>Auch bei einer Neuberechnung wird der aktuelle Rentenwert am Ende der
Ehezeit genommen - nicht der heutige.<
Heißt das, bei Neuberechnung wird der DAMALIGE Wert der Ansprüche (Punktewert) genommen ?
Ich zitiere aus akt. Renteninfo:
"Für die Ehezeit 1981 bis 1987 ... Die übertragene Rentenanwartschaft ist festgestellt worden auf monatlich 161,90 DM. Daraus ergeben sich 4,6448 Punkte".
Denn damals war ein Punkt nur ca. 40DM wert. Heute ca. 56DM (28E).
Nun gibt es 2 Möglichkeiten bei Neuberechnung. In der Ehezeit hatte ich ca. 13 Punkte angesammelt (lt. Rentenauskunft).
Werden bei Neufeststellung 4,6448 Punkte übertragen
ODER
wird gerechnet, diese 4,6448 Punkte sind (heute) 130E/Monat (4,6*28E) Rentenansprüche wert, und diese werden mir abgezogen ?
Der erste Fall wäre ja OK.
>Was genau hältst du denn für verfassungswidrig? Der Versorgungsausgleich
ist immer eine Gesamtschau der ehebezogenen Rentenansprüche."
Ja, genau. Beide Ehepartner haben gleich zur Finanzierung der Ehe beigetragen. Und zur Kindeserziehung, sei es durch Kinderbetreuung, oder Erarbeitung der Unterhaltsleistungen für die Kinder. Nun wird aber plötzlich durch die Mütterrente die Mutter rentenmäßig bessergestellt als der Vater.
Anders ausgedrückt: Durch den Versorgungsausgleich wurden ALLE Rentenansprüche gleich aufgeteilt. OK.
Mit welcher Begründung soll nun die gesch. Mutter plötzlich höhere Ansprüche aus dieser Zeit haben, als der gesch. Vater ?
Ich sehe ebenfalls, so wie ein anderer Betroffener hier im Thread, den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Wieder einmal durch ein nicht durchdachtes Gesetz.
Ehezeit genommen - nicht der heutige.<
Heißt das, bei Neuberechnung wird der DAMALIGE Wert der Ansprüche (Punktewert) genommen ?
Ich zitiere aus akt. Renteninfo:
"Für die Ehezeit 1981 bis 1987 ... Die übertragene Rentenanwartschaft ist festgestellt worden auf monatlich 161,90 DM. Daraus ergeben sich 4,6448 Punkte".
Denn damals war ein Punkt nur ca. 40DM wert. Heute ca. 56DM (28E).
Nun gibt es 2 Möglichkeiten bei Neuberechnung. In der Ehezeit hatte ich ca. 13 Punkte angesammelt (lt. Rentenauskunft).
Werden bei Neufeststellung 4,6448 Punkte übertragen
ODER
wird gerechnet, diese 4,6448 Punkte sind (heute) 130E/Monat (4,6*28E) Rentenansprüche wert, und diese werden mir abgezogen ?
Der erste Fall wäre ja OK.
>Was genau hältst du denn für verfassungswidrig? Der Versorgungsausgleich
ist immer eine Gesamtschau der ehebezogenen Rentenansprüche."
Ja, genau. Beide Ehepartner haben gleich zur Finanzierung der Ehe beigetragen. Und zur Kindeserziehung, sei es durch Kinderbetreuung, oder Erarbeitung der Unterhaltsleistungen für die Kinder. Nun wird aber plötzlich durch die Mütterrente die Mutter rentenmäßig bessergestellt als der Vater.
Anders ausgedrückt: Durch den Versorgungsausgleich wurden ALLE Rentenansprüche gleich aufgeteilt. OK.
Mit welcher Begründung soll nun die gesch. Mutter plötzlich höhere Ansprüche aus dieser Zeit haben, als der gesch. Vater ?
Ich sehe ebenfalls, so wie ein anderer Betroffener hier im Thread, den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Wieder einmal durch ein nicht durchdachtes Gesetz.