Hallo Ihr Lieben,
ich brauche mal wieder ein paar Tipps. Folgende Situation: KM hat nach mehrjähriger Trennung vom KV neuen Partner und ist zu ihm gezogen. KV hat sich jahrelang nicht um das Kind gekümmert und wollte auch nie das gemeinsame Sorgerecht. Wegen des neuen Freundes der KM dann doch... KV hat das Kind so lange bearbeitet und gegen den neuen Partner der Mutter aufgebracht, dass das 11jährige Kind entschieden hat, bei ihm bleiben zu wollen. Aufgrund des Umzugs der Mutter zu ihrem neuen Partner (eigentlich wollte sie ihren Sohn mitnehmen, aber KV hat alles daran gesetzt, dass das nicht passiert) und der Tatsache, dass sie bislang noch keine neue Arbeit an ihrem Wohnort gefunden hat, ist sie momentan arbeitslos und erwartet ein Einkommen von etwa 650,00 € vom Jobcenter. Dieses geringe Einkommen kommt zustande, weil sie bis knapp 1 Jahr vor ihrem Umzug wegen ihres Sohnes verkürzt gearbeitet hat. Damit liegt sie doch deutlich unter dem Selbstbehalt. Jedoch hat ihr neuer Partner ein Haus, indem sie jetzt gemeinsam leben und auch Einkommen.
Hat irgendwer von Euch Erfahrungen, inwieweit der notwendige Selbstbehalt gekürzt werden kann unter diesen Umständen?
Sie will ja zahlen, kann aber kaum mehr als 50,00 € abdrücken und das tut schon weh, so lange sie keinen Job hat.
Sie selbst ist niemals zum Jugendamt gegangen und hat, so lange ihr Sohn bei ihr lebte, niemals prüfen lassen, ob der Unterhalt, den der Vater zahlt, seinem Einkommen entspricht. Aber KV setzt sie jetzt unter Druck und will Kohle sehen.
Danke für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße aus dem Märchenwald
Gretel
ich brauche mal wieder ein paar Tipps. Folgende Situation: KM hat nach mehrjähriger Trennung vom KV neuen Partner und ist zu ihm gezogen. KV hat sich jahrelang nicht um das Kind gekümmert und wollte auch nie das gemeinsame Sorgerecht. Wegen des neuen Freundes der KM dann doch... KV hat das Kind so lange bearbeitet und gegen den neuen Partner der Mutter aufgebracht, dass das 11jährige Kind entschieden hat, bei ihm bleiben zu wollen. Aufgrund des Umzugs der Mutter zu ihrem neuen Partner (eigentlich wollte sie ihren Sohn mitnehmen, aber KV hat alles daran gesetzt, dass das nicht passiert) und der Tatsache, dass sie bislang noch keine neue Arbeit an ihrem Wohnort gefunden hat, ist sie momentan arbeitslos und erwartet ein Einkommen von etwa 650,00 € vom Jobcenter. Dieses geringe Einkommen kommt zustande, weil sie bis knapp 1 Jahr vor ihrem Umzug wegen ihres Sohnes verkürzt gearbeitet hat. Damit liegt sie doch deutlich unter dem Selbstbehalt. Jedoch hat ihr neuer Partner ein Haus, indem sie jetzt gemeinsam leben und auch Einkommen.
Hat irgendwer von Euch Erfahrungen, inwieweit der notwendige Selbstbehalt gekürzt werden kann unter diesen Umständen?
Sie will ja zahlen, kann aber kaum mehr als 50,00 € abdrücken und das tut schon weh, so lange sie keinen Job hat.
Sie selbst ist niemals zum Jugendamt gegangen und hat, so lange ihr Sohn bei ihr lebte, niemals prüfen lassen, ob der Unterhalt, den der Vater zahlt, seinem Einkommen entspricht. Aber KV setzt sie jetzt unter Druck und will Kohle sehen.
Danke für Eure Hilfe.
Freundliche Grüße aus dem Märchenwald
Gretel
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