Bereinigtes Nettoeinkommen beim Trennungsunterhalt

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    • Bereinigtes Nettoeinkommen beim Trennungsunterhalt

      Hallo Forum,

      ich hatte letzte Woche meine Verhandlung bzgl. Trennungsunterhalt.

      Dabei wurden auch meine Einkünfte berechnet. Der Richter hat hier alle in 2013 geflossenen Zahlungen (Gehalt+ Zuschuss PKV) angesetzt, meinen variablen Anteil (der vom Unternehmenserfolg abhängt) mit hinzuaddiert, meinen PKV Beitrag abgezogen und das als Basiswert genommen = Monatsnettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit.

      Davon wurde meine Lebensversicherung mit 290 € abgezogen (obwohl ich 330 € mtl. bezahle)

      und 5% Berufsaufwand (aus der um den LV Beitrag reduzierten Summe).

      Frage 1: wird hier der Berufsaufwand nicht auf mein Monatsnettoeinkommen gerechnet ...ohne das hier die LV abgezogen wird?

      Frage 2: bis zu welchem Betrag ist der Beitrag zur LV (Altersvorsorge+BU) zu deckeln? (4% eigentlich, aber das kann ich nicht nachrechnen....)

      In der weiteren Berechnung wird hier dann der Kindesunterhalt abgezogen, der PKV Beitrag für meinen Sohn, die hälftigen Finanzierungskosten für die Wohnung (in der meine Frau nun alleine mit meinem Sohn wohnt)

      Aus dieser Summe wiederum wird nun der Erwerbsbonus errechnet und abgezogen (mit 10%)

      Frage 3: Wann werden die 1/7 gerechnet und wann die 10% (ich bin in BaWü)...kann ich das wählen? Das 1/7 wäre doch für mich besser....

      Frage 4: Warum wird der Erwerbsbonus nicht vom "bereinigten Nettoeinkommen" bzw. vom "Monatsnettoeinkommen" berechnet?

      Frage 5: Was kann ich machen, wenn der Richter sich tatsächlich verrechnet hat und der geschlossene Vergleich nun nicht passt? (Er hat nicht alle Werte in seiner Berechnungstabelle neu berechnet, die nachträglich geändert wurden, sodass ich nun zu viel zahle weil z.b. der Berufsaufwand zu gering ausfällt...)

      Frage 6: Ich habe gelesen , das ich bis zu 24% meines Einkommens für Altersvorsorge ausgeben kann. Da bin ich mit den Beiträgen zur GRV und meinen LV Beiträgen noch lange nicht .....wie ist das dann zu verstehen?......Gilt die Zahlung des anteiligen Darlehens (für die Finanzierung der eigenen Wohnung) nicht auch als Altersvorsorgeaufwand?

      Frage 7: Gibt es denn variable Anteile beim Gehalt, die nicht in die Unterhaltsberechnung (zumindest beim Ehegattenunterhalt) einfliessen?...für 2014 zahle ich ja nun Unterhalt auf Basis einer 2013er Prämie, die ich in 2014 nicht sicher erhalte....es kann auch 0€ sein.....und da bekomme ich dann sicher nichts vom Unterhalt zurück...

      Frage 8: Ebenso ist der Unterhalt auf Basis der Auszahlung gem. Steuerklasse 3 gerechnet. Soweit ich weiss kann ich hier in 2014 keine Zusammenveranlagung mehr bekommen, sodass ich mit Steuerklasse 1 abgerechnet werden müsste. Das führt zu einem deutlich reduzierten Nettogehalt!.....das hat der Richter (und auch mein Anwalt, obwohl ich ihm das gesagt hatte) nicht berücksichtigt. Hätte der Richter hier nicht ab Januar und bis zur Scheidung dann änderst rechnen müssen?

      Vielen Dank für eure Hilfe....

      Ich habe noch mehr Probleme, die ich aber getrennt posten werde.

      Grüße

      euer geldverlust
    • Geldverlust schrieb:

      Frage 5: Was kann ich machen, wenn der Richter sich tatsächlich verrechnet hat und der geschlossene Vergleich nun nicht passt? (Er hat nicht alle Werte in seiner Berechnungstabelle neu berechnet, die nachträglich geändert wurden, sodass ich nun zu viel zahle weil z.b. der Berufsaufwand zu gering ausfällt...)

      Ich denke, wenn es hier um einen bereits geschlossenen Vergleich geht kannst Du Dir die Nachfragen hier sparen.

      Ein Vergleich ist ein geschlossener Vertrag der beiden Streitparteien, den kann man nach meiner Erfahrung nach eh nicht anfechten.

      Sollte es ein Urteil sein kannst Du innerhalb einer Frist Berufung einlegen, das würde einen neuen Prozess bedeuten. Selbst Rechenfehler wie 300 € - 200 € = 200 € in einem Urteil können nicht einfach richtig gestellt werden, da muss man neu prozessieren, genau das haben wir erlebt....
    • Hallo,

      Geldverlust schrieb:


      Frage 6: Ich habe gelesen , das ich bis zu 24% meines Einkommens für Altersvorsorge ausgeben kann. Da bin ich mit den Beiträgen zur GRV und meinen LV Beiträgen noch lange nicht .....wie ist das dann zu verstehen?......Gilt die Zahlung des anteiligen Darlehens (für die Finanzierung der eigenen Wohnung) nicht auch als Altersvorsorgeaufwand?


      Bist du selbstständig?
      Als Nichtselbstständiger zahlst du doch schon ca. 19% in die Rentenkasse (bis zur Bemessungsgrenze).

      Die restlichen Prozente kannst du als sekundäre Altersvorsorge aufwenden.




      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Alida schrieb:

      Sollte es ein Urteil sein kannst Du innerhalb einer Frist Berufung einlegen, das würde einen neuen Prozess bedeuten. Selbst Rechenfehler wie 300 € - 200 € = 200 € in einem Urteil können nicht einfach richtig gestellt werden, da muss man neu prozessieren, genau das haben wir erlebt....
      Bei einem Urteil könnte er in die Berufung zum OLG, aber es war ein Vergleich:
      Kosten eines Vergleichs bzgl. Trennungsunterhalt

      Daher würde ich hier das Protokoll abwarten, worin hoffentlich alle Berechnungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentiert sind. Dann läßt es sich auch besser darüber diskutieren.
    • Berechnung des Trennungsunterhaltes

      Hallo,

      zu edy:

      leider bin ich nicht selbständig...weshalb ich die 19% Abzüge ja auch habe. Aber dann hätte ich noch immer die 5% Restbetrag als anrechenbare Aufwendungen übrig. (um auf den die 24% zu kommen die abzugsfähig sind)

      Der Richter hat mir hier nur 4% angerechnet. Deshalb würde mich interessieren ob der max. Anrechnungsbetrag den 24% entspricht. Somit könnte ich die 24% vom Einkommen nehmen, die GRV abziehen und das was dann noch übrig bleibt darf ich in eine zusätzlich Altersvorsorge investieren...?

      Allgemein:

      Ja, es ist ein Vergleich (bei dem ich auch 80% der Kosten trage) ;(

      und die sind doppelt so hoch wie der Betrag den ich nun für das letzte Jahr nachzahlen muss.... :cursing: (somit war die TU Verhandlung eigentlich sinnlos!)

      ..das liegt an den Verfahrenskosten, die ich nicht nachvollziehen kann (da ja lediglich 3-5 T€ für das letzte Jahr "strittig" waren und ich den Rest bezahlt hatte, bzw. die Klage dahingegen für erledigt erklärt wurde...)

      Das Protokoll ist nun da....soll ich das mal posten? (als pdf oder in den Beitrag kopieren?)

      Grüße

      Geldverlust
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