Scheidung JA/NEIN wenn ja wie ?

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    • Scheidung JA/NEIN wenn ja wie ?

      Hallo Forum ! Bin Neu hier und suche als schon etwas älterer Mitbürger Rat. Problem ist folgendes : Seit 17 Jahren davon knapp 15Jahre verheiratet bin ich mit meiner aus KUBA stammenden Frau zusammen. Meine Frau hat eine unbefristete Aufenthaltserlaub für D. Anfang November ist sie nachdem sie das Visa Prozedere auf der US Botschaft überstanden hatte zu einem Besuch einer angeblichen Freundin ebenfalls aus Kuba stammend nach Miami geflogen. Am Rückreisetag (17.11) hat sie mich ganz kurz auf dem Handy angerufen und mir mitgeteilt das sie nicht wieder zurückkehrt . Die Telefonnummer konnte einer Fa. zugeordnet werden die einem Landsmann in Miami gehört. Ob das nur der "Fluchthelfer" oder neuer Partner ist ? - keine Ahnung.Tage später meldete sie sich unter einer anderen Nummer per SMS . Das wars !? Was ist jetzt zu tun ? Scheidung einreichen ja oder nein? Wenn ja existiert ja keine Adresse! Einfach alles so lassen wie es ist was würde dabei passieren ? Das Haus was ich besitze wurde bereits vor der Ehe angeschafft. Wer kann was zu so einem Fall sagen? DANKE vorab und Gruß von der Insel Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      Zunächst ist ja mal ein Trennungsjahr einzuhalten.

      Warte erst mal ob deine Frau dir gegenüber Forderungen stellt.(Trennungsunterhalt,Zugewinnausgleich usw.)

      Kurz vor Ende des Trennungsjahres solltest du dir klar werden, ob Scheidung ja oder nein( solange profitiert sie

      beim Versorgungsausgleich von deiner evtl. späteren Rente).

      Ich würde dir eine Mitgliedschaft bei ISUV empfehlen. Dann hast du eine kostengünstige Gelegenheit dich von

      Fachanwälten beraten zu lassen.

      Weitere Fragen werden wir hier gerne beantworten.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy !

      Vielen Dank für Deine Antwort . Das da alsbald irgendwelche Forderungen kommen glaub ich kaum .Glauben ist natürlich nicht Wissen. Ich vermute das sie sich derzeitig illegal im US Gebiet aufhält. Allerdings gibt es für Cubaner bezüglich Aufenthalt auf US Gebiet Sonderregelungen. Erst wenn das Anerkennungsprozedere was Flüchtlingsstatus etc. anbelangt durchlaufen ist könnte es zu irgendwas (nur was???) kommen. Die Frage ist ob ich mit Aktivitäten meinerseits zuvorkommen muß. Wie ist das Trennungsjahr zu verstehen ? Reicht da die einfache Aussage meinerseits :" ..... sie ist am 02.11.2013 abgehauen. Muß ich mit dieser Aussage eben am 03.11.2014 beim Anwalt vorstellig werden ? Oder wie funktioniert das ? Bei der Rente ist bei mir als Selstständigen der sich 1991 hat befreien lassen eh nichts zu holen (368€ Rente) außerdem ist sehr fraglich ob sie davon überhaupt ne Ahnung hat wie das in D abläuft.

      Gruß Wolfgang
    • Hallo Lobo,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Ergänzend zu den wichtigen Informationen, die dir bereits gegeben wurden, zur Sicherheit die folgenden Fragen:
      Ist deine Frau bei dem Haus im Grundbuch mit eingetragen worden?
      Gibt es einen Ehevertrag?

      Nun zu deiner berechtigten Frage, womit du bei deiner Frau zu rechnen hast:
      Das wird dir niemand beantworten können. Daher wirst du dich auch kaum darauf vorbereiten können.
      Falls kein Ehevertrag besteht gilt für euch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Sollte dein Vermögen - abzüglich gemeinsamer ehebedingter Schulden - in der Ehezeit (sie dauert in der Trennungsphase an) deutlich mehr angewachsen sein bist du deiner Frau auf deren Antrag hin zum Ausgleich verpflichtet. Das schließt vorhandenes Betriebsvermögen einschl. "Good Will" ein.
      Ausführliche rechtliche Informationen zur Trennungs- und Scheidungssituation kannst du zunächst den vielen Broschüren, genannt "ISUV-Merkblätter" (Näheres unter dem Button oben auf dieser Seite) entnehmen und dich auf ein möglich späteres Gespräch mit einem Fachanwalt für Familienrecht vorbereiten. Auch die ISUV-Vorträge in deinem Wohnort bzw. in dessen Nähe findest du auf der ISUV-Homepage.
      Zum jetzigen Zeitpunkt ist nach meiner Meinung ein Anwalt noch nicht erforderlich. Erst wenn sie mit anwaltlicher Hilfe Forderungen an dich stellt ist wahrscheinlich bei dir Anwaltshilfe angesagt.
      Zum Nachweis des Trennungszeitpunktes hat "Hemshöfer" dir bereits geantwortet.
      Nach elf Monaten Trennungszeit rate ich zur Stellung des Scheidungsantrages (per Anwalt). Vorteil: Eine Scheidung findet dann in Deutschland und nicht auf Kuba statt, falls sie dort vor dir den Scheidungsantrag stellt. Die Zustellung deines Antrages an deine Frau wegen möglicherweise fehlender Anschrift ist dann Angelegenheit des Gerichts.

      Viele Grüße
      heute
    • Danke für die interessanten Ratschläge und Tips die wohl beherzigen werde. Nun mal zu den Antworten. Das Haus habe ich 1996 gekauft und ausgebaut . Meine Nochfrau steht nicht im Grundbuch und wir haben auch keinen Ehevertrag. Die Heirat fand übrigens hier auf der Insel in D statt. Mein derzeitiges Vermögen was eigentlich der Abfederung meiner geringen Rente von 368€ dienen sollte und auf einem höheren 5stelligen Betrag hinausläuft habe ich vorsorglich auf ein Gemeinschaftskonto das auf meinem ältesten Sohn läuft verbracht. Bei einem Anwalt der 2sprachig also Deutsch/Spanisch verhandeln kann war ich bereits zu einem Informationsgespräch . Da wurde bereits der Ausreisetermin also Anfang November festgehalten. Der Rückkehrtermin hätte der 18.11 sein müssen am 17.11 also am Tag des Rückfluges beginnt nun wohl das Trennungsjahr,oder ? an diesem Tag wurde mir ja offeriert das sie also meine Nochfrau nicht zurückkehren wollte. Im INet hatte ich noch von Klage wegen ... "böswilligem Verlassen der ehelichen Hausgemeinschaft" gelesen.Was hat es damit auf sich ? Müsste da eine extra Klage angestrebt werden ? Das Problem ist ja immer das es keine Adresse von ihr gibt.

      Gruß von der Insel Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      Bei einem Zugewinnausgleich ist es egal wer im Grundbuch steht.

      Es kommt vielmehr auf das jeweilige Anfangsvermögen ( am Tag der Hochzeit ) an.

      In Deutschland wurde das Schuldprinzip abgeschafft.

      Böswilliges Verlassen, dürfte hier m.E. keinen Bestand mehr haben.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy ! Danke. Wie kann man das Anfangsvermögen denn noch feststellen ? gerade nach dem absolviertem Hausausbau war da evtl. eine Summe von 2-3Tausend DM und eine Schuld was Kredit für Hausausbau anbelangt von 130 TausendDM.Nunmehr könnten sagen wir 60Tausend Euro Guthaben und Restschuld beim Kredit von 35 Tausend Euro vorhanden sein. Das Guthaben von 60TEUR befindet sich auf einem Gemeinschaftskonto wo mein Sohn an erster Stelle steht . Wie bekommt man das alles auseinander ?

      Was hat es mit dem böswilligem Verlassen auf sich. Für welche Situation wäre das zutreffend ?

      Gruß Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,
      wie Edy schon festgestellt hat, ist das "Schuldprinzip" abgeschafft und damit fallen früheren Scheidungsgründe wie "böswilliges Verlassen", "seelische Grausamkeit" usw. weg.

      El Lobo schrieb:

      Was hat es mit dem böswilligem Verlassen auf sich. Für welche Situation wäre das zutreffend ?

      Wenn man ein bisschen googelt, gewinnt man den Eindruck, dass es in Österreich offenbar noch eine Rolle spielt. Bei uns jedenfalls nicht.
      Gruß
      Kurt
    • Mit " Next" ist wohl der neue Lover falls vorhanden gemeint,oder ? Nunmehr offenbart sich ein neues Problem. Als sie also die Nochfrau Anfang Nov. abhautete um letztlich dort in US zu bleiben hat sie auf Ihrer Arbeitsstelle weder gekündigt noch Ihre Arbeitsbekleidung noch Generalschlüssel abgegeben. Von US aus fordert sie aber ihr Restgehalt (ca 680€) ein. Da sie ihr eigenes Konto mit Abgabe der Sparkassencard unzugänglich gemacht hat hab ich ihren Chef gebeten das Geld nicht auf dieses konto zu transferieren. Mir als Noch Ehemann wird es aber auch nicht ausgezahlt. Es verbleibt also in der Firma . Nunmehr soll der Ehemann ihrer Freundin ins Feld geführt werden indem der Restbetrag von Ihrer Firma auf ihr Sparkassenkonto überwiesen werden soll und sie möchte aus den USA an Ihre Sparkasse einen Brief mit Ihrer Unterschrift schicken indem sie darum bittet dann den Betrag eben an den Mann ihrer Freundin zu überweisen und dieser soll dann den Betrag in die USA......... Dieses Gebilde erscheint mir doch ziemlich verworren. Kann mir nicht vorstellen das die Sparkasse auf Grund einer schriftlichen Verfügung per Brief derart handelt , was sagt Ihr dazu ? Ist derartiges machbar ?

      WEIHNACHTLICHE GRÜßE AN ALLE Wolfgang
    • Hallo Wolfgang,

      Die Frage ist: wenn die Firma evtl.Kosten gegenrechnet, was bleibt ihr dann noch?

      Wenn das Konto noch besteht, wird sie an ihr Geld kommen.

      Möglich durch Einzugermächtigung, oder sie macht eine Überweisung ( Überweisungsträger lässt sie sich zum unterschreiben

      zuschicken).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Moin Edy ! Wünsche frohe Weihnachten gehabt zu haben.

      Nein ich glaube nicht das ihre ehemalige Firma evtl. Kosten gegenrechnet. Sie werden das Restgehalt aber auch nicht auf Ihr noch bestehendes Konto überweisen. Das mit dem Überweisungsträger ist plausibel dazu müsste Sie aber ersteinmal an diesen Überweisungsträger kommen und diesen der Bank zukommen lassen. Naja wir werden sehen wie das ausgeht. Ich als angeschmierter fühl mich jedoch nicht bemüßigt da hilfreich...........

      Wünsche Allen einen GUTEN RUTSCH und ein GESUNDES 2014
    • Hallo ! Wie soll es weitergegangen sein ? Nichts ist passiert still ruht der See. Weitere Aktivitäten werde ich wohl im November nach Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres unternehmen müssen. Bis heute kenne ich keine gültige Adresse. Ganz kurze Mail und SMS Kontakte hat es mit Ihr gegeben. Nach allem was ich weiß und beurteilen kann scheint es Ihr ziemlich schlecht zu gehen was die finanz. Situation anbelangt. Leider weiß ich nichts zu Ihrem Status in den USA ,das erteilte Besuchvisa hat ja wohl nur eine Gültigkeit von 180Tagen und dürfte längst abgelaufen sein. Aber irgendwie haben Kubaner da in den USA ja einen Sonderstatus. Allerdings weiß ich nicht ob der auch greift wenn der Kubaner aus einem FREIEN LAND wie D kommt. Tja so sieht es derzeit aus.

      Viele Grüße und Danke für das Interesse an diesem Fall Gruß Wolfgang
    • Hallo,

      Ich kann dich voll uns ganz verstehen und sage dir auch warum. Mein Bruder hatte eine Thailänderin geheiratet. Eine schöne junge Frau, die sogar etwas deutsch verstand. Er ging zur Arbeit und sie versorgte den Haushalt. Das ging 4 Jahre so. Jedes Jahr flogen sie nach Thailand und besuchten die Mutter. Bei der letzten reise hat sie erst auf dem Flughafen gesagt, dass sie nicht zurück fliegt. Hat ihr Gepäck genommen und ist gegangen. Ihr war es in Deutschland einfach langweilig. Sie vermisste die Gemeinschaft, die sie von zu Hause kennt und so könnte ich mir das bei deiner Frau vorstellen. Sie ist geblieben, bis euer Sohn alt genug war. Die Scheidung meines Bruders ist durch und hat 3 Jahre gedauert. Immer wieder gingen Briefe über die Botschaft und mussten übersetzt werden. Was die Sache nicht einfacher und nicht günstiger machte. Kopf hoch, auch das geht vorbei.

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