Berufsunfähigkeitsrente auch im Versorgungsausgleich?

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    • Berufsunfähigkeitsrente auch im Versorgungsausgleich?

      Hallo beisammen,

      Beim Duchblättern der Foreneinträge ist mir eine ältere Anfrage zur Unallrente aufgefallen.

      In dem Zusammenhang fällt mir meine eigene (private und kleine) Berufsunfähigkeitsrente und die (staatliche) Erwerbsunfähigkeitsrente ein, die mir drohen könnten, wenn meine Behindung voranschreitet - derzeit tut sie das zum Glück nicht. Aber wenn der Fall eintreten sollte, müsste ich dann beides für die Zeit der Ehejahre-Einzahlungen zur Hälfte abtreten?

      (Ausbruch der Multiplen Sklerose und kaputte Ehe könnten so einen (Noch)-Gutverdiener zum Sozialfall katpultieren).

      Schon der Gedanke, dass jemand anderes an der eigenen beschissenen Situation noch profitiert, sträubt mir sämtliche Nackenhaare auf....

      Gibt es so etwa wie eine Versorgungsausgleichs-Verzichtvereinbarung für solche Fällle und wenn ja, wie heißt das juristisch dann?

      Danke für Antwort,

      Manfred.
    • Ups, schon wieder fehlgetppt, sorry für den Datenmüll. Jetzt wirklich...

      Hallo Edy,

      ob meine Frau dem zustimmen würde, glaube ich nicht, aber einen Versuch ist es wert.
      Ich versuche noch, einen fairen außergerichtlichen Vergleich aushandeln zu können.

      Zu meinem Rentenalter sind es noch 18 Jahre - ich gehöre zu den ersten Jahrgängen, die mit 67 erst in Rente gehen dürfen.
      Bei mir wird es aber wohl eher die Erwerbsunfähigkeitsrente betreffen, denn ich glaube nicht, dass man die MS zum Stillstand bringen kann.
      (und dann keine Pflege bezahlen zu können, dürfte ekelhaft werden).

      Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, gibt es keinen juristischen Begriff zur "Deaktivierung" des Versorgungsausgleichs.
      Aber ich sah mal einen Eintrag mit einber Bezeichnung für eine Vereinbarung, mit der man auf weitere Ansprüche gegeneinander verichtet. Wie heißt denn die?

      Gruß, Manfred.
    • Hallo,

      ManfredKohlen schrieb:


      Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere, gibt es keinen juristischen Begriff zur "Deaktivierung" des Versorgungsausgleichs.
      Aber ich sah mal einen Eintrag mit einber Bezeichnung für eine Vereinbarung, mit der man auf weitere Ansprüche gegeneinander verichtet. Wie heißt denn die?

      Gruß, Manfred.
      In gewissen Fällen kann man auf den Versorgungsausgleich verzichten, Das nennt sich einfach "Verzicht auf den Versorgungsausgleich".

      google mal danach.

      ISUV hat auch ein Merblatt zum Versorgungsausgleich .

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      die Ex-Frau muss diesem Sachverhalt zustimmen. Doch in der Regel kann man davon ausgehen, dass dies nicht der Fall sein wird.
      In einigen wenigen Fällen kann daher eine Vereinbarung mit der einem privatem Anbieter getroffen werden.
      Auch bei diesen Erkrankungen kann der Versicherte eine Police erhalten, damit halt nicht der finanzielle Ruin kommt.

      Hallo Kelly. Forenregeln gelesen? Warum setzt du dann einen Werbelink? ( den ich gelöscht habe,Edy).


      Es ist nicht schön zu hören, dass ach Du von der MS betroffen bist. Viele Arbeitnehmer überschätzen die Leistungen der Erwerbsminderungsrente. Sie ist an viele Bedingungen geknüpft.
      Der Bezieher kann zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr nachgehen, doch wird ausführlich geprüft, ob nicht andere Tätigkeiten in Frage kommen. Diese muss der Antragsteller Folge leisten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Da muss ich wohl klein beigeben...

      Danke für die vielen Tipps... mal sehen, ob ich noch genügend Drchhaltevermögen habe vor dem nächsten Nervenzusamenbruch, den diese Frau verursacht.

      Tja, und bei der Erwerbsminderugsrente weiß ich leider genau, dass sie mich ruinieren wird - selsbst bei voller Erwerbsunfähigkeit hätte ich weniger als ein Drittel von dem, was ich jetzt verdiene und dürfte dann nichts hinzuverdienen. Und von dem bisschen, das bleibt, kriegt die Frau noch was. Kurzum: Der vorherige Gutverdiener wird wohl durch die Scheidung zum Sozialfall. Wäre ja nicht der erste Fall, seufz.

      Das mit dem Versorgungsausgleich spielt dann wohl auch keine Rolle mehr...

      Hauptsache, dem Knd geht's gut, die Eltern sind nicht so wichtig. Muss ich also noch mit dem Jugendamt nach Auswegen suchen - wenn sich da jemand zuständig fühlt (de Eindruck hatte ich beim ersten Anruf leider nicht).

      Gruß, Manfred.
    • Hallo Manfred Kohlen,

      soweit ich das weis ist das mit EU-Rente ja auch Alters und Gehaltsabhängig. Da Du schreibst, das Du mit 67 erst in die Vollrente gehen kannst, trifft Dich die Gesetzgebung leider sehr hart. Die Zuverdienstgrenzen sind sehr gering, hängen vom Alter ab. Es gibt da nur die volle und die halbe Teilerwerbs/EU-rente. Die neuen EU-Gesetzte sind leider derart gestrickt, das es ausreicht, wenn Du eine bestimmte Tätigkeit machen könntest z.B. Pförtner oder Telefonist (Sitzend). Entscheiden ist, das es eine bestimmte Anzahl an Jobs in deutschland davon gibt. Ich glaube es waren 300-400 Stellen. Es ist jedoch nicht entscheidend, das es hiervon im Moment keine aktuell freien Stellen oder überhaupt welche in Deiner Gegend hiervon gibt. Du darfst zwar hinzuverdienen, aber bei der Voll-EU-Rente muß das dann am Tag unter 3 Stunden, also 2:59 liegen. Und wenn Du Dir einmal eine MInute länger arbeitest, hast Du bewiesen, das Du länger bzw. gleich 3 Std. arbeiten kannst und somit den Anspruch verloren. Der Stundenlohn ist da dann bis zur maximalen Hinzuverdienstgerenze unerheblich. Lass Dich da mal von einem offiziellen R+V Rentenberater beraten und spiele so was wäre wenn-Szenarien durch. Wenn das Trennungsjahr noch nicht vorbei ist und Du in Rente bist, dann wird kein Versorgungsausgleich ausgeführt, das Du dann ja bereits Rentner bist. Ich denke, das Du da einiges Aufgrund Deines "Schlechten Gesundheitszustands" durchaus machen könntest. Übrigens, ist die Ehe- bzw. Exehefrau in manchen Fällen auch zum Unterhalt verpflichtet, auchg nach der Scheidung. Das könnte doch in Deinem Fall zutreffen? Also aus Deiner Sicht keinesfalls auf Unterhalt für die Zukunft verzichten...

      Gruß Ephesusu
    • Fortsetzung der Uralt-Diskussion

      Ach, es ist schon schön, dass man hier so viel Theoretisches besprechen kann. Aber in der Praxis läuft leider alles den schlechtestmöglichen Weg.
      Alle schönen Verzichtstheorien fallen weg.

      Ich habe nun doch die Versorgungsausgleichsformulare des Amtsgerichts ausgefüllt und es sieht so aus, als ob meine Ex dann am Ende mehr Rente bekommt als ich, obweohl sie nur ein Zentel der Zeit selbst gerbeitet hat. Die Kindererziehungszeit bekommt sdie natürlich auch aufaddiert. Sicher war das viel wert, das bezweifle ich nicht. Dass der Papa miterzogen hat, will die Mama ja nicht einsehen und Rchter dann wohl auch nicht.

      Nachdem ein Verzicht auf Versorgungsausgleich nicht stattfindet, wird so etwas mit Zugewinn vermutlich auch nicht passieren.
      Befürchtung: Die Mama wird reich, der Papa zum Sozialfall. Papa wird erwerbsunfhig, Mama kassiert die EU-Rente.
      Alles mit Unterstützung von Gesetzen, Anwälten und Richtern.

      Aber wir finden ja immer einen Schuldigen: "Die Gesellschaft"!
      ("Und hiermit verurteile ich die Menscheit zu lebenslangem Schamgefühl" oder so)
    • Hallo,

      ManfredKohlen schrieb:

      Ich habe nun doch die Versorgungsausgleichsformulare des Amtsgerichts ausgefüllt und es sieht so aus, als ob meine Ex dann am Ende mehr Rente bekommt als ich
      Warum glaubst du das?

      ManfredKohlen schrieb:

      Die Kindererziehungszeit bekommt sdie natürlich auch aufaddiert.
      -Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehe erworbenen Rentenpunkte je zur Hälfte geteilt.

      D.h. du bekommst die Hälfte ihrer Punkte ( auch die der Erziehungszeiten) und sie bekommt die Hälfte deiner Punkte.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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