Hallo zusammen,
je mehr man über Dinge nachdenkt, umso komplizierter erscheinen sie....
Folgendes ist mir nicht ganz klar:
1. Wie hoch ist der Unterhalts-Anspruch der "Zweitfrau"? (Süddeutsche Leitlinien) Hat sie immer einen Anspruch, solange sie (erheblich) weniger verdient als der Mann (Stichwort Familieneinkommen), oder muss sie ein bestimmtes Einkommen unterschreiten, um unterhaltsberechtigt zu sein? Wenn ja, wo liegt die Grenze? Und gilt hier das bereinigte Netto oder das "ausgezahlte"?
2. Ist ein Mehrbedarf eines privilegiert volljährigen Kindes (so er denn durchgesetzt würde) aufgrund des Ranges gewichtiger als der "normale" U-Anspruch der Zweitfrau?
3. "Bereinigt" ein Mehrbedarf das Einkommen? Ist vielleicht eine blöde Frage, bilde mir aber ein, das irgendwo gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.
4. Wenn der Berechtigte oder der andere Elternteil nach der Ermittlung der Höhe des KU zusätzliche Einkünfte erzielt, muss ich dann darüber infomiert werden, oder darf die andere Seite das verschweigen, solange ich nicht danach frage?
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere ein paar Hinweise geben. Dafür vorab schon mal vielen Dank!
Gruß,
Hochtief
je mehr man über Dinge nachdenkt, umso komplizierter erscheinen sie....
Folgendes ist mir nicht ganz klar:
1. Wie hoch ist der Unterhalts-Anspruch der "Zweitfrau"? (Süddeutsche Leitlinien) Hat sie immer einen Anspruch, solange sie (erheblich) weniger verdient als der Mann (Stichwort Familieneinkommen), oder muss sie ein bestimmtes Einkommen unterschreiten, um unterhaltsberechtigt zu sein? Wenn ja, wo liegt die Grenze? Und gilt hier das bereinigte Netto oder das "ausgezahlte"?
2. Ist ein Mehrbedarf eines privilegiert volljährigen Kindes (so er denn durchgesetzt würde) aufgrund des Ranges gewichtiger als der "normale" U-Anspruch der Zweitfrau?
3. "Bereinigt" ein Mehrbedarf das Einkommen? Ist vielleicht eine blöde Frage, bilde mir aber ein, das irgendwo gelesen zu haben, finde es aber nicht mehr.
4. Wenn der Berechtigte oder der andere Elternteil nach der Ermittlung der Höhe des KU zusätzliche Einkünfte erzielt, muss ich dann darüber infomiert werden, oder darf die andere Seite das verschweigen, solange ich nicht danach frage?
Vielleicht kann mir ja der ein oder andere ein paar Hinweise geben. Dafür vorab schon mal vielen Dank!
Gruß,
Hochtief