Unterhalt bei BAB

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    • Unterhalt bei BAB

      Guten Abend,

      ich habe mal wieder eine Frage zum Thema Unterhalt.

      Meine Stieftochter (volljähig) war heute da und meinte Ihr BAB Bescheid ist da. Der Vater wäre verpflichtet 50,00 EUR monatlich zu zahlen. Da mußte ich erstmal überlegen, denn letztes Jahr wären es nur 29,00 EUR gewesen obwohl sich sein Einkommen nicht geändert hat.

      Folgende Fact´s mal: Mein Mann hat ein Einkommen von 1240,00 netto (Lohnzettel) - keine Unterhaltspflichtigen Kinder.

      Einkünfte der Tochter: 433,00 EUR Gehalt (2. LJ), 184,00 EUR Kindergeld, 188,00 EUR BAB - Miete 240,00 EUR.

      War da nicht irgendwas mit 670,00 EUR? Müßte nicht das Einkommen noch bereinigt werden ?

      Vielen Dank schonmal im vorraus.

      Liebe Grüße
      twe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Twe ()

    • Hallo Twe,
      die 670 € sind pauschal der Unterhalt für volljährige Unterhaltsberechtigte mit eigenem Haushalt. Wenn es sich bei den 433 € um das Nettogehalt handelt, dann sehe ich hier keine weitere Unterhaltsverpflichtung mehr für deinen Mann.
      Wenn ich die 90 € Ausbildungspauschale von dem Gesamteinkommen der Tochter abziehe, sind es immer noch 715 €. Ihr Bedarf ist damit gedeckt.
      Und was auf dem BAB-Bescheid steht, ist hier nicht relevant. Denn der liefert keine Unterhaltsberechnung.

      Twe schrieb:

      Müßte nicht das Einkommen noch bereinigt werden ?

      Ich nehme an, du sprichst vom Einkommen deines Mannes. Zunächst einmal ist es so, dass er gegenüber der volljährigen Tochter einen Selbsbehalt von 1200 € hat, über dem er ja nur knapp liegt. Wenn nun die 1240 noch gar nicht bereinigt sind (berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge usw.), dann ist es sowieso völlig unproblematisch, hier eine Unterhaltspflicht zu verneinen. Schon allein wenn ich pauschal 5% berufsbedingte Aufwendungen abziehe (hier 62 €) liegt dein Mann unter dem Selbstbehalt.
      Also ganz klar: Keine Unterhaltsverpflichtung.
      Gruß
      Kurt

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von kurtkurt ()

    • Hi TWE

      Davon ausgehend, dass die Tochter eine eigene Wohnung hat (also nicht mehr bei einem Elternteil lebt) steht ihr ein Unterhaltsanspruch von mtl. 670.- Euro zu.

      Anzurechnen ist BAB in voller Höhe, das KIndergeld ( welches an die Tochter ausgekehrt wird ) in voller Höhe, so wie das um 90.- bereinigte Einkommen der Tochter.

      670 - 184 - 188 - 343 = - 45

      Der Bedarf der Tochter ist sogar überdeckt. Es ist kein UH mehr zu zahlen.

      Es erübrigt sich somit eine Einkommensbereinigung beim Vater. Auch das Einkommen der Mutter ist unrelevant.

      Gruss

      Ein Dödel
    • Hallo,

      vielen lieben Dank für Eure Antworten.

      Genauso hatte ich es mir auch schon gedacht (zumal wir mal 4 Monate zusätzlich den vollen Unterhalt gezahlt hatten und das Kind mehr Geld hatte als mein Mann).

      Die Aussage kam heute von meiner Stieftochter. Auf dem BAB Bescheid steht, dass der Vater mit 50,- EUR unterhaltspflichtig wäre. Den würde Sie uns auch zur Verfügung stellen.

      Sicherlich wären wir auch bereit monatlich etwas dazuzugeben, aber unter den gegebenen Vorraussetzungen sind wir damit nicht einverstanden. Sie kann leider immer noch nicht mit Geld umgehen, leistet sich ein Auto und gibt Ihr Geld für andere unnötige Dinge aus - wo ich sage bitte erst denken ob ichs mir leisten kann und dann Geld ausgeben.

      Die Strategie war aber auch interessant (muss ich mal anmerken - ist nur nebensächlich) - wir hatten Ihr Geld für die Winterreifen geliehen - na das Geld kann Vati ja erstmal verrechnen :) Das sollte nämlich schon seit Januar zurückgezahlt werden und jeden Monat kommt was anderes dazwischen.

      Ein Einspruch Ihrerseits bei der BAB Stelle lohnt sich aber nicht, oder ?
      Muß mann eigentlich BAB zurückzahlen ?

      Liebe Grüße
      twe

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Twe ()

    • Hallo Twe,

      Twe schrieb:

      Auf dem BAB Bescheid steht, dass der Vater mit 50,- EUR unterhaltspflichtig wäre. Den würde Sie uns auch zur Verfügung stellen.

      Das liegt daran, dass der Bedarf beim BAB anders ermittelt wird als im Unterhaltsrecht. Unterhaltsrechtlich gelten aber die 670 € und nur das ist für deinen Mann hier relevant.

      Twe schrieb:

      Muß mann eigentlich BAB zurückzahlen ?

      Nein, im Gegensatz zum Bafög ist das ein voller Zuschuss.

      Twe schrieb:

      Ein Einspruch Ihrerseits bei der BAB Stelle lohnt sich aber nicht, oder ?

      Wie meinst du das? Einspruch wogegen? Und warum?
      Gruß
      Kurt
    • Hallo Kurt,

      ich meinte so nach der Art : ich widerspreche da mein Vater unter dem Selbstbehalt liegt. Wie gesagt ich habe Bedenken, dass wir doch irgendwie zahlen müssen.

      Morgen bekomme ich eine Kopie vom Bescheid.


      Eigentlich ist ja alles klar für uns, da es aber in der Vergangenheit häufig anders liegt bin ich was den Unterhalt betrifft eher Pessimist ;(

      Ich kläre euch aber über den Werdegang auf.

      Liebe Grüße
      Twe
    • Hallo Twe,

      Twe schrieb:

      ich meinte so nach der Art : ich widerspreche da mein Vater unter dem Selbstbehalt liegt. Wie gesagt ich habe Bedenken, dass wir doch irgendwie zahlen müssen.

      Das macht so überhaupt keinen Sinn, denn Unterhaltsrecht und Sozialrecht sind zwei verschiedene Dinge, d.h. man kann nicht unterhaltsrechtlich (Selbstbehalt) argumentieren, wenn es um eine BAB-Berechnung geht (Dort rechnet man mit Freibeträgen, nicht mit dem Selbstbehalt).
      Und nochmal, unterhaltsrechtlich ist der Bedarf der Tochter bei weitem gedeckt.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo,

      gestern hatten wir wieder einmal Besuch. Und prompt kam wieder die Frage wo bleiben meine 50 EUR. Wir haben wieder begründet abgelehnt.

      Jedenfalls wurde uns jetzt mit Anwalt gedroht. Ich denke auch das da was kommen wird, da Sie gerne mal vergisst ein paar Einnahmen anzugeben. Uns erzählt Sie ja dass Sie nur Lohn und BAB hat.

      Da warten wir mal auf Post ?(

      Liebe Grüße
      twe
    • Hallo Twe,

      Twe schrieb:

      Jedenfalls wurde uns jetzt mit Anwalt gedroht. Ich denke auch das da was kommen wird,

      Was soll groß kommen? Ist auch vielleicht gar nicht schlecht, wenn sie zum Anwalt rennt. Erstens kostet der Geld und zweitens wird er ihr auch erzählen, dass ihr Bedarf gedeckt ist. Das kann ja dann mal durchaus eine heilsame Erfahrung sein, die wohl auch nötig bei ihr ist.
      Gruß
      Kurt
    • Ein nettes Hallo mal wieder in die Runde,

      Ich muss meinen alten Post mal wieder rausholen.

      Wie ging's weiter: eigentlich traurig muss man sagen. Nachdem meine Stieftochter noch einmal persönlich bei ihrem Vater war und er sie vor die Wahl stellte entweder 50 EUR im Monat oder weiter Übernahme der Kosten für anfallende Arbeiten am Auto war kurzfristig Ruhe, kurzfristig weil uns danach Nachrichten erhalten in dem Sinne " wir haben keine Anstand da wir sie nicht unterstützen, wir wohnen in einem Haus haben jeder ein Auto und ein Motorrad ...." Das wir innerhalb von 6 Monaten ca 1000 EUR in ihr Auto gesteckt haben, davon keine Rede, aber egal.

      Wir haben sie auch einmal gesehen aber sie hatte nicht einmal den Anstand guten Tag zu sagen.

      So gestern kam wieder ein Brief. Jetzt wird nur noch in der Sie Form kommuniziert. Sie fordert nun den Unterhalt der letzten 2 Jahre ein. Sollte nicht binnen einer Woche ein zahlungsvorschlag unsererseits eintreffen geht Sie zum Familiengericht. Ok alles gut, wir wissen ja bescheid aber jetzt meine Frage : wer kommt für unsere evtl. Anwaltskosten auf ? Wenn es vor Gericht geht - wer zahlt die Kosten ?

      PKH bekommen wir nicht, da wir Rücklagen für den Hauskredit gebildet haben.

      Lg twe
    • Hallo TWE,

      habe mir den Thread noch mal kurz durch gelesen.

      ich würde da nichts machen. Die Tochter ist im Familienrecht völlig unwissend.

      Soll sie doch das Familiengericht anrufen. Die Kosten eines Rechtsstreits trägt der Unterliegende. Hier wohl die Tochter.

      Da die Tochter wohl wenig leistungsfähig sein wird, die Kosten beider Seiten zu tragen, bleibt es zunächst mal an euch hängen. Ihr bekommt dass einen Kostenentscheid/Titel und könnt die Kosten bei der Tochter vollstrecken lassen, wenn sie denn mal leistungsfähig ist.

      LG chico
    • Hallo TWE,

      ich würde an Stelle Deines mannes erst einmal abwarten, ob das Familiengericht seiner Tochter verfahrenskostenhilfe bewilligt oder nicht. Im Rahmen des Verfahrenskoostenhilfeverfahrens prüft das Familiengericht die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung.Wenn sie in jenem Verfahren wahrheitsgemäß vortragt, wird sie mangels Erfolgsaussicht keine Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen. Dann bliebe ihr nur die Möglichkiet, das Prozeßverfahren auf eigene Kosten zu führen. Davon wird sie dann sicherlich keinen Gebrauch machen.

      Erst wenn sie wider Erwarten doch Verfahrenskostenhilfe bewilligt und einen Rechtsanwalt beigeordnet bekommen sollte, sollte Dein Mann einen Rechtsanwalt beauftragen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Prinzip
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