Hallo,
mein volljähriger Sohn kommt Anfang Mai von einem Auslandsaufenthalt zurück zu seiner Mutter.
Ab 1. August wird er eine Ausbildung beginnen und dann weiter weg in eine eigene Wohnung ziehen.
Über eine Anwältin für Familienrecht habe ich nun erfahren, dass mein Sohn für die Monate Mai bis Juli keinen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, da sein 6-monatiger Auslandsaufenthalt nichts mit seiner künftigen Berufsausbildung zu tun hat...
Meine Frage ist nun, ob mein Sohn in dieser Zeit (Mai - Juli) den Anspruch auf das komplette Kindergeld hat?
Dieses wird zur Zeit an die Mutter gezahlt, bei der er ja in den 3 Monaten wieder leben wird.
Die Mutter wird - aus meiner bisherigen Erfahrung heraus - das Geld ganz sicher selbst "einsacken" und ihm vielleicht ein kleines Taschengeld auszahlen.
Daher würde ich meinem Sohn dann gerne mitteilen, das ER in der Zeit von Mai - Juli den Anspruch auf das vollständige Kindergeld von 184,- Euro hat... aber ich bin mir halt nicht sicher. Falls das so ist, könnte er diesen Betrag von der Mutter verlangen und hätte somit in jedem Fall ausreichend Taschengeld... auch wenn die Mutter ganz sicher für "Kost und Logie" einen Betrag davon einbehalten wird.
Danke und schöne Grüße,
Bernd N.
mein volljähriger Sohn kommt Anfang Mai von einem Auslandsaufenthalt zurück zu seiner Mutter.
Ab 1. August wird er eine Ausbildung beginnen und dann weiter weg in eine eigene Wohnung ziehen.
Über eine Anwältin für Familienrecht habe ich nun erfahren, dass mein Sohn für die Monate Mai bis Juli keinen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, da sein 6-monatiger Auslandsaufenthalt nichts mit seiner künftigen Berufsausbildung zu tun hat...
Meine Frage ist nun, ob mein Sohn in dieser Zeit (Mai - Juli) den Anspruch auf das komplette Kindergeld hat?
Dieses wird zur Zeit an die Mutter gezahlt, bei der er ja in den 3 Monaten wieder leben wird.
Die Mutter wird - aus meiner bisherigen Erfahrung heraus - das Geld ganz sicher selbst "einsacken" und ihm vielleicht ein kleines Taschengeld auszahlen.
Daher würde ich meinem Sohn dann gerne mitteilen, das ER in der Zeit von Mai - Juli den Anspruch auf das vollständige Kindergeld von 184,- Euro hat... aber ich bin mir halt nicht sicher. Falls das so ist, könnte er diesen Betrag von der Mutter verlangen und hätte somit in jedem Fall ausreichend Taschengeld... auch wenn die Mutter ganz sicher für "Kost und Logie" einen Betrag davon einbehalten wird.
Danke und schöne Grüße,
Bernd N.
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