Berechnung von KU (privilegiert volljährig)

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Pigtail schrieb:

      Sag mal, ist inzwischen der bis zur Volljährigkeit befristete Titel ausgelaufen? Läuft die Klage schon vor Gericht? Wieviel Unterhalt zahlst Du bis zum Urteil? Hast du rechtzeitig einen Teil der Forderung in Form eines neuen Titels anerkannt, um die Kosten zu senken? Wenn ja, beim Jugendamt? Hat eine SB wieder eine Befristung von sich aus empfohlen?


      Hallo PIgtail,

      der Titel war zum Glück befristet, die Neuberechnung relativ problemlos geklärt. Der Gegenanwalt forderte eine erneute Titulierung und hat von sich aus eine Befristung bis zum Abitur vorgeschlagen. Da damit aber die Privilegierung endet (auch aufgrund des Alters), hätte ich eine Befristung über den Schulabschluss hinaus ohnehin nicht akzeptiert. Ja, ich war zur Titulierung beim JA, das mir auch noch einmal bestätigte, dass das JA nur das tituliere, was ich wolle ("auf eigene Gefahr", sozusagen).
      Bis zur Klärung des neuen Unterhalts habe ich den "alten" weiterbezahlt mit der ausdrücklichen "Erlaubnis" von Tochter und RA, evtl. überzahlten Unterhalt verrechnen zu dürfen, was ich dann auch tat.

      Es geht seitdem "nur" um den Mehrbedarf, Schriftwechsel von Anwalt zu Anwalt seit mehreren Monaten. Klage wurde trotz Androhung bisher nicht eingereicht. Werde berichten, sobald es etwas Neues gibt.

      Gruß, HT
    • Hey Hochtief,

      was macht eigentlich die Mutter? Wovon lebt sie? Ist sie verheiratet? Hat sie weitere Kinder? Wurde sie von deinen Anwälten noch nicht aufgefordert, Auskunft zu erteilen?

      Ein Urteil zum Mehrbedarf habe ich gefunden, was für dich von Interesse sein könnte:

      rechtplus.de/urteile/urteile_aktuell.php?urt=u13_937.php
      jurion.de/de/document/show/0:3551253,0/

      Der 2. Link nennt weitere Fundstellen, falls der Volltext gewünscht wird.

      Aber eines möchte ich dir nach wie vor ankreiden. Du gönnst dir bereits außergerichtlich den 2. Anwalt, bei der Tochter bemängelst du, daß sie von vornherein einen Anwalt beauftragt hat. Woher weist du denn, daß sie nicht vorher zur Beratung im Jugendamt war? Vielleicht wurde ihr ja dort empfohlen einen Anwalt aufzusuchen. Der Fall ist nämlich nicht so einfach und dann passen sie im Jugendamt auch.

      Viel Glück

      Pigtail
    • Hallo Pigtail,

      Danke für die Links!

      Ich "gönne" mir den Anwalt nicht, sondern ich habe mich durch die Androhung des Gegenanwalts, vor Gericht zu ziehen, wenn ich die Forderungen nicht umgehend akzeptiere, dazu genötigt gefühlt. Der "2." ist es deshalb, weil der vorherige, der uns bzgl. der (Falsch-)Berechnungen durch das JA damals beraten hat, letztlich zu teuer geworden wäre (arbeitet nur auf Honorarbasis, nicht nach Streitwert). Wäre das JA das Ganze angemessen und sachlich richtig angegangen, hätte ich mir auch den ersten Anwalt sparen können.....

      Sie hätte den Unterhalt problemlos beim JA berechnen lassen können. Dieses Thema war nie strittig. Sie wusste auch, dass ich diesen gar nicht in Frage stelle. Warum also ein RA?

      Was den Mehrbedarf betrifft, so wurde ich nie gefragt, ob ich bereit wäre, die Kosten für eine Privatschule zu tragen oder zumindest zu unterstützen. Ich wurde lediglich über den Besuch der Schule informiert. Auf Nachfragen meinerseits wurde gar nicht reagiert. Irgendwann kam dann Post vom RA mit der Forderung, die kompletten Kosten zu übernehmen, einschließlich diverser Lügen, die den Bedarf angeblich begründen. Ich finde dieses Vorgehen unmöglich, und selbst wenn ich das Doppelte verdienen würde, ist das einfach keine Art, über das Einkommen eines anderen ungefragt (und letztlich ohne Grund!) verfügen zu wollen.

      Ich weiß von der (ehemaligen) SB, dass die Mutter beim JA war. Aber was man ihr dort gesagt hat, hat ihr offenbar nicht gefallen.

      Die Mutter ist erwerbsunfähig.

      Gruß, HT
    • Hochtief schrieb:

      Sie hätte den Unterhalt problemlos beim JA berechnen lassen können. Dieses Thema war nie strittig. Sie wusste auch, dass ich diesen gar nicht in Frage stelle. Warum also ein RA?

      Weil sie den Unterhalt zusammen mit dem Mehrbedarf geltend machen will.

      Hochtief schrieb:

      Was den Mehrbedarf betrifft, so wurde ich nie gefragt, ob ich bereit wäre, die Kosten für eine Privatschule zu tragen oder zumindest zu unterstützen. Ich wurde lediglich über den Besuch der Schule informiert. Auf Nachfragen meinerseits wurde gar nicht reagiert. Irgendwann kam dann Post vom RA mit der Forderung, die kompletten Kosten zu übernehmen, einschließlich diverser Lügen, die den Bedarf angeblich begründen. Ich finde dieses Vorgehen unmöglich, und selbst wenn ich das Doppelte verdienen würde, ist das einfach keine Art, über das Einkommen eines anderen ungefragt (und letztlich ohne Grund!) verfügen zu wollen.

      Du mußt dich damit abfinden, daß du zur schulischen und beruflichen Ausbildung der Tochter auch in Zukunft lediglich informiert wirst.

      Hochtief schrieb:

      Ich weiß von der (ehemaligen) SB, dass die Mutter beim JA war. Aber was man ihr dort gesagt hat, hat ihr offenbar nicht gefallen.

      Das hat man dir dort erzählt? Unterliegt das nicht dem Datenschutz? Du hattest doch auch gar keinen Anspruch auf Beratung im JA! War deine Frau beim Gespräch dabei?

      Hochtief schrieb:

      Ich "gönne" mir den Anwalt nicht, sondern ich habe mich durch die Androhung des Gegenanwalts, vor Gericht zu ziehen, wenn ich die Forderungen nicht umgehend akzeptiere, dazu genötigt gefühlt. Der "2." ist es deshalb, weil der vorherige, der uns bzgl. der (Falsch-)Berechnungen durch das JA damals beraten hat, letztlich zu teuer geworden wäre (arbeitet nur auf Honorarbasis, nicht nach Streitwert). Wäre das JA das Ganze angemessen und sachlich richtig angegangen, hätte ich mir auch den ersten Anwalt sparen können.....

      Du hast also auch irgendeine Information von der SB im JA, daß der Mutter dort von der Geltendmachung des Mehrbedarfs abgeraten wurde? Oder so ähnlich?
    • Hallo Pigtail,

      macht man den Unterhalt und den "Mehrbedarf" auf einmal geltend, erhöht das den Streitwert und damit alle Kosten. Nachvollziehen kann ich das nicht.

      Dass ich mich "damit abfinden" muss, auch künftig "nur informiert" zu werden, ist laut meinem RA nicht richtig. Die volljährige Tochter ist gehalten, ihre Ausbildung mit den Eltern abzusprechen, wenn diese sie finanzieren sollen. Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist sogar im BGB verankert.

      Rein menschlich betrachtet, benötige ich dafür aber kein BGB. Ich bestelle nicht einfach etwas und schicke dann jemand anderem die Rechnung, und ist dieser dann irritiert bis verärgert, "erpresse" ich ihn auch nicht emotional. Aber, wie gesagt, das ist meine persönliche Meinung, die man nicht teilen muss.

      Dass ich weiß, dass die KM beim JA war, stellt kein Datenschutzproblem dar, zumal ich von ihr selbst wusste, dass sie das vorhatte. Ich weiß ja nicht, worüber gesprochen wurde. Dass ihr das Ergebnis wohl nicht gefallen hat, ist meine Interpretation der Ereignisse.

      Ich bin noch immer der Ansicht, dass man zuerst mit demjenigen sprechen sollte, den es direkt betrifft, der es am Ende zahlen soll, also mit mir; wenn dies zu nichts geführt hätte, hätte sie ein moderiertes Gespräch beim JA anstreben können, und wenn auch das nicht zum gewünschten Ergebnis führt, hätte sie sich immer noch an einen RA wenden können. Wenn man dort dann erfährt, dass man eigentlich keine gewichtigen Gründe anführen kann, hätte man das Ganze auch akzeptieren können, anstatt damit anzufangen, willenlos Dinge zu behaupten, die sich als falsch herausstellen. Aber auch das ist meine persönliche Meinung.

      Pigtail schrieb:

      Du hast also auch irgendeine Information von der SB im JA, daß der Mutter dort von der Geltendmachung des Mehrbedarfs abgeraten wurde? Oder so ähnlich?


      Was hat diese Frage mit der zitierten Textstelle zu tun?

      Auf mich wirkst du erneut sehr aggressiv.

      HT
    • Hochtief schrieb:

      Ich "gönne" mir den Anwalt nicht, sondern ich habe mich durch die Androhung des Gegenanwalts, vor Gericht zu ziehen, wenn ich die Forderungen nicht umgehend akzeptiere, dazu genötigt gefühlt. Der "2." ist es deshalb, weil der vorherige, der uns bzgl. der (Falsch-)Berechnungen durch das JA damals beraten hat, letztlich zu teuer geworden wäre (arbeitet nur auf Honorarbasis, nicht nach Streitwert). Wäre das JA das Ganze angemessen und sachlich richtig angegangen, hätte ich mir auch den ersten Anwalt sparen können.....
      Hierzu hab ich noch eine Nachfrage.

      Du zahltest den 1. Anwalt auf Honorarbasis (m.E. sehr teuer). Der hat dich bzgl. (Falsch-)Berechnungen des JA beraten. Bisher bin ich davon ausgegangen, das JA hätte ab Volljährigkeit gar nicht mehr berechnet, denn die Tochter ist doch gleich zum RA gegangen. Oder wann hat das JA was falsch berechnet? Klär doch bitte einfach mal auf, dann versteht man das auch gleich richtig.
    • Hallo Pigtail,

      eine Erstberatung kostet im Prinzip überall das Gleiche. Erst "danach" wird die Frage interessant, ob Honorar oder Streitwert die Grundlage sind.

      Das JA war bis zur Volljährigkeit Beistand und hat in dieser Funktion die Berechnungen des KU durchgeführt. Eine der SB war der "Anlass", sich intensiver mit der Materie zu befassen und das Gesagte und Berechnete in Frage zu stellen. Da man nicht alles "ergoogeln" kann, habe ich damals einen RA hinzugezogen.
      Diesen hätte ich auch jetzt wieder verpflichten können, aber dies wäre zu teuer geworden.

      Ich "gönne" mir die RA also nicht, sondern setze mich mit ihnen gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr.

      Noch immer finde ich deinen Ton unfreundlich.

      Gruß, HT
    • Hochtief schrieb:

      Das JA war bis zur Volljährigkeit Beistand und hat in dieser Funktion die Berechnungen des KU durchgeführt. Eine der SB war der "Anlass", sich intensiver mit der Materie zu befassen und das Gesagte und Berechnete in Frage zu stellen. Da man nicht alles "ergoogeln" kann, habe ich damals einen RA hinzugezogen.
      Kann ich jetzt davon ausgehen, daß sich die Falschberechnung des (einen) Beistands auf den Kindesunterhalt im Zeitraum der Minderjährigkeit des Kindes bezog oder wurde doch schon der Volljährigenunterhalt (falsch) berechnet?

      Hochtief schrieb:

      Ich "gönne" mir die RA also nicht, sondern setze mich mit ihnen gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr.
      Ich gebe zu, das "Gönnen" könnte schon etwas provokativ auf dich gewirkt haben...

      Hochtief schrieb:

      Noch immer finde ich deinen Ton unfreundlich.
      Warum? Nur weil ich annehme und dich auch frage, ob du Kenntnis davon hast, daß der Mutter im JA von der Geltendmachung des Mehrbedarfs abgeraten wurde?

      Warum hast du eigentlich vorher im Forum nie erwähnt, daß die Mutter zur Beratung im JA war? Das war doch eine Beratung zum Volljährigenunterhalt, oder nicht?
    • Hochtief schrieb:

      macht man den Unterhalt und den "Mehrbedarf" auf einmal geltend, erhöht das den Streitwert und damit alle Kosten. Nachvollziehen kann ich das nicht.
      Selbstverständlich erhöht es den Streitwert, wenn Unterhalt und Mehrbedarf zusammen geltend gemacht werden statt "nur" Unterhalt.

      Aber wenn Unterhalt und Mehrbedarf einzeln geltend gemacht werden (sofern das überhaupt sinnvoll ist), würden die Gesamtkosten noch höher sein.
    • Hallo Pigtail,

      Im Grunde geht es hier um sachliche Fragen.

      In einem Forum kann natürlich jeder User auch mal seine moralischen Bedenken äußern.

      Ich bin der Meinung aber auch hier gibt es eine "Schmerzgrenze".

      HT + Kurt haben schon "bemängelt" das diese "Schmerzgrenze" schon überschritten sein könnte. (aggressiver Ton)



      Das scheint dich aber nicht zu interessieren?

      Du bist wohl der Meinung, nur dass was von dir kommt ist das "einzig richtige" ?

      Warum findest du dich nicht damit ab, das andere User, andere Erfahrungen gemacht haben? oder auch andere Meinungen vertreten?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Pigtail
      deine letzten Äußerungen gegenüber Hochtief, das geht so einfach nicht.
      Du wurdest von Hochtief und von mir nun mehrfach auf dein unpassendes Diskussionsverhalten hingewiesen, was du, von einem ironischen Seitenhieb abgesehen, einfach ignorierst. Stattdessen verhältst du dich in deinen beiden letzten Postings, ohne die Höflichkeit und den Respekt wenigstens in der äußeren Form beizubehalten, wie ein Anwalt in einer billigen amerikanischen Serie und versuchst auch noch Hochtief ins Kreuzverhör zu nehmen.
      Unterlasse so etwas das bitte in Zukunft.
      Gruß
      Kurt
    • Hallo PIgtail,

      der erste RA wurde von mir bereits vor einigen Jahren konsultiert, noch zu Zeiten der Minderjährigkeit, weil die SB des JA Dinge falsch behauptet und berechnet hatte. Der Volljährigenunterhalt wurde nie vom JA berechnet. Meine Tochter war nie beim JA, um sich dort beraten zu lassen, sondern hat gleich alles in die Hände eines RA gegeben. Beides habe ich bereits mehrfach geschrieben. Dass die Kindsmutter kurz vor der Volljährigkeit des Kindes noch einmal beim JA war, ändert nichts an der Sachlage,; auch weiß ich nicht, worüber dort gesprochen wurde oder worum es überhaupt ging. Auch dies habe ich bereits geschrieben. Ich kann also nicht sagen, ob man der Mutter von der Geltendmachung des Mehrbedarfs abgeraten hat etc.

      Ich finde deinen Umgangston insgesamt sehr "gereizt" und beende deshalb hiermit unsere Kommunikation.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()

    • Hochtief schrieb:

      Meine Tochter war nie beim JA, um sich dort beraten zu lassen, sondern hat gleich alles in die Hände eines RA gegeben. Beides habe ich bereits mehrfach geschrieben. Dass die Kindsmutter kurz vor der Volljährigkeit des Kindes noch einmal beim JA war, ändert nichts an der Sachlage,
      Nein, es ändert tatsächlich nichts an der Sachlage. Aber wenn die Mutter sich in oder nach diesem (letzten) Gespräch im Jugendamt (sie kann ja nur beim Beistand des Kindes gewesen sein) dazu entschieden hat, die Tochter dahingehend zu beeinflussen, nach Beendigung der Beistandschaft sofort an eine Anwältin zu wenden und nicht ab Volljährigkeit vom Jugendamt beraten zu lassen, dann kann ich dies doch weder Mutter noch Tochter ankreiden. Die Tochter hat das Recht auf einen Rechtsbeistand. Sie muß doch diesen auch für all das selbst bezahlen, was dieser vor Gericht zu "Unrecht" von Hochtief verlangen sollte. Hochtief wird - im Falle einer Verurteilung - die gegnerische Anwältin für das bezahlen müssen, was diese "Zu Recht" verlangt, aber nicht freiwillig von Hochtief erhalten hat.

      Aber nun gut, belassen wir es dabei. Ich werde ihn nicht weiter "befragen".

      Viel Glück

      Pigtail
    • Benutzer online 1

      1 Besucher