Hallo Zusammen,
ich bin nun neu hier und fange mit einer kleinen Frage an.
Sachverhalt:
Trennung (d.h. mein Auszug aus der Ehe-Wohnung) war ca. am 28.05.2013. Die Anwältin meiner Frau hat mir ein Schreiben (mit dem Datum 22.05.2013 auf dem Papier) geschickt in dem Sie die Trennung erklärt und Unterhalt fordert. Sie hat hier auch schon erklären lassen das Sie die Scheidung einreicht.
Frage 1:
Wann gilt das Schreiben als zugestellt ? (Da es weder per Einschreiben verschickt wurde , noch mir persönlich übergeben...) Denn durch den Umzug habe ich es nicht (direkt) erhalten.....möglicherweise war es in einem "Haufen" den meine Frau mir (..über meine Mutter) zukommen hat lassen, den ich aber erst im Juni bekommen/gesehen habe.
Frage 2:
Da ich ab Mai (sofern mir das Schreiben im Mai auch wirklich als zugestellt gewertet werden kann) bereits Unterhalt zahle, stellt sich hier natürlich die Frage wie lange ich Trennungsunterhalt zahlen muss? Bis zum Mai 2014? Dann wären dass ja 13 Monate! Oder Ist die Trennung als mind. 1 Jahr definiert, bevor man geschieden werden kann und der Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung fällig? Dann stellt sich die Frage, ob im Monat der Scheidung schon der nacheheliche Unterhalt gilt.
Grüße und Danke schon mal...
Geldverlust
ich bin nun neu hier und fange mit einer kleinen Frage an.
Sachverhalt:
Trennung (d.h. mein Auszug aus der Ehe-Wohnung) war ca. am 28.05.2013. Die Anwältin meiner Frau hat mir ein Schreiben (mit dem Datum 22.05.2013 auf dem Papier) geschickt in dem Sie die Trennung erklärt und Unterhalt fordert. Sie hat hier auch schon erklären lassen das Sie die Scheidung einreicht.
Frage 1:
Wann gilt das Schreiben als zugestellt ? (Da es weder per Einschreiben verschickt wurde , noch mir persönlich übergeben...) Denn durch den Umzug habe ich es nicht (direkt) erhalten.....möglicherweise war es in einem "Haufen" den meine Frau mir (..über meine Mutter) zukommen hat lassen, den ich aber erst im Juni bekommen/gesehen habe.
Frage 2:
Da ich ab Mai (sofern mir das Schreiben im Mai auch wirklich als zugestellt gewertet werden kann) bereits Unterhalt zahle, stellt sich hier natürlich die Frage wie lange ich Trennungsunterhalt zahlen muss? Bis zum Mai 2014? Dann wären dass ja 13 Monate! Oder Ist die Trennung als mind. 1 Jahr definiert, bevor man geschieden werden kann und der Trennungsunterhalt wird bis zur Scheidung fällig? Dann stellt sich die Frage, ob im Monat der Scheidung schon der nacheheliche Unterhalt gilt.
Grüße und Danke schon mal...
Geldverlust