Hochtief schrieb:

      wenn der Titel definiiv befristet ist, muss deine Tochter aktiv werden und eine Neuberechnung fordern (nicht die Mutter, nicht du). Ich würde sie aber darauf hinweisen, dass eine Neuberechnung ansteht und ihr nahelegen, sich diesbzgl. an das JA zu wenden, da dieses Berechnung und Titulierung kostenlos durchführt. Wenn ihr euch über das JA nicht einigen könnt, könnt ihr immer noch einen Anwalt einschalten.
      Ja, die Befristung steht in der Urkunde. Meine Tochter hat darüber zwar überhaupt keine Ahnung, habs vorgestern mal kurz angesprochen als sie bei mir war und sie war ganz überascht das sie ab 18 einen Anspruch hat. Aber ich denke mal die Mutter wird sie schon darauf hin trimmen.

      Hochtief schrieb:

      Ist er nicht befristet, musst du ihn abändern lassen.
      Wie gesagt, befristet ist er. Es besteht allerdings noch ein Vergleich aus dem Jahr 2000 nicht offiziell aufgehoben ist. Hab nur eine Schreiben vom Anwalt meiner Ex das bei Vorlage eines Titel keine Anspücher mehr aus dem Vergleich geltend gemacht werden. War glaub ich 2008 und hatte eine Scheiß Anwalt zu der Zeit.

      Hochtief schrieb:

      Wie KUrt schon schrieb, werden bei Eintritt der Volljährigkeit beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Folglich musst du die Einkünfte der Mutter kennen, damit dein "Anteil" berechnet werden kann.
      Außerdem wird das komplette Kindergeld verrechnet. In der Regel sinkt dadurch dein Anteil.
      Ich weiß nur das sie Arbeitet und im eigenen Haus wohnt. Aber so wie ich sie kennengelernt habe verscuht die eh wieder zu bescheißen.




      Hochtief schrieb:

      Wenn ihre Noten gut genug sind und es wahrscheinlich ist, dass die den höheren Abschluss schafft, wirst du kaum etwas tun können. Man muss zwar nur eine "neigungsgemäße" Ausbildung finanzieren, aber belege mal, dass das "gar nicht" neigungsgemäß ist!?!
      Erwirbt sie damt eine allgemeine oder fachgebundene (Fach-)Hochschulreife? Kenne FOS nicht.
      Na ja, die Noten. Einmal Ehrenrunde gedreht. Zeugnis hab ich schon lang keines mehr gesehen.

      "geeignet ist dieser Bildungsgang für Sie, wenn Sie ...

      • Freude an einer praktischen Tätigkeit in Land-, Forstwirtschaft oder Gartenbau haben
      • eine Beschäftigung im Dienstleistungsbereich der Agrarwirtschaft anstreben
      • an guten Aufstiegsmöglichkeiten in der Agrarwirtschaft interessiert sind.

      Aufnahmevoraussetzung und Dauer der Ausbildung

      Sie benötigen als Eingangsvoraussetzung den mittleren Schulabschluss
      (Fachoberschulreife) oder die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
      Oberstufe sowie in der Klasse 11 einen Praktikantenvertrag mit einem
      anerkannten Ausbildungsbetrieb der Agrarwirtschaft.
      Ihre Ausbildung dauert zwei Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung.
      "
      Wobei ich bei den Punkten geignet schon leicht lachen muß wenn ich da an meine Tochter denke.

      Grundsätzlich seid ihr Wohl der Meinnung das ich mir erstmal keine Gedanken machen sollte und es auch mich zukommen lasse.

      Gruß

      Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      izona schrieb:

      rundsätzlich seid ihr Wohl der Meinnung das ich mir erstmal keine Gedanken machen sollte und es auch mich zukommen lasse.

      Du bist zwar in der komfortablen Situation, nicht erst einen unbefristeten Titel aus der Welt schaffen zu müssen, trotzdem würde ich mich über die Details beim Volljährigenunterhalt genau informieren und dann mit der Tochter ein Gespräch darüber anstreben.
      Hilfreich zur Information ist das ISUV-Merkblatt 22 isuv-online.de/?page_id=145916 .
      Dort findest du alles Wesentliche.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo izona,
      sie muss sich ja da nicht gegen ihre Mutter stellen und du musst das doch von ihr auch nicht verlangen. Ich würde die Tochter in einem Gespräch lediglich darüber informieren, was genau sich mit Beginn der Volljährigkeit unterhaltsrechtlich ändert. Du solltest ihr ebenfalls die Möglichkeit eröffnen, sich beim Jugendamt beraten zu lassen und da kann sie ja gerne auch mit ihrer Mutter hin. Was vielleicht sogar besser wäre, denn erfahrungsgemäß interessiert viele Ex-Partner absolut nicht, was ihnen ihr/e Ex mitteilt, selbst wenn es sich um objektive und rechtsgültige Fakten handelt. Da ist es dann gar nicht schlecht, sich darüber beim Jugendamt oder auch von einem Anwalt belehren zu lassen. Erfahrungsgemäß tun viele Mütter sich auch sehr schwer damit, nun selbst Auskunft über ihr Einkommen geben zu müssen. Aber es gibt da auch kein Drumherumkommen.
      Du musst der Tochter auch klarmachen, dass sie es nun ist, die ihre Ansprüche dir und auch ihrer Mutter gegenüber geltend machen muss.
      Sehr häufig läuft es dann aber so, dass du Post vom Anwalt der Mutter bekommen wirst, weil die Tochter ihrer Mutter die Vollmacht übertragen hat (bzw. dazu "überredet" wurde). Dann läuft die Verhandlung halt auf diesem Weg. Wenn das dann so weit ist, melde dich hier. Für die Tochter ist das dann insofern auch etwas leichter, weil sie dann aus dem Schussfeld ist.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo izona,
      folgende Vorgehensweise könnte ich dir noch empfehlen: Du kündigst deiner Tochter schriftlich an, in dem Monat nach ihrem 18 Geburtstag unter Vorbehalt die Hälfte des bisherigen Zahlbetrags (oder die Hälfte des bisherigen Tabellenbetrags nach Abzug des ganzen, nicht hälftigen, Kindergelds) auf ihr Konto zu überweisen, bis die Haftungsanteile von dir und deiner Ex ermittelt sind. Dann kommt von der andreren Seite auch eher Bewegung in die Sache. Auf gar keinen Fall würde ich den bisherigen Unterhalt bis zur genauen Klärung einfach weiter überweisen. Pfänden kann man dich ja nicht, insofern bist du auf der sicheren Seite und kannst zudem das Ganze beschleunigen, ohne weiter selbst viel unternehmen zu müssen..
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hey Wolfgang,

      ich möchte dich auf die Vorteile einer ISUV-Mitgliedschaft hinweisen. Leistungen (Auszüge):

      • Eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung pro Jahr
      • 50% Rabatt auf den Preis der Merkblätter
      • Zugriff auf die Anwaltsliste und Anwaltsprofile
      • Unterstützung bei Verfahren (ggf. Musterprozesse, Verfassungsbeschwerde)
      • Vermittlung erfahrener Experten

      kurtkurt schrieb:

      Sehr häufig läuft es dann aber so, dass du Post vom Anwalt der Mutter bekommen wirst, weil die Tochter ihrer Mutter die Vollmacht übertragen hat (bzw. dazu "überredet" wurde). Dann läuft die Verhandlung halt auf diesem Weg. Wenn das dann so weit ist, melde dich hier. Für die Tochter ist das dann insofern auch etwas leichter, weil sie dann aus dem Schussfeld ist.
      Da hat Prinzip gegenüber Hochtief aber eine andere Auffassung vertreten:

      Volljährige: Vollmacht für Kindsmutter? Dynamik?

      Viel Glück

      Pigtail
    • Hallo Pigtail,
      der Thread ist mir bekannt und ich vetrete auch keine andere Auffassung als @Prinzip in dieser Frage, sondern habe Wolfgang lediglich dargestellt, was passieren könnte, eben weil ich das aus mehreren Fällen so erfahren habe. Dass in einem Unterhaltsprozess die ebenfalls dem Grunde nach barunterhaltspflichtige nicht als Bevollmächtigte der Tochter auftreten könnte, steht doch hier gar nicht zur Debatte. Aber dass zunächst mal Post vom Anwalt der Ex kommen könnte, ist nicht so unwahrscheinlich.
      Gruß
      Kurt
    • Hey Kurt,

      ich glaube kaum, daß so etwas in der Praxis oft geschieht, wenn überhaupt. Es wäre m.E. auch keine wirksame Inverzugsetzung des Vaters. Der Anwalt der Mutter (ob nun mit oder ohne Vollmacht der Tochter) kann Ansprüche der volljährigen Tochter auch nicht vorprozessual, also außergerichtlich, geltend machen.

      Das m.E. einzige, was die Mutter vorab machen könnte, wäre ein Schreiben an den Vater mit allen unterhaltsrelevanten Informationen, quasi eine Vorwegauskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Mutter und Tochter. Und sie könnte ihn darin auch bitten, seinerseits vorab Auskunft zu erteilen. Aber auch das wäre m.E. keine wirksame Inverzusetzung. Zu einem solchen Schreiben benötigt die Mutter keine Vollmacht der Tochter und auch keinen Anwalt.

      Pigtail
    • kurtkurt schrieb:

      Du kündigst deiner Tochter schriftlich an, in dem Monat nach ihrem 18 Geburtstag unter Vorbehalt die Hälfte des bisherigen Zahlbetrags (oder die Hälfte des bisherigen Tabellenbetrags nach Abzug des ganzen, nicht hälftigen, Kindergelds) auf ihr Konto zu überweisen, bis die Haftungsanteile von dir und deiner Ex ermittelt sind. Dann kommt von der andreren Seite auch eher Bewegung in die Sache. Auf gar keinen Fall würde ich den bisherigen Unterhalt bis zur genauen Klärung einfach weiter überweisen. Pfänden kann man dich ja nicht, insofern bist du auf der sicheren Seite und kannst zudem das Ganze beschleunigen, ohne weiter selbst viel unternehmen zu müssen..
      Das klingt zumidest auf den ersten EIndruck schon mal sehr vernünftig. Zeige vom meiner Seite schon mal Bereitschaft an und blogge nicht gleich. Sollte ich dann Post bekommen werde ich dann hier die Fakten erläutern.

      Pigtail schrieb:

      ich möchte dich auf die Vorteile einer ISUV-Mitgliedschaft hinweisen. Leistungen (Auszüge):

      Eine kostenlose schriftliche Rechtsberatung pro Jahr
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      Zugriff auf die Anwaltsliste und Anwaltsprofile
      Unterstützung bei Verfahren (ggf. Musterprozesse, Verfassungsbeschwerde)
      Vermittlung erfahrener Experten
      Habe ich schon ins Auge gefasst und werde das auch tun. Ein bischen Zeit bleibt mir ja noch.

      Schon mal vorab vielen Dank für die zahlreiche Unterstützung, hab mir da schon wieder mal viel zu viel Gedanken gemacht. War bis auf´s Zahlen die letzten 4 Jahre ohne Konflikt schon sehr angenehm.

      Schöne Osterfeiertage

      Wolfgang
    • Hallo Pigtail,

      Pigtail schrieb:

      ich glaube kaum, daß so etwas in der Praxis oft geschieht, wenn überhaupt.
      Ob oft, kann ich nicht sagen, aber dass, wohl. Ich kenne solche Fälle sowohl im persönlichen Umkreis, als auch aus Foren.

      Pigtail schrieb:

      Es wäre m.E. auch keine wirksame Inverzugsetzung des Vaters

      Hat behauptet wer? Das war doch überhaupt nicht das Thema.

      Pigtail schrieb:

      Der Anwalt der Mutter (ob nun mit oder ohne Vollmacht der Tochter) kann Ansprüche der volljährigen Tochter auch nicht vorprozessual, also außergerichtlich, geltend machen.

      Hab ich das irgendwo behauptet?
      Gruß
      Kurt
    • Hey Kurt,

      nein, niemand hat das (Inverzugsetzung) konkret behauptet. Aber immerhin hast du doch von "Vollmacht" gesprochen! Ich wollte doch auch nur der Vollständigkeit halber darauf aufmerksam machen, daß beides keine wirksame Inverzugsetzung darstellt.

      Vielleicht bist du derzeit nur ein wenig empfindlich, was meine Beiträge betrifft. :P

      Frohe Ostern.

      Pigtail
    • izona schrieb:

      Ich weiß nur das sie Arbeitet und im eigenen Haus wohnt. Aber so wie ich sie kennengelernt habe verscuht die eh wieder zu bescheißen.


      Wenn sie im eigenen Haus wohnt, ist das insofern "gut" für dich, als dies ihr Einkommen und den Wohnwertvorteil erhöht und deinen "Anteil" dadurch absenkt. Das mietfreie Wohnen im eigenen Haus wird sie kaum glaubhaft bestreiten können, auch dürfte es schwer sein, bzgl. des Einkommens (Nachweise ddurch Arbeitgeber und Steuererklärung) zu "besch...", es sei denn, sie arbeitet lediglich "schwarz".

      kurtkurt schrieb:

      Sehr häufig läuft es dann aber so, dass du Post vom Anwalt der Mutter bekommen wirst, weil die Tochter ihrer Mutter die Vollmacht übertragen hat (bzw. dazu "überredet" wurde). Dann läuft die Verhandlung halt auf diesem Weg.


      Uns wurde von unserer alten RA gesagt, dass die Kinder ab 18 das definitiv selbst machen müssen und der betreuende Elternteil "raus" ist. Das hat sich jetzt auch so bestätigt. Obwohl "unsere" KM sehr penetrant "hintendran" steht und weiterhin im Hintergrund die Fäden zieht, musste letztlich meine Tochter (zumindest "formal") den RA beauftragen - ohne "Vollmacht".

      kurtkurt schrieb:

      folgende Vorgehensweise könnte ich dir noch empfehlen: Du kündigst deiner Tochter schriftlich an, in dem Monat nach ihrem 18 Geburtstag unter Vorbehalt die Hälfte des bisherigen Zahlbetrags (oder die Hälfte des bisherigen Tabellenbetrags nach Abzug des ganzen, nicht hälftigen, Kindergelds) auf ihr Konto zu überweisen, bis die Haftungsanteile von dir und deiner Ex ermittelt sind. Dann kommt von der andreren Seite auch eher Bewegung in die Sache. Auf gar keinen Fall würde ich den bisherigen Unterhalt bis zur genauen Klärung einfach weiter überweisen. Pfänden kann man dich ja nicht, insofern bist du auf der sicheren Seite und kannst zudem das Ganze beschleunigen, ohne weiter selbst viel unternehmen zu müssen..


      Ich finde Kurts Vorschlag gut, so zeigst du deinen guten Willen und gehst einer "Überzahlung" aus dem Weg, die du ohne ausdrückliche Einwilligung der Tochter später nicht verrechnen dürftest.

      Viel Erfolg, HT
    • Hey Wolfgang,

      noch eine Idee. Nachdem du das bestellte Merkblatt erhalten und verarbeitet hast, besprichst Du das Thema ausführlich mit der Tochter, überläßt ihr das Merkblatt sowie sämtliche Informationen und Belege über deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Du selbst erteilst also quasi Vorwegauskunft. Das machst du bitte so sorgfältig und vollständig, wie du es bereits früher im Rahmen deiner gesetzlichen Auskunftsverpflichtung getan hast.

      Die Tochter möge dann bitte mit der Mutter sprechen und von dieser ebenfalls Auskunft zum Zwecke der Berechnung des Volljährigenunterhalts verlangen (alles, auch Angaben zum Wohnvorteil).

      Kurz nach ihrem 18. Geburtstag kann die Tochter dann allein zum Jugendamt gehen und sich unter Vorlage der Auskünfte ihrer Eltern beraten und unterstützen lassen. Das Wunschergebnis dieser Beratung wäre eine korrekte schriftliche Berechnung der Haftungsanteile beider Elternteile und die Weiterleitung dieser Berechnung durch die Tochter an die Eltern (samt Auskunft des anderen!), damit diese es überpüfen können.

      Dieses Ergebnis kannst du dann als ISUV Mitglied von kompetenten Anwälten überprüfen lassen. Entweder kostenlos durch die schriftl. Rechtsberatung oder kostengünstig durch Kurzrechtsberatung bei ISUV Kontaktanwälten in deiner Nähe. Die Überprüfung wird auch vom ISUV Vorsitzenden hier im Forum deutlich empfohlen.

      Josef Linsler schrieb:

      Hallo,

      hast du eigentlich schon einmal darüber nachgedacht, ob die Unterhaltshöhe, die dir da das Jugendamt präsentiert, korrekt ist? Bist du sicher, dass du so viel zahlen musst?

      Mein Vorschlag, werde ISUV-Mitglied, lass dir die Unterhaltshöhe von einem ISUV-Kontaktanwalt ausrechnen 8) , erst dann unterschreibst du etwas. Oft ist das, was die Damen und Herren da an Unterhalt im Ton und Gestus eines Anwalts präsentieren , nicht korrekt.

      Die Befristung des Titels auf 18 Jahre ist kein Problem.

      Im Übrigen achte darauf, dass du höflich angesprochen wirst, das Jugendamt ist Dienstleister des Bürgers. ;)

      Schönes Wochenende
      Viel Glück

      Pigtail

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pigtail ()

    • So, da nun der Zeitpunkt immer näher rückt werd ich schön langsam mal wachsam. Hab heut mal kurz mit meiner Tocher telefoniert. Sie hat das wohl mal kurz bei der Mutter angesprochen und als Bermerkung bekommen "Wenn du das Geld haben willst musst du ausziehen" und nebenbei ist ishr dann noch eingefallen das der Titel vom Jusgendamt ja ausläuft und sie das noch verlängern muß. Sieht schon mal nach einer Schlammschlacht aus. MOrgen versuch ich sie mal persönlich zu kontaktieren. Mal sehen .....
    • izona schrieb:

      Sie hat das wohl mal kurz bei der Mutter angesprochen und als Bermerkung bekommen "Wenn du das Geld haben willst musst du ausziehen" und nebenbei ist ishr dann noch eingefallen das der Titel vom Jusgendamt ja ausläuft und sie das noch verlängern muß.


      Hallo izona,

      ich verstehe die Bemerkung der Kindsmutter nicht. Warum sollte die Tochter ausziehen sollen? Weil die Mutter jetzt auch barunterhaltspflichtig wird? Wenn die Tochter noch bei der Mutter wohnt (und als Schülerin ist davon auszugehen), kann die Mutter "ihren" Anteil durch Kost und Logis "verrechnen", bzw. falls das nicht reicht, auch einen Teil von dem Unterhalt, der dann von dir auf das Konto der Tochter bezahlt wird, als Kostenbeitrag fordern.

      "Verlängern" ist gut. :D
      Aber lass die Mutter doch zum Jugendamt gehen. Dem Sachbearbeiter glaubt sie die Fakten vermutlich ohnehin eher als dir.

      Viel Glück!
      Gruß, HT
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