Aufenthaltsbestimmungsrecht - was bedeutet das?

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    • Hallo 1plu2,

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) ist Teil des Sorgerechts. Wenn ihr also die gemeinsame elterliche Sorge ausübt, liegt auch das ABR bei beiden Elternteilen.

      Es besteht aber auch die Möglichkeit, wie edy es aufzeigt, dass das ABR irgendwann mal durch ein Gericht auf Dich allein übertragen wurde. Dazu sollte es dann aber etwas schriftliches geben.

      Wenn die gemeinsamen Kinder bei Dir wohnen, geht man eigentlich nur davon aus, dass ihr euch bei der Trennung über den Verbleib der Kinder in Deinem Haushalt geeinigt habt. Das hat aber nicht mit alleinigem ABR zu tun.

      LG chico
    • Hallo Maria,

      Das Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht sich vorwiegend auf den dauerhaften Aufenthalt, also den Wohnort des Kindes.
      Freunde, Veranstaltungen etc. wären Themen der Alltagssorge, die z.B. auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat während des Umgangs beim umgangsberechtigten Elternteil liegt.

      Sonst wären auch andere Entscheidungen ohne Rücksprache mit dem zweiten Elternteil ja nicht möglich wie z.B. welche Schuhe das Kind anzieht, was es zu Mittag isst und was in der Zeit unternommen wird.

      Lediglich wenn eine Umgangspflegschaft angeordnet wird, besteht die Möglichkeit, dass das ABR für den Zeitraum des Umganges auf den Pfleger/die Pflegerin übertragen wird. Hier wird dann das ABR etwas anders ausgelegt.


      Gruß
      Tüftel
      Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
    • Benutzer online 1

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