"Gemeinsamer" Anwalt

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    • "Gemeinsamer" Anwalt

      Hallo an alle Interessierten,

      der Bundesgerichtshof hat am 19.9.2013 zur Geschäftsnummer IX ZR 322/12 zu der hier interssierenden Frage der Vertretung von Eheleuten durch einen "gemeinsamen Anwalt" sehr lehrreiche Ausführungen gemacht, die sich Eheleute, die das Scheidungsverfahren mit nur einem Rechtsanwalt betreiben wollen, vorsorglich durchlesen sollten, um sich unangenehme Überrachungen zu ersparen. Die Entscheidung ist auf der BGH-Seite im Internet unter den oben angegebenen Daten aufrufbar.

      MFG
      Prinzip
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