Steht das Kindergeld nach der Schulausbildung dem Kind zu?

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    • @ "edy":

      Die Mutter lebt vom Gehalt ihres neuen Mannes... und das schon seit vielen Jahren. Sie hat keine Lust, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und somit blieb ja der KU bisher auch immer an mir hängen.
      Tja... leider sind die Gesetze da für den anderen (arbeitenden) Elternteil oftmals nicht wirklich gerecht. Aber ich verstehe natürlich auch, dass man zum Wohl des Kindes entscheidet. Und der Staat - hier vertreten durch das Gericht - läßt natürlich auch lieber den Vater (bzw. den arbeitenden Elternteil) zahlen, anstatt dass der Staat zahlen muss. :D Aber auch das jetzt einfach mal themenabweichend geschrieben :S

      @ "Pigtail":

      Der Auslandsaufenthalt meines Sohnes hatte nichts mit seiner späteren Ausbildung zu tun...
      Sicher bestand für diese 6 Monate dann kein Anspruch auf Kindergeld - aber die Frage ist ja auch, ob der Anspruch dann wieder besteht, wenn er für Mai - Juli wieder Zuhause bei seiner Mutter lebt... also in der Zeit, bevor er seine Berufsausbildung beginnt.

      Offenbar stellt sich die Lösung dieser Frage wesentlich schwieriger dar, als ich gedacht hatte :whistling:

      Danke und Gruss,

      Bernd N.
    • BN_2013 schrieb:

      Der Auslandsaufenthalt meines Sohnes hatte nichts mit seiner späteren Ausbildung zu tun...
      Sicher bestand für diese 6 Monate dann kein Anspruch auf Kindergeld - aber die Frage ist ja auch, ob der Anspruch dann wieder besteht, wenn er für Mai - Juli wieder Zuhause bei seiner Mutter lebt... also in der Zeit, bevor er seine Berufsausbildung beginnt.
      Wohl eher nicht:

      steuernetz.de/aav_steuernetz/l….xhtml?currentModule=home
    • BN_2013 schrieb:


      Sonstige Kindergeldansprüche für ältere Kinder
      Für Kinder
      zwischen 18 und 25 Jahren kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen,
      wenn sie ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges
      ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
      ableisten.
      ---------

      Dies trifft bei meinem Sohn zu und offenbar bestand/besteht somit auch der Anspruch... und auch in den 3 Monaten, wo er wieder bei seiner Mutter lebt.
      Was denn nun, was hat er im Ausland gemacht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Pigtail ()

    • Egal ob er nun Kindergeld bekommt oder nicht, eigentlich kann es dir doch egal sein. Oder warum ist das für dich wichtig?



      Wenn er nicht bei dir leben kann, dann sei doch froh, dass seine Mutter ihn bei sich wohnen lässt. Sie wird dabei , finanziell gesehen, draufzahlen, auch wenn sie das ganze Kindergeld für "sich" behält, so er denn welches bekommt.



      Das ist doch alles nicht dein Problem, er wird sich schon mit seiner Mutter einigen.
    • Sämsi schrieb:

      Egal ob er nun Kindergeld bekommt oder nicht, eigentlich kann es dir doch egal sein. Oder warum ist das für dich wichtig?

      Wenn er nicht bei dir leben kann, dann sei doch froh, dass seine Mutter ihn bei sich wohnen lässt. Sie wird dabei , finanziell gesehen, draufzahlen, auch wenn sie das ganze Kindergeld für "sich" behält, so er denn welches bekommt.

      Das ist doch alles nicht dein Problem, er wird sich schon mit seiner Mutter einigen.
      @ "Sämsi":

      ...Du kennst meine Ex nicht :D
      Ich habe einfach nur befürchtet, dass - da die Mutter ja keinen Anspruch auf KU für meinen Sohn hat für diese 3 Monate - sie das komplette Kindergeld auch für sich behält und dass mein Sohn dann lediglich mit einem kleinen Taschengeld für diese Zeit auskommen muss.

      Natürlich könnte mir das egal sein...
      Aber falls es so WÄRE, dass ER selbst den Anspruch auf das Kindergeld hätte, dann hätte ich ihm geraten, dieses von seiner Mutter zu verlangen und ihr (wenn sie das verlangt...) einen Teil davon für Kost und Logie abzugeben.

      Klar... man könnte nun sagen "was ändert das?", aber es geht einfach ums Prinzip.
      Sicher ist es für die Mutter schwieriger, AKTIV von ihm Geld für seine Verpflegung etc. zu verlangen, als wenn sie automatisch die 184,- Euro jeweils auf ihr Konto erhält.

      Nun gut.
      Belassen wir es dabei.

      Mein Sohn wird ja ab August (Ausbildungsbeginn) eine eigene Wohnung beziehen und dann wieder Anspruch auf Kindergeld haben. Dieses erhält er natürlich dann auch selbst und somit iss gut :rolleyes:

      Danke und Gruss,
      Bernd N.
    • Hallo,

      Sämsi schrieb:


      Egal ob er nun Kindergeld bekommt oder nicht, eigentlich kann es dir doch egal sein. Oder warum ist das für dich wichtig?
      Wenn er nicht bei dir leben kann, dann sei doch froh, dass seine Mutter ihn bei sich wohnen lässt. Sie wird dabei , finanziell gesehen, draufzahlen, auch wenn sie das ganze Kindergeld für "sich" behält, so er denn welches bekommt.
      Das ist doch alles nicht dein Problem, er wird sich schon mit seiner Mutter einigen.
      Das sehe ich genauso.

      Hier aber scheint noch ein Feindbild zu bestehen. denn:

      BN_2013 schrieb:


      Die Mutter lebt vom Gehalt ihres neuen Mannes... und das schon seit vielen Jahren. Sie hat keine Lust, sich eine Arbeitsstelle zu suchen und somit blieb ja der KU bisher auch immer an mir hängen.
      Tja... leider sind die Gesetze da für den anderen (arbeitenden) Elternteil oftmals nicht wirklich gerecht. Aber ich verstehe natürlich auch, dass man zum Wohl des Kindes entscheidet. Und der Staat - hier vertreten durch das Gericht - läßt natürlich auch lieber den Vater (bzw. den arbeitenden Elternteil) zahlen, anstatt dass der Staat zahlen muss. Aber auch das jetzt einfach mal themenabweichend geschrieben

      Bis 18 leistete die Mutter Naturalunterhalt und zumindest anfangs Betreuung.

      Ab 18 muss jeder Elternteil nur so viel Barunterhalt leisten, wie es seinem Einkommen entspricht.

      @Bernd, ich glaube du hast Probleme, die Sache sachlich zu sehen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • 1. Das Kind muss sich in der Übergangszeit Arbeitsuchend beim Jobcenter melden, dann besteht der KG Anspruch weiter. Weiterer Leistungsanspruch besteht nicht, weil vorher nicht gearbeitet.

      2. Willst Du wirklich für 3 Monate Übergangszeit so ein Fass aufmachen wegen 180 € ???? Ich kann Deinen Unmut ja verstehen, da die Mutter sich der finanziellen Verantwortung ab 18 entzieht.

      Aber: Sie hat auch 6 Monate kein Geld bekommen und hat "seinen Wohnraum" ja wohl nicht untervermietet oder ist umgezogen. Sie gibt Ihm (im Gegensatz zu Dir) für 3 Monate auch wieder ein Zuhause und ich denke Taschengeld und KG Verrechnung für Verpflegung sollten die auch unter sich ausmachen. Und ein Nebenjob vor der Ausbildung hat auch noch niemandem geschadet, das Geld kann er für die eigene Wohnung gut brauchen.

      Hilf Ihm bei der Nebenjobsuche, damit ist allen mehr geholfen.
    • BN_2013 schrieb:

      Meine Frage ist nun, ob mein Sohn in dieser Zeit (Mai - Juli) den Anspruch auf das komplette Kindergeld hat?
      Dieses wird zur Zeit an die Mutter gezahlt, bei der er ja in den 3 Monaten wieder leben wird.


      Hallo BN,

      Anspruch auf Kindergeld besteht in der "Wartezeit" zwischen Schul- und erster Berufsausbildung definitiv.
      In der Regel sind die Eltern anspruchsberechtigt; zahlen diese aber keinen oder kaum Ausbildungunterhalt, kann sich das KInd das Kindergeld auf sein eigenes Konto überweisen lassen ("Abzweigung", § 74 EStG). Ansonsten besteht gegenüber den Eltern ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, bei dem das Kindergeld dann entsprechend "verrechnet" wird.

      Rechtsgrundlage:
      Nach § 1612b BGB ist das Kindergeld bei volljährigen Kindern in voller Höhe zur Deckung des Barbedarfs des Kindes einzusetzen.

      Da die Mutter ihn bei sich wohnen lässt und er wohl nicht von Luft und LIebe leben wird, werden die "Chancen", dass sie das "ganze Geld" für sich "einsackt", eher gering sein... Es soll ja auch nicht in voller Höhe als "Taschengeld" zur Verfügung stehen, sondern primär die Eltern entlasten.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Diese Aussagen widersprechen sich doch irgendwie, oder?

      BN_2013 schrieb:

      mein volljähriger Sohn kommt Anfang Mai von einem Auslandsaufenthalt zurück zu seiner Mutter.

      ...

      Über eine Anwältin für Familienrecht habe ich nun erfahren, dass mein Sohn für die Monate Mai bis Juli keinen Anspruch auf Kindesunterhalt hat, da sein 6-monatiger Auslandsaufenthalt nichts mit seiner künftigen Berufsausbildung zu tun hat...

      Meine Frage ist nun, ob mein Sohn in dieser Zeit (Mai - Juli) den Anspruch auf das komplette Kindergeld hat?
      Dieses wird zur Zeit an die Mutter gezahlt, bei der er ja in den 3 Monaten wieder leben wird.

      ...

      Dies trifft bei meinem Sohn zu und offenbar bestand/besteht somit auch der Anspruch... und auch in den 3 Monaten, wo er wieder bei seiner
      Mutter lebt.

      ...

      Der Auslandsaufenthalt meines Sohnes hatte nichts mit seiner späteren Ausbildung zu tun...
      Sicher bestand für diese 6 Monate dann kein Anspruch auf Kindergeld - aber die Frage ist ja auch, ob der Anspruch dann wieder besteht, wenn er
      für Mai - Juli wieder Zuhause bei seiner Mutter lebt... also in der Zeit, bevor er seine Berufsausbildung beginnt.
      Dann wurde ja doch Kindergeld während des Auslandsaufenthaltes gezahlt... Warum eigentlich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Pigtail ()

    • Hallo in die Runde,
      allmählich wird es ziemlich verwirrend, was unter anderem und nicht zuletzt daran liegt, dass Bernd hier widersprüchliche und teilweise auch unsinnige Aussagen macht.
      Es ist doch nach wie vor überhaupt nicht geklärt, ob hier tatsächlich Kindergeldanspruch besteht.

      @BN_2013: Wenn du dir schon so sicher bist, dass dein Sohn Kindergeld bekommen wird, dann solltest du trotz der Aussage deines Anwalts gar nicht so sicher sein, dass du derzeit nicht unterhaltspflichtig bist. Zwar sind Kindergeld und Unterhalt verschiedene Dinge, aber zufällig wird für die Übergangszeit bis zur Aufnahme eines Studiums oder einer Ausbildung ein Anspruch auf Kindergeld genauso begründet wie der Anspruch auf Unterhalt: Das Kindergeld wird in einer Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten fortgezahlt, soweit die Übergangsphase nicht länger als vier Monate dauert. Nicht anders ist das beim Unterhalt, nur dass die Zahl der Monate meines Wissens da nicht so genau festgelegt ist.
      Ich würde mich an deiner Stelle da gar nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

      Gruß
      Kurt
    • Liebe Helfer...

      ja, so langsam wird es hier tatsächlich verwirrend.
      Ein paar Eurer Äußerungen möchte und werde ich jetzt nicht kommentieren, da sie mir einfach zu persönlich werden bzw. das Thema total verfehlen (derjenige weiß sicher selbst, wer gemeint ist...).

      Und "Pigtail" scheint in jedem Fall Jemand zu sein, der meine Postings auch wirklich aufmerksam liest (und versteht) :thumbup:

      Das mit dem Kindergeld belasse ich jetzt mal so und damit habe ich am Ende auch überhaupt nichts zu tun. Ob dieses gezahlt wird oder nicht, ist jetzt auch nicht unbedingt mein Problem. Die Mutter und mein Sohn haben diese Dinge eh immer ohne mich geregelt (und auch ohne Information oder Einbezug meinerseits)... da muss ich mich jetzt auch nicht übermäßig engagiert reinhängen. Daher gebe ich Euch in dieser Sache Recht!!

      Die Sache mit dem KU jedoch verhält sich so (und das habe ich ja schon mehrfach erklärt...), dass dieser meinem Sohn nur dann zustehen würde, wenn er innerhalb einer Karenzzeit (ich glaube 4 Monate) nach der Schulausbildung, seine Berufsausbildung beginnen würde. Da er jedoch 6,5 Monate im Ausland war und dort eine Tätigkeit gemacht hat, die nichts mit seiner späteren Berufsausbildung oder seiner vorherigen Schulausbildung zu tun hat, steht ihm in den 3 Monaten (Mai - Juli) auch kein KU zu. Dies hat meine Anwältin bereits rückgemeldet und das ist offenbar auch rechtlich eindeutig.

      @ "Alida":
      Danke für Deinen Tipp (Punkt 1)

      Wie ja schon geschrieben --> "Belassen wir es dabei"...

      Ich danke Euch für Eure Hilfe und für die guten Tipps :thumbsup:

      Schöne Grüße,

      Bernd N.
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