Krankenkassenbeiträge

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    • Krankenkassenbeiträge

      Guten Morgen zusammen. Nachdem mein erster Ärger verraucht ist, kam ich auf die Idee mein Thema mal zu posten um zu sehen, ob jemand noch eine hilfreiche Idee hat. Ich zahle für meine zwei Töchter Krankenkassenbeiträge in Höhe von 66, 23. Beide sind Beihilfeberchtigt und zu 20 % zusatzversichert. Diese Versicherung läuft auf Kindsmutter und wird von mir bezahlt. Jetzt wollte ich die Beiträge dieses Jahr von der Steuer absetzten, da teilt mir Kindsmutter mit, dass ihr Mann dies in deren Erklärung mit der Versicherungsbescheinigung schon gemacht hat. Mir entgeht also die Möglichkeit über 700 € absetzen zukönne.Kann man da was gegen tun?? Natürlich versuche ich jetzt die Versicherung auf meinen Namen laufen zu lassen. Aber grundsätzlich ist das ja wohl eine Frechheit. Gruß.
    • Hallo,

      mich würde wundern, wenn das anerkannt würde, man muss doch in der Regel anhand der KOntoauszüge nachweisen, dass man diese Beiträge auch gezahlt hat.

      Wir kann der andre dann diese Beiträge "absetzen" ohne dass er einen Zahlungsnachweis hierüber hat.

      Ich würde das sogar reklamieren, bzw. selber absetzen und den realen Zahlungsbelegt einreichen und sogar reinschreiben, dass Herr xyz unberechtigter weise diese Beiträge bei seiner STeuererklärung angegeben habe, er aber nix gezahlt hat. Das ist in meinen - persönlichen - Augen nichts andres wie Steuerbetrug.

      vg ruth

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ruth ()

    • Hallo Ruth. Leider hab ich die Beiträge auf das Konto der Kindsmutter überwiesen da die Versicherung auf ihren Namen läuft. Die Beiträge werden also von ihrem Konto abgebucht. Für die Erklärung wäre ausreichend gewesen, dass die Kindsmutter die Beiträge nicht angegeben hätte. Ich hätte diese in meiner Erklärung mit dem Hinweis der Zahlung an Kindsmutter eingereicht, und alles wäre gut gewesen. Gruß.
    • Hallo Schreiner,

      da die private KV regelmäßig nicht Bestandteil des K-Unterhalts ist und vom Verpflichteten, also dir, zusätzlich bezahlt werden muss, dürfte es dennoch nachzuweisen sein, dass du derjenige bist, der die Lasten zu tragen hat und das Ganze deshalb steuerlich geltend machen kann. Gibt es für den Unterhalt einen Titel oder irgendetwas anderes Schriftliches?

      Gruß, HT
    • Hallo Schreiner,

      also meines Wissens kannst Du doch Widerspruch beim Steuerbescheid einlegen, mit dem Hinweis, dass Du die Beiträge an die Mutter überweist. Mein Exmann zahlt auch an mich die Versicherungsbeiträge für die Kinder und er gibt das bei seiner Steuererklärung an, nicht ich. Ich würde an Deiner Stelle mal beim Finanzamt anrufen und den Fall schildern - sicherlich hast Du auch KOntoauszüge die die Zahlung belegen können.

      Herzlichen Gruß ARLETTE
    • Hallo Arlette. Ich hatte im Vorfeld schon mal beim Finanzamt nachgefragt. Nach Auskunft der Sachbearbeiterin ist es egal wer von uns sie einreicht. Für den anderen sind sie dann gesperrt. Hier geht es nach dem Motto wer zuerst kommt malt zuerst. Ich vermute so langsam, dass ich die Versicherung umschreiben muss. Das hab ich eigentlich nicht gewollt, da ich die Befürchtung hab auch für alle anfallenden Medizinischen Rechnungen in Vorkasse gehen zu müssen. Da meine Töchter zu 80 % Beihilfe berechtigt und zu 20 % zusatzversichert sind, werden sie wie privat Patienten behandelt. Gruß

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schreiner01 ()

    • Hallo. Die Kindsmutter möchte gern das ich die Versicherung auf meinen Namen laufen lasse. Bisher hab ich das aber nicht gemacht. Mit dem absetzen der Beiträge versucht sie mich unter Druck zu setzten. Nach dem Motto. Schreibst du nicht um, setze ich ab. Du kannst also davon ausgehen, dass sie damit einverstanden sein wird.
    • schreiner01 schrieb:

      Das hab ich eigentlich nicht gewollt, da ich die Befürchtung hab auch für alle anfallenden Medizinischen Rechnungen in Vorkasse gehen zu müssen. Da meine Töchter zu 80 % Beihilfe berechtigt und zu 20 % zusatzversichert sind, werden sie wie privat Patienten behandelt.


      Hallo Schreiner,

      ich verstehe nicht, warum das schlimm wäre. Ich bin auch Beamter, und so viel häuft sich bei Kindern in der Regel nicht an. Und selbst wenn, kann man die Rechungen ja sofort einreichen und bekommt sie normalerweise auch voll erstattet, sodass bestenfalls das Ausfüllen der Formulare lästig ist. Der "Stiefvater" hätte dann aber definitiv keine Chance mehr, das Ganze steuerlich abzusetzen.

      Was sein jetziges Handeln betrifft, bezweifle ich, wie Arlette und Alida, dass das rechtens war. Bist du ISUV-Mitglied? HIer wären 30 € für eine Kurzberatung vielleicht gut investiert.

      Gruß, HT
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