Kosten d. Umgangs inkl. Arbeitsausfall

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    • Kosten d. Umgangs inkl. Arbeitsausfall

      Meine Frage bezieht sich auf die Kosten des Umgangsrechts inkl des Arbeitsausfalls.





      Hier das Thema, das mich beschäftigt:


      Ich hatte mit der Kindsmutter darüber gesprochen, dass ich
      es nicht mehr alleine leisten kann, jedes zweite Wochenende meinen Sohn,
      acht Jahre, zu holen und ihn Sonntags wieder nach Hause zu bringen. Dies
      obliegt mir bereits seit fünf Jahren. Ich habe es auch immer stillschweigend hingenommen.


      Das ist eine einfache Strecke von 220 KM. Das vier Mal am WE
      und acht Mal im Monat sind 1.760 KM/Monat. Das kostet mich alleine an Benzin
      gut 225,- €, ohne den Wertverlust und den Verschleiß meines Autos.



      Zudem kann ich an zwei Freitagen im Monat gar nicht arbeiten,
      weil ich den ganzen Tag auf der Autobahn bin.


      Ich bin selbständig. Zwei Tage
      Arbeitsausfall im Monat kosten mich noch einmal über 700,- €. Dann noch die Zeit die ich
      unterwegs bin am Sonntag, in der ich nicht für meine neue Familie da sein kann
      (Kind, fünfzehn Monate alt).


      Ein Wochenende weglassen mag ich auch nicht, da mein Sohn
      sehr an mir hängt. Zudem ist er sehr gerne hier bei seiner neuen, und bei
      seiner alten Familie, die sowohl Mütterlicher- als auch Väterlicherseits hier
      im Umkreis wohnt.


      Sie tröstete mich damit, dass sie meinen Sohn ja ab und zu Sonntags
      mitnimmt, (manchmal auch nicht), wenn sie sowieso bei ihrer Familie ist. Das
      hat sie aber seit gut einem halben Jahr gar nicht mehr gemacht.





      Ich bat sie, sich Gedanken darüber zu machen, wie wir uns
      das teilen können.


      Ich bot ihr an, dass entweder sie ein Wochenende für das
      Holen und Bringen unseres Sohnes zuständig ist und das andere Wochenende ich. Das
      lehnte sie ab.


      Dann schlug ich ihr vor, dass wir uns auf der Hälfte der
      Strecke treffen. Das lehnte sie auch ab.


      Ich schlug vor, die Tage an einem Wochenende zu teilen, also
      Freitags sie, Sonntag ich. Das lehnte sie ebenfalls mit der Begründung ab, dass
      sie die ganze Woche Rücksicht auf das Kind nehmen müsse und ich nicht.


      Das war aber ihre Entscheidung. Ich wollte weder die
      Trennung, noch, dass unser Sohn bei ihr lebt, weil ich bis zur Trennung die
      Hauptbezugsperson für ihn war. Mein Problem war es allerdings, dass ich das
      gemeinsame Sorgerecht nicht inne hatte..


      Wie auch immer, ist der Umgang ja auch Sache beider
      Elternteile, soviel ich weiß. Oder?





      Kann mir jemand sagen wie das rechtlich aussieht?


      Was habe ich für Möglichkeiten?
      Danke im Voraus für Eure Antworten.
    • Hallo PapaMarco,

      die Kosten des Umgangs können bei nachgewiesenen, nötigen und überdurchschnittlichen Kosten deine U-Verpflichtungen mindern bzw. den Selbstbehalt erhöhen, siehe z.B. BGH vom 17.06.2009, Az.: XII R 102/08.

      Der betreuende Elternteil muss sich an den Kosten des Umgangs nicht beteiligen, es sei denn, er hat die große räumliche Distanz geschaffen, z.B. durch einen Umzug von Berlin nach Stuttgart. (siehe z.B. BVG-Urteil BvR 2029/00).

      Gruß, HT
    • Hallo PapaMarco,


      Eine mögliche Kosteneinsparung könnte ein WE Bahnticket sein, junge Kinder fahren oft kostenlos mit.

      Evtl. billiger als das derzeitige Benzingeld, und keine Kfz.-Abnutzung.

      Könnte sich die Mutter denn z.Z. überhaupt finanziell beteiligen?

      I

      ich bin selbständig. Zwei Tage
      Arbeitsausfall im Monat kosten mich noch einmal über 700,- €
      Dann hast jedenfalls ein ganz gutes Einkommen?



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Kurt,

      ich nehme an, pastafrass bezieht sich auf die Möglichkeit, den betreuenden Elternteil an den Umgansgkosten zu beteiligen, sofern diese für die räumliche Distanz "verantwortlich" ist. Bahntickets sind leichter "nachzuweisen" und abzurechnen als Sprit- und Verschleißkosten.

      Gruß, HT
    • Hallo,

      die Kernfrage, ohne deren Beantwortung keine sinnvolle Einschätzung möglich ist, lautet: Wer hat die Entfernung geschaffen?

      Hat die KM die Entfernung durch Wegzug geschaffen, stehen die Chancen nicht schlecht, hier über einen Vergleich eine Beteiligung zu erreichen. Allerdings nur und ausschließlich an den tatsächlichen Fahrtkosten, sicherlich nicht an irgendeinem Arbeitsausfall. Dann muss man den Umgang eben anders gestalten und das Kind Samstagfrüh holen oder dergleichen. Insbesondere als Selbständiger ist man ja zudem ein gutes Stück weit flexibel und kann sich Arbeitslast zeitlich verlegen. Da wird man mit dem Argument Arbeitsausfall nicht weit kommen.

      Gruß,
      Tüftels
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    • Hey Leute,

      vielen Dank fur Eure Antworten.

      In meinem Fall ist es etwas komplizierter.
      Man kann sich streiten, wer die Distanz geschaffen hat.
      Ich bin zum studieren, aber mit der Absicht NUR da zu studieren, woanders hingezogen. Die KM, die ebenfalls in meiner Heimat wohnte, ist mir gefolgt, hat ihren Job gekündigt, hat ebenfalls dort ein Studium begonnen und ist zu mir gezogen. Ein Jahr später kam das Kind.
      Nach Beendigung des Studiums bin ich wieder in die Heimat gezogen, wie eigentlich auch abgemacht und logisch. Ich habe hier ein Haus, meine Selbständigkeit, die ich dort nicht hätte aufbauen können und ich und unser Sohn seine komplette Familie.
      Sie ist dort geblieben und sagt jetzt naturlich ICH hätte die Distanz geschaffen...
      Die Mutter möchte aber auch, dass ich unseren Sohn unbedingt immer am Freitag hole, damit sie da länger arbeiten kann.

      Das der Arbeitsausfall mein Problem ist, habe ich nun schon öfter gehört.

      Bahn kann er nicht fahren. Wir wohnen beide auf einem Dorf ohne Bahnhof und der kleine ist gerade mal acht Jahre alt.

      Sieht schlecht aus glaube ich..
    • Das sieht insofern tatsächlich schlecht aus, als dass somit wirklich Du die Entfernung geschaffen hast.

      Wenn Dir klar war - und davon gehe ich aus - dass die KM mit dem Kind nicht ebenfalls in diese Region ziehen würde, nachdem die Beziehung nicht mehr bestand, hätte Dir klar sein müssen, dass somit die Kosten für den Umgang steigen werden.

      Was noch zu Beziehungszeiten dahingehend geplant oder vereinbart war, ist dabei irrelevant.
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    • PapaMarco schrieb:

      Nach Beendigung des Studiums bin ich wieder in die Heimat gezogen, wie eigentlich auch abgemacht und logisch. Ich habe hier ein Haus, meine Selbständigkeit, die ich dort nicht hätte aufbauen können und ich und unser Sohn seine komplette Familie.
      Sie ist dort geblieben und sagt jetzt naturlich ICH hätte die Distanz geschaffen...
      Die Mutter möchte aber auch, dass ich unseren Sohn unbedingt immer am Freitag hole, damit sie da länger arbeiten kann.

      Das der Arbeitsausfall mein Problem ist, habe ich nun schon öfter gehört.


      Wenn deine Rückkehr von vornherein klar und so abgesprochen war, sehe ich das nicht zwingend so, dass ganz klar DU die jetzige Distanz
      geschaffen hast. Das Problem ist wohl eher, dass du die Absprache vermutlich nicht belegen kannst. Warum kam sie nicht zurück? Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist die komplette Familie in der Heimat und könnte auch für sie eine Entlastung sein, oder nicht?

      Was ich spontan unfair finde: Du sollst den Arbeitsausfall hinnehmen, damit sie länger arbeiten kann. Was würde passieren, wenn du ihr in diesem Punkt nicht mehr wie bisher entgegenkommen würdest? Würde sie dann ihren Job verlieren? Wäre das nicht ein Punkt zum "Verhandeln"? Oder gibt es nicht Familienmitglieder, die den Jungen ab und an abholen könnten, um dich diesbezüglich zu entlasten und den Arbeitsausfall etwas zu minimieren?

      Gruß, HT
    • Hi,

      @edy, ich muss ja erstmal von Zuhause an einen Bahnhof hinkommen (35 KM) und dort, wo mein Sohn wohnt, Vom Bahnhof an die Schule und zurück (5KM)

      @ Tüftels, das war mir klar. Aber das kleinere Übel. Hier zahle ich keine Miete (nur Kredite) und habe meineArbeit. Die ich so dort nicht bekommen hätte.

      @Hochtief, klar kann ich die Absprache nicht belegen. Wir haben da ja keinen Vertrag drüber aufgesetzt..
      Sie kam nicht zurück um mich zu ärgern. Machtspielchen und so. Dass das Kind genauso leidet, weil es alle zwei Wochen 5 Std. lang über die Autobahn gekarrt wird, ist ihr egal..
      Es ist die komplette Familie in der Heimat- und ja, es wäre eine gewaltige Entlastung..
      Man muss auch dazu sagen, sie hat ne diagnostizierte Persönlichkeitsstörung (Borderline). Da ist alles was uns logisch erscheint für diese Person noch lange nicht logisch..

      Ich soll das hinnehmen, ja. Sie ist so egoistisch. Den Punkt hatte ich schon zur Verhandlung aufgegriffen. Das lässt sie, zumindest tut sie so, kalt.
      Ich weiß nicht ob sie dann den Job verliert. Müsste man mal ausprobieren ;)

      Es haben auch schon Familienmitglieder den Jungen geholt.
      Die sind aber auch berufstätig oder wie meine Eltern, schon etwas älter und sehr unsicher auf so langen Fahrten.
      Das will ich dann weder dem Kind noch meinen Eltern zumuten..

      Grüße,
      PM
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