Bei einem Gespräch zu familienrechtlichen und familienpolitischen Fragen stellte die Abgeordnete der Grünen, Dr. Franziska Brandner, Mitglied im Familienausschuss heraus, dass die Fraktion der Grünen die Rechte der Patchwork-Eltern stärken wollen.
Die Zahl der Patchworkfamilien wächst. 14 Prozent aller Familien sind es derzeit, hat das Allensbacher Institut für Demoskopie ausgerechnet. Künftig wird es noch mehr Patchworkfamilien geben, in denen minderjährige Kinder leben. Viele dieser Kinder bekommen Stiefgeschwister, wenn sich ihre Eltern neu binden - ganz gleich, ob sie wieder heiraten oder "nur" eine Lebensgemeinschaft bilden.
Inzwischen hat man auch zur Kenntnis genommen, dass die Stiefmutter oder der Stiefvater zwar im Märchen immer der Böse und Missgünstige ist, aber das muss nicht immer so im realen Leben sein. Viele von Ihnen helfen engagiert mit bei der Erziehung der „Stiefkinder“, allerdings setzt ihnen die juristische Wirklichkeit enge Grenzen. „Nimmt“ es der Arzt, die Kindergärtnerin, der Lehrer „genau“, ohne Vollmacht müssen sie den Stiefvater oder die Stiefmutter abweisen, wenn sie das Kind abholen oder sich informieren will. In allen Fragen entscheiden ausschließlich die leiblichen Eltern, obwohl tatsächlich die Stiefmutter oder der Stiefvater mit dem Kind besser vertraut ist. Viele "Zweitmütter" und "Zweitväter" wollen mehr sein als Begleitpersonen in der zweiten Reihe. Sie wollen mitentscheiden dürfen in Situationen, in denen rasche Entschlüsse gefordert sind, und in Fällen, die den Patchworkalltag direkt betreffen.
Unterhaltspflicht für Patchworkeltern
Das wollen die Grünen jetzt ändern. "Stiefmütter" und [/b]"Stiefväter" sollen ähnliche Rechte bekommen wie leibliche Eltern. Über das "Rechtsinstitut elterliche Mitverantwortung", das im Wahlprogramm der Partei verankert ist, debattieren die Grünen schon länger. Hetero- wie homosexuelle PatchworkerInnen, höchstens aber beide leibliche Eltern und deren neue PartnerInnen, sollen die sogenannte soziale Elternschaft bekommen können. Mit einem Familienpass können dann die neuen, rechtlich gleichgestellten Eltern problemlos in die Schule oder zum Arzt gehen.
Dem nicht genug, mit den Rechten sind auch Pflichten verbunden: Die Bundestagsfraktion hat beschlossen, dass alle Beteiligten zu gleichen Teilen Unterhalt für das Kind zahlen sollen. Bei einem Dreierpatchwork - beispielsweise leibliche Mutter, leiblicher Vater, neuer sozialer Vater - würde der Unterhalt gedrittelt. Sind vier Elternteile beteiligt, soll er geviertelt werden.
Die Grünen denken aber noch weiter: dass die Unterhaltspflicht bestehen bleiben soll, wenn sich die Patchworkeltern wieder trennen.
Was meint ihr zu diesem Vorschlag der Grünen?
Die Zahl der Patchworkfamilien wächst. 14 Prozent aller Familien sind es derzeit, hat das Allensbacher Institut für Demoskopie ausgerechnet. Künftig wird es noch mehr Patchworkfamilien geben, in denen minderjährige Kinder leben. Viele dieser Kinder bekommen Stiefgeschwister, wenn sich ihre Eltern neu binden - ganz gleich, ob sie wieder heiraten oder "nur" eine Lebensgemeinschaft bilden.
Inzwischen hat man auch zur Kenntnis genommen, dass die Stiefmutter oder der Stiefvater zwar im Märchen immer der Böse und Missgünstige ist, aber das muss nicht immer so im realen Leben sein. Viele von Ihnen helfen engagiert mit bei der Erziehung der „Stiefkinder“, allerdings setzt ihnen die juristische Wirklichkeit enge Grenzen. „Nimmt“ es der Arzt, die Kindergärtnerin, der Lehrer „genau“, ohne Vollmacht müssen sie den Stiefvater oder die Stiefmutter abweisen, wenn sie das Kind abholen oder sich informieren will. In allen Fragen entscheiden ausschließlich die leiblichen Eltern, obwohl tatsächlich die Stiefmutter oder der Stiefvater mit dem Kind besser vertraut ist. Viele "Zweitmütter" und "Zweitväter" wollen mehr sein als Begleitpersonen in der zweiten Reihe. Sie wollen mitentscheiden dürfen in Situationen, in denen rasche Entschlüsse gefordert sind, und in Fällen, die den Patchworkalltag direkt betreffen.
Unterhaltspflicht für Patchworkeltern
Das wollen die Grünen jetzt ändern. "Stiefmütter" und [/b]"Stiefväter" sollen ähnliche Rechte bekommen wie leibliche Eltern. Über das "Rechtsinstitut elterliche Mitverantwortung", das im Wahlprogramm der Partei verankert ist, debattieren die Grünen schon länger. Hetero- wie homosexuelle PatchworkerInnen, höchstens aber beide leibliche Eltern und deren neue PartnerInnen, sollen die sogenannte soziale Elternschaft bekommen können. Mit einem Familienpass können dann die neuen, rechtlich gleichgestellten Eltern problemlos in die Schule oder zum Arzt gehen.
Dem nicht genug, mit den Rechten sind auch Pflichten verbunden: Die Bundestagsfraktion hat beschlossen, dass alle Beteiligten zu gleichen Teilen Unterhalt für das Kind zahlen sollen. Bei einem Dreierpatchwork - beispielsweise leibliche Mutter, leiblicher Vater, neuer sozialer Vater - würde der Unterhalt gedrittelt. Sind vier Elternteile beteiligt, soll er geviertelt werden.
Die Grünen denken aber noch weiter: dass die Unterhaltspflicht bestehen bleiben soll, wenn sich die Patchworkeltern wieder trennen.
Was meint ihr zu diesem Vorschlag der Grünen?
Mit besten Grüßen<br>
Josef Linsler <hr>
<br><br>
<hr>
Josef Linsler <hr>
<br><br>
<hr>