Mütterrente; Abänderung des Versorgungsausgleichs ?

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    • >Auch bei einer Neuberechnung wird der aktuelle Rentenwert am Ende der
      Ehezeit genommen - nicht der heutige.<
      Heißt das, bei Neuberechnung wird der DAMALIGE Wert der Ansprüche (Punktewert) genommen ?
      Ich zitiere aus akt. Renteninfo:
      "Für die Ehezeit 1981 bis 1987 ... Die übertragene Rentenanwartschaft ist festgestellt worden auf monatlich 161,90 DM. Daraus ergeben sich 4,6448 Punkte".

      Denn damals war ein Punkt nur ca. 40DM wert. Heute ca. 56DM (28E).
      Nun gibt es 2 Möglichkeiten bei Neuberechnung. In der Ehezeit hatte ich ca. 13 Punkte angesammelt (lt. Rentenauskunft).
      Werden bei Neufeststellung 4,6448 Punkte übertragen
      ODER
      wird gerechnet, diese 4,6448 Punkte sind (heute) 130E/Monat (4,6*28E) Rentenansprüche wert, und diese werden mir abgezogen ?

      Der erste Fall wäre ja OK.

      >Was genau hältst du denn für verfassungswidrig? Der Versorgungsausgleich
      ist immer eine Gesamtschau der ehebezogenen Rentenansprüche."
      Ja, genau. Beide Ehepartner haben gleich zur Finanzierung der Ehe beigetragen. Und zur Kindeserziehung, sei es durch Kinderbetreuung, oder Erarbeitung der Unterhaltsleistungen für die Kinder. Nun wird aber plötzlich durch die Mütterrente die Mutter rentenmäßig bessergestellt als der Vater.
      Anders ausgedrückt: Durch den Versorgungsausgleich wurden ALLE Rentenansprüche gleich aufgeteilt. OK.
      Mit welcher Begründung soll nun die gesch. Mutter plötzlich höhere Ansprüche aus dieser Zeit haben, als der gesch. Vater ?
      Ich sehe ebenfalls, so wie ein anderer Betroffener hier im Thread, den Gleichheitsgrundsatz verletzt.
      Wieder einmal durch ein nicht durchdachtes Gesetz.
    • Hallo reinerotto,
      so, wie deine Rentenansprüche "dynamisch" steigen, und zwar durch Rentenerhöhungen, so steigt auch der Anspruch deiner Ex-Ehefrau durch Teilhabe an der Rentenerhöhung.
      Dies gilt natürlich nur für die ihr von deinem Rentenkonto im Zuge der Scheidung übertragenen Rentenpunkte.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo reinerotto,

      dass der Wert (für 1 Rentenpunkt) genommen wird, der am Ende der Ehezeit galt, ergibt sich aus
      gesetze-im-internet.de/versausglg/__5.html

      Bei der Berechnung vor 2009 wurde für jeden Ehegatten eine fiktive Rente errechnet, die er bis zum Zeitpunkt des Verosrgungsausgleichs erwirtschaftet hatte. Das waren in deinem Fall 161,90 DM. Dieser Betrag wurde durch den am Ehezeitende geltenden Rentenpunkt-Wert geteilt. Es ergab sich eine Punktzahl von 4,6448. Heute bekämst du für diese Anwartschaft ca. 135 = ungefähr 270 DM.

      Bei einer Neuberechnung würde nach wie vor der am Ehezeitende maßgebende Wert für 1 Rentenpunkt genommen. Nicht der heutige! Also - in dem Punkt gibt es keine gravierenden Änderungen bezüglich des Ausgleichs. Das bleibt wie es ist.

      Eine Änderung kann sich ergeben, wenn du (oder deine Exfrau) eine beantragst. Das ist möglich, weil es rechtliche Veränderungen im Rentenrecht gegeben hat. Das sind in eurem Fall die Mütterrente und die Nichtanrechnung von Studienzeiten. Keiner zwingt euch, eine solche Änderung zu beantragen. Tut ihr es aber (und sind nach Meinung des Familiengerichts auch alle anderen Voraussetzungen erfüllt), dann erfolgt eine 'Totalrevision'. Ein Antrag auf Abänderung in dem Sinne 'Mütterrente will ich haben, Ausfall Studienzeiten könnt ihr behalten' wird nicht klappen.
      Nun wird aber plötzlich durch die Mütterrente die Mutter rentenmäßig bessergestellt als der Vater.
      Nee, das stimmt nicht. Du kriegst die halben Punkte - hol sie dir! Das ist dein Recht, und du wirst es auch bekommen. Niemand zwingt dich, deine Rechte auszuschöpfen, wenn das zur Folge hat, dass deine Rentenansprüche insgesamt dadurch geschmälert werden. Ob das so ist, wissen wir nicht. Dazu müsste man auch die genauen Anwartschaften deiner Exfrau kennen.

      Gruß
      Susanne
    • Neueste Berechnung

      Susanne schrieb:

      Nun wird aber plötzlich durch die Mütterrente die Mutter rentenmäßig bessergestellt als der Vater.
      Nee, das stimmt nicht. Du kriegst die halben Punkte - hol sie dir!
      Ja, eben: Ich muß mir holen, was der Gesetzgeber erst einmal der Geschiedenen großzügigerweise als "Geschenk" zuerkannt hat.
      (kann mir die Bemerkung "Ist das Gleichberechtigung ?" nicht verkneifen :)

      Aber zu dem neuesten Berechnungsversuch:
      Aus dem alten Scheidungsurteil, ich zitiere:
      ... beträgt die Anwartschaft der Antragstellerin 52,40 DM monatlich, die des Antragsgegners (ich) 376,20 DM monatlich. .... Die Anwartschaften des Antragsgegners übersteigen die der Antragsstellerin um 323,80 DM monatlich. Die Hälfte dieser Anwartschaften, also 161,90 DM sind daher auf die Antragstellerin zu übertragen."

      In Punkten ausgedrückt: Sie hatte ca. 1,5 Punkte auf dem Konto, ich hatte ca. 10,8 Punkte, übertragen wurden daher ca 4,65 Punkte. Jeder hatte also dann nach dem Versorgungsausgleich ca. 6,15 Punkte aus der Ehezeit auf seinem Konto.

      Bei Neuberechnung heute sähe es allerdings anders aus:
      Ihr Rentenkonto aus der Ehezeit, zum Stichtag der Scheidung wäre NULL (wegen Wegfalls der Studienzeiten), zzgl. 4 Punkten "Mütterrente".
      Mein Konto wäre unverändert, ca. 10,8 Punkte.
      Also eine Differenz von nur noch 6,8 Punkten, und somit eine Übertragung von nur noch 3,4 Punkten.
      Wäre das nun korrekt ?
    • Hallo reinerotto,

      ja, nach meiner Überzeugung wäre das so korrekt. Für dich gäbe es ein Plus von 1,25 Punkten. Die 5 %-Hürde ( 4 Euro) wäre erreicht. Zusätzlich muss auch die absolute Wertänderungsgrenze von 1% der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV erreicht werden. Das ist bei 2 Kindern in der Regel der Fall. Also müsste das FG dem Antrag auf Abänderung auch zustimmen.

      Ja, eben: Ich muß mir holen, was der Gesetzgeber erst einmal der Geschiedenen großzügigerweise als "Geschenk" zuerkannt hat.
      (kann mir die Bemerkung "Ist das Gleichberechtigung ?" nicht verkneifen :)

      Nein, das siehst du falsch. Es ist keine Frage der Gleichberechtigung, da im Rentenrecht diese Gleichberechtigung längst gilt. Warum hast du dir die Kindererziehungszeiten nicht anerkennen lassen? DAS wäre mal ein aktiver Beitrag zur Gleichberechtigung - jenseits der üblichen Stammtischsprüche - gewesen. :rolleyes: Das Teil heißt zwar 'Mütterrente' ist aber eine Leistung - lt. Gesetzestext- für Eltern. Du hast schon Recht - von der Mütterrente profitieren in 1. Linie Mütter. Das liegt aber schlicht und einfach daran, dass Mütter viel häufiger Ausfälle in der Rentenanwartschaft durch Kindererziehung in Kauf nehmen als Väter. Es gibt kaum jemanden, der das mehr bedauert als ich. 8)

      So, nun hör mal auf mit dem Zicken und stell lieber deinen Antrag! Nur, weil ich einige Dinge versucht hab, zu erklären, muss ich sie nicht verteidigen. Ich fühl mich eher als der 'Überbringer' dieser - am Ende doch guten - Nachricht.

      Gruß
      Susanne

      P.S. Wenn ich es mir recht überlege - eigentlich wollte ich dich nur warnen, keine übereilten Schritte zu tun, bevor mit dem spitzen Bleistift gerechnet wurde. Und nein, ich finde diese neue Regelung, die ja mehr Gerechtigkeit herstellen sollte zwischen jüngeren (3 Punkte) und älteren (2 Punkte) Müttern. Und? Ist das jetzt gerecht? Wohl kaum. Gerecht - und vermutlich auch kostenneutral - wäre es gewesen, allen 2 Punkte zu geben.
    • Susanne schrieb:

      Und nein, ich finde diese neue Regelung, die ja mehr Gerechtigkeit herstellen sollte zwischen jüngeren (3 Punkte) und älteren (2 Punkte) Müttern. Und? Ist das jetzt gerecht?
      Aber ich finde, das ist eine andere Baustelle, weil es dabei um die HÖHE der ""Mütterrente" geht. Und nicht um die Aufteilung zwischen gesch. Vater und Mutter.
      Jo, 3 Punkte wären mir auch lieber :)

      Abschließend, vielen Dank für die gutachterliche Tätigkeit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von reinerotto ()

    • Hallo reinerotto,
      und ich finde, jetzt lass es mal gut sein. Meine methodischen und didaktischen Fähigkeiten sind ausgeschöpft. Eine weitergehende Gerechtigkeitsdebatte - die vollkommen überflüssig ist - werd ich nicht führen. Sorry.

      Die 'gutachterliche Tätigkeit' wollen wir mal lieber in Gänsefüßchen setzen. Bedenke bitte: Das ist ein Laien-Forum und ich bin ebenfalls Laie. Meine Antworten habe ich auf Grund eigener Recherchen zu diesem Thema gegeben, nach bestem Wissen und Gewissen (aber das machten Merkel und Seibert auch immer :) ). Willst du eine Garantie, dann brauchst du einen Anwalt, einen mit profundem Wissen zum Thema 'Versorgungsausgleich' und dessen Abänderungsmöglichkeiten. Der kostet was. Und ich nehm nix. Alle anderen hier übrigens auch nicht.

      Gute Nacht!
      Susanne
    • Ende gut, alles gut

      Habe endlich meine Rentenerhöhung bescheinigt bekommen. Durch die Neuerstellung des Versorgungsausgleichs.
      Netto (nach KV) etwas über 30E/Monat, für zwei Kinder.
      Sogar noch mehr, als ich mir selber ausgerechnet hatte.
      Was mich überraschte, war der Anwaltszwang. Von dem ich erst durch die Vorladung zum Gerichtstermin Kenntnis bekam.Bis dahin hatte ich alles selber erledigt,
      auch selber berechnet.
      Offensichtluch hat hier der Staat wieder mal schluderig gearbeitet, oder aber absichtlich zum einseitigen Vorteil der Frau.
      Wäre m.M. viel gerechter, kostensparender, und einfacher, wenn die Mütterrente zur Elternrente werden würde, mit jeweils 50% für ein Elternteil.
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